{"id":57711,"date":"2012-01-23T09:28:52","date_gmt":"2012-01-23T08:28:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=57711"},"modified":"2012-01-23T09:29:58","modified_gmt":"2012-01-23T08:29:58","slug":"menschenrechtsgerichtshof-verurteilt-deutschland-wegen-polizeigewahrsam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/menschenrechtsgerichtshof-verurteilt-deutschland-wegen-polizeigewahrsam\/","title":{"rendered":"Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Deutschland wegen Polizeigewahrsam auf G8-Gipfel"},"content":{"rendered":"<p>Viereinhalb Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat der Europ\u00e4ische<br \/>\nMenschenrechtsgerichtshof in Stra\u00dfburg mit einem am heutigen Tag ver\u00f6ffentlichten Urteil<br \/>\ndie Freiheitsentziehung zweier Aktivisten f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt. Der Gerichtshof hat<br \/>\nfestgestellt, dass die beiden Beschwerdef\u00fchrer Sven Schwabe und M.G. zu unrecht f\u00fcr die<br \/>\nDauer von fast sechs Tagen in polizeilichem Pr\u00e4ventiv-Gewahrsam gehalten wurden,<br \/>\nnachdem bei einer Fahrzeug\u00fcberpr\u00fcfung Transparente mit den Aufschriften \u201eFreedom for all<br \/>\nprisoners\u201c und \u201eFree all now\u201c bei ihnen gefunden worden waren.<!--more-->Die deutschen Gerichte und die deutsche Bundesregierung hatten gemeint, dass die beiden<br \/>\ndamit zu \u201eGefangenenbefreiung\u201c aufrufen wollten und durch Wegsperren daran gehindert<br \/>\nwerden m\u00fcssten. F\u00fcr Sven Schwabe und M. G. bedeutete der Aufenthalt im Gef\u00e4ngnis<br \/>\nbereits vor und w\u00e4hrend des gesamten G8-Gipfels, dass sie weder Protest gegen (im Laufe<br \/>\nder Woche \u00fcber 1.000) widerrechtliche Freiheitsentziehungen durch die Polizei noch gegen<br \/>\ndie Politik der G8 \u00e4u\u00dfern konnten. Die Freiheitsentziehung der beiden reihte sich damit ein in<br \/>\ndie Praxis deutscher Beh\u00f6rden, ohne R\u00fccksicht auf Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitserw\u00e4gungen<br \/>\npolitischen Protesten auf der Stra\u00dfe wie aktuell beim Castor-Transport mit h\u00e4rtesten Mitteln<br \/>\nwie der Freiheitsentziehung oder k\u00f6rperlicher Gewalt zu begegnen. Weitere Beispiele hierf\u00fcr<br \/>\nsind Gegenveranstaltungen zu Nazi-Aufm\u00e4rschen oder Proteste gegen Gro\u00dfbauvorhaben<br \/>\nwie Stuttgart 21.<br \/>\nDer Stra\u00dfburger Gerichtshof hat nun festgestellt, dass diese Form der Freiheitsentziehung<br \/>\ngegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) verst\u00f6\u00dft. Verletzt wurden nach<br \/>\ndem Urteil vom 8. November 2011 das Freiheitsrecht aus Art. 5 sowie die<br \/>\nVersammlungsfreiheit aus Art. 11 der Konvention. Der Gerichtshof pr\u00fcfte eine Verletzung der<br \/>\nMeinungsfreiheit nicht gesondert, da die Meinungs\u00e4u\u00dferung im Rahmen einer Versammlung<br \/>\ngeschehen sollte und insoweit insgesamt Art. 11 EMRK anzuwenden sei.<br \/>\nRechtsanw\u00e4ltin Anna Luczak: \u201eGerade vor dem Hintergrund der polizeilichen Praxis,<br \/>\nFreiheitsentziehungen als Abschreckungsmethode gegen politische Proteste einzusetzen, ist<br \/>\ndiese ausdr\u00fcckliche Einbeziehung der Versammlungsfreiheit sehr zu begr\u00fc\u00dfen.\u201c<br \/>\nBesonders wichtig ist die Begr\u00fcndung daf\u00fcr, wieso der Gerichtshof Deutschland wegen der<br \/>\nFreiheitsentziehung verurteilt hat. Denn dieser zufolge steht nun nach der<br \/>\nSicherungsverwahrung eine weitere Form der Freiheitsentziehung in Deutschland in Frage.<br \/>\nWie die Sicherungsverwahrung kann der Polizeigewahrsam nach deutschen Gesetzen<br \/>\nangeordnet werden, wenn \u201eTatsachen die Annahme rechtfertigen\u201c, dass eine Person in<br \/>\nFreiheit Straftaten begehen w\u00fcrde.<br \/>\nIm nun vom Gerichtshof entschiedenen Fall des Polizeigewahrsams gr\u00fcndete sich die<br \/>\nPrognose auf die angebliche Gef\u00e4hrlichkeit der Aufschrift \u201eFreedom for all prisoners\u201c. Keine<br \/>\nder deutschen Beh\u00f6rden, auch die Bundesregierung in ihren Stellungnahmen nicht, w\u00fcrdigte<br \/>\nrichtig, was nun der Gerichtshof eindeutig festhielt: Der Slogan \u201eFreiheit f\u00fcr Gefangene\u201c hat<br \/>\nviele Bedeutungen und kann auf keinen Fall nur als Aufforderung zu einer Straftat gelesen<br \/>\nwerden. Der Gerichtshof hat deshalb schon allein wegen der fehlerhaften Deutung der<br \/>\npolitischen \u00c4u\u00dferung der Beschwerdef\u00fchrer die Freiheitsentziehung als konventionswidrig<br \/>\neingestuft. Weitere Verfahren werden zeigen, ob es \u00fcberhaupt eine denkbare Konstellation<br \/>\ngibt, in der die \u201esichere Prognose einer unmittelbar bevorstehenden Straftat\u201c einen<br \/>\nPolizeigewahrsam nach der Konvention zulassen kann.<br \/>\nRechtsanw\u00e4ltin Anna Luczak: \u201eDie deutschen Beh\u00f6rden \u2013 Polizei und Justiz \u2013 m\u00fcssen nach<br \/>\ndiesem Urteil ihre Praxis der Freiheitsentziehung auf den Pr\u00fcfstand stellen. Der Gerichtshof<br \/>\nhat ausdr\u00fccklich festgehalten, dass der Polizeigewahrsam der Beschwerdef\u00fchrer keine der<br \/>\nf\u00fcnf in Art. 5 Abs. 1 EMRK abschlie\u00dfend benannten Formen zul\u00e4ssiger Freiheitsentziehung<br \/>\nwar. Solange keine konkret zu erwartende und zu ahndende Tat oder ein Pflichtversto\u00df zu<br \/>\nbenennen ist, darf das Freiheitsrecht nicht beschr\u00e4nkt werden.\u201c<br \/>\nSven Schwabe zeigt sich nach dem Urteil erleichtert: \u201eEs ist schon seltsam, dass deutsche<br \/>\nGerichte, denen die Sache insgesamt sieben Mal zur Entscheidung vorlag, nicht eingesehen<br \/>\nhaben, was nun auf internationaler Ebene ganz klar gesagt wurde: Es gab \u00fcberhaupt keinen<br \/>\nGrund, uns fast sechs Tage ins Gef\u00e4ngnis zu sperren. Es gab keinen Grund, uns in der Zelle<br \/>\nunsere Lebenszeit vergeuden zu lassen. Das Urteil aus Stra\u00dfburg kann das nicht<br \/>\nungeschehen machen. Aber Polizei und Justiz m\u00fcssen nun reagieren und daf\u00fcr sorgen,<br \/>\ndass die Polizei nicht mehr Protestierende einfach mitnehmen, einkesseln oder f\u00fcr Stunden<br \/>\noder gar Tage wegsperren darf.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viereinhalb Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat der Europ\u00e4ische Menschenrechtsgerichtshof in Stra\u00dfburg mit einem am heutigen Tag ver\u00f6ffentlichten Urteil<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[363,2579,2577,2578,342],"class_list":["post-57711","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten","tag-deutschland","tag-g8-gipfel","tag-menschenrechtsgerichtshof","tag-polizeigewahrsam","tag-verurteilt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/57711","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=57711"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/57711\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=57711"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=57711"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=57711"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}