{"id":57146,"date":"2012-01-18T22:10:28","date_gmt":"2012-01-18T21:10:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=57146"},"modified":"2012-01-18T22:11:47","modified_gmt":"2012-01-18T21:11:47","slug":"kampf-um-positive-bewertungen-und-facebook-fans-ra-christian-solmecke-zu-den-rechtlichen-fallstricken-bezahlter-nutzermeinungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/kampf-um-positive-bewertungen-und-facebook-fans-ra-christian-solmecke-zu-den-rechtlichen-fallstricken-bezahlter-nutzermeinungen\/","title":{"rendered":"Kampf um positive Bewertungen und Facebook-Fans! RA Christian Solmecke zu den rechtlichen Fallstricken bezahlter Nutzermeinungen:"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2012\/01\/kampf-um-positive-bewertungen-und-facebook-fans-ra-christian-solmecke-zu-den-rechtlichen-fallstricken-bezahlter-nutzermeinungen\/solmecke\/\" rel=\"attachment wp-att-57148\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-57148\" title=\"solmecke\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/solmecke.jpg\" alt=\"\" width=\"184\" height=\"200\" \/><\/a>Urteil des OLG Hamm zeigt Online-H\u00e4ndlern Grenzen auf &#8211; Viele Online-H\u00e4ndler loben Rabatte aus &#8211; gegen positive Kommentare in einem Bewertungsportal oder f\u00fcr ein &#8222;Gef\u00e4llt mir&#8220; zum Beitritt in eine Facebook-Gruppe. Geldwerte Vorteile versprechen auch manche iPhone- und Android-Entwickler &#8211; gegen 5 Sterne in den App Stores.<!--more--> Das kann rechtlich Folgen haben, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Und verweist auf ein entsprechendes Urteil des OLG Hamm.<\/p>\n<p>Im Wettbewerb um die Gunst der Kunden werden f\u00fcr viele Online-H\u00e4ndler Rezensionen auf Bewertungsportalen immer wichtiger. Um m\u00f6glichst viele positive Bewertungen zu erhalten, lassen sich die Shop-Betreiber so einiges einfallen. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der K\u00f6lner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mahnt Internet-H\u00e4ndler zur Vorsicht: &#8222;Das Anbieten von Rabatten, Gutscheinen oder sonstigen Verg\u00fcnstigungen gegen eine positive Bewertung kann einen Versto\u00df gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, der durch Konkurrenten oder Verb\u00e4nde abgemahnt werden kann. Zumindest dann, wenn nicht ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um gekaufte Nutzermeinungen handelt.&#8220;<\/p>\n<p>Das OLG Hamm (Urt. v. 23.11.2010, Az. I-4 U 136\/10) hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Ein Internet-H\u00e4ndler f\u00fcr Druckerzubeh\u00f6r warb in seinem Newsletter mit einem Sonderrabatt von bis zu 25 %. Diesen Rabatt sollte der Kunde erhalten, wenn er eine Bewertung auf einem Meinungsportal abgibt. Konkret hie\u00df es in der Werbung:<\/p>\n<p>\u0084Sie sind von uns begeistert oder wollen einfach Ihre Meinung \u00fcber uns mit anderen teilen? Wenn Sie innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt unserer Waren eine Bewertung auf dem folgenden Meinungsportal abgeben &#8222;\u0085.&#8220; und uns eine Kopie der Bewertung per Email an &#8222;\u0085.&#8220; senden, erhalten Sie von uns nachtr\u00e4glich einmalig einen Preisrabatt von 10 % auf den Warenwert Ihrer letzten Bestellung [\u0085.]&#8220;<\/p>\n<p>Auf dem Bewertungsportal wurde auf das Rabattangebot an die Kunden nicht hingewiesen.<\/p>\n<p>Diese Werbung lie\u00df eine Mitbewerberin wegen Versto\u00dfes gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen. Das OLG Hamm gab ihr Recht. Die Werbung mit Rabatten f\u00fcr Kundenbewertungen stelle eine Irref\u00fchrung (\u00a7 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG) dar, sodass die Mitbewerberin Unterlassung verlangen kann. Die Kunden, die auf dem Bewertungsportal ihre Meinung zu der Qualit\u00e4t der Waren der Online-Shops \u00e4u\u00dferten, waren bei ihrem Urteil nicht frei und unbeeinflusst. Es handele sich jedenfalls dann, wenn wie hier auf die Bezahlung der Nutzermeinungen nicht ausdr\u00fccklich hingewiesen wird, um wettbewerbswidrig bezahlte Empfehlungen.<\/p>\n<p>Das Urteil k\u00f6nnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Christian Solmecke weitreichende Folgen haben: &#8222;Bei Facebook werben viele Unternehmen mit Belohnungen f\u00fcr ihre &#8218;Fans&#8216;, wie z.B. Rabatten oder Gutscheinen. Auch ein &#8218;Like&#8216; stellt jedoch eine Kundenempfehlung dar, die nicht erkauft werden darf. Auf diese Weise m\u00f6glichst viele &#8218;Fans&#8216; zu gewinnen, kann also rechtlich durchaus riskant sein. \u00c4hnlich sieht es bei iPhone-Apps aus. App-Entwickler versuchen einiges, um die begehrte 5-Sterne-Bewertung f\u00fcr ihre App zu erhalten. Jedoch gilt auch hier, dass keine geldwerten Vorteile f\u00fcr eine Empfehlung versprochen werden d\u00fcrfen.&#8220;<\/p>\n<p>Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke<br \/>\nChristian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 &#8211; 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de f\u00fcr weiterf\u00fchrende Kommentare oder f\u00fcr Originalt\u00f6ne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>(ca. 4.600 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)<\/p>\n<p>Wichtige Links:<br \/>\nHomepage der Kanzlei: http:\/\/www.wbs-law.de\/<br \/>\nYouTube-Kanal: http:\/\/www.wbs-law.tv<br \/>\nRSS-Feed: http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/<br \/>\niPhone-App: http:\/\/itunes.apple.com\/de\/app\/id449210590?mt=8#<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen zum Unternehmen:<br \/>\nDie K\u00f6lner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anw\u00e4lte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (38) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht\/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.<br \/>\nNeben seiner Kanzleit\u00e4tigkeit ist Christian Solmecke auch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Deutschen Instituts f\u00fcr Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http:\/\/www.dikri.de). Dort besch\u00e4ftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner T\u00e4tigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist f\u00fcr den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Urteil des OLG Hamm zeigt Online-H\u00e4ndlern Grenzen auf &#8211; Viele Online-H\u00e4ndler loben Rabatte aus &#8211; gegen positive Kommentare in einem<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[2400,2404,2401,2403,2399,2402],"class_list":["post-57146","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft","tag-bewertung","tag-bezahlter-nutzermeinungen","tag-facebook-fans","tag-fallstricke","tag-kampf","tag-ra-christian-solmecke"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/57146","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=57146"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/57146\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=57146"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=57146"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=57146"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}