{"id":5890,"date":"2008-04-09T14:18:50","date_gmt":"2008-04-09T14:18:50","guid":{"rendered":"http:\/\/testserver\/wordpress\/?p=5790"},"modified":"2008-04-09T14:18:50","modified_gmt":"2008-04-09T14:18:50","slug":"argeumbau_positiv_gestalten__hillerohm_wirbt_fr_das_kooperative_jobcenter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/argeumbau_positiv_gestalten__hillerohm_wirbt_fr_das_kooperative_jobcenter\/","title":{"rendered":"ARGE-Umbau positiv gestalten &#8211; Hiller-Ohm wirbt f\u00fcr das &#8222;Kooperative Jobcenter&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"Hiller-Ohm\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/images\/topics\/Hiller-Ohm.jpg\" alt=\"Hiller-Ohm\" \/><br \/>\nDie Diskussionen um den Umbau der ARGEn nach dem Verfassungsgerichtsurteil nehmen auch in L\u00fcbeck an Fahrt auf. Die L\u00fcbecker B\u00fcrgerschaft fordert in einem einstimmig gefassten Beschluss auch k\u00fcnftig &#8222;Hilfe aus einer Hand f\u00fcr Langzeitarbeitslose&#8220; und L\u00fcbecks Wirtschaftssenator Halbedel hat seine Skepsis gegen\u00fcber den Vorschl\u00e4gen des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit bekundet. In Berlin stellen sich diese Woche ebenfalls Bef\u00fcrworter und Gegner eines &#8222;Kooperativen Jobcenters&#8220; den Fragen der Bundestagsabgeordneten.<!--more-->Gabriele Hiller-Ohm, Mitglied im Ausschuss f\u00fcr Arbeit und Soziales: &#8222;Ich unterst\u00fctze in der Debatte die grunds\u00e4tzliche Orientierung an dem von Bundesminister Scholz vorgeschlagenen &#8222;Kooperativen Jobcenter&#8220;. Es ist das realistischste Nachfolgemodell f\u00fcr die ARGEn. Zugleich muss dieses Modell noch st\u00e4rker konkretisiert werden und insbesondere f\u00fcr die kommunale Seite deutlichere Handlungsspielr\u00e4ume er\u00f6ffnen!&#8220;<\/p>\n<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Dezember 2007 beinhaltet zwei Kernaussagen:<\/p>\n<p>1. Eine m\u00f6glichst enge Zusammenarbeit der Tr\u00e4ger des Arbeitslosengeldes II (Bund) und der Kosten der Unterkunft (Kommunen) im Sinne einer &#8222;Leistung aus einer Hand&#8220; ist w\u00fcnschenswert.<br \/>\n2. Die bisherige Form der Kooperation, wie sie in den ARGEn vorgenommen wird, ist auf Grund der Verfassungslage nicht gesetzeskonform. Auf dieses Urteil muss die Politik nun bis Ende 2010 eine Antwort geben.<\/p>\n<p>Auch nach Einsch\u00e4tzung der L\u00fcbecker B\u00fcrgerschaft haben sich die ARGEn bew\u00e4hrt. Das &#8222;Kooperative Jobcenter&#8220; h\u00e4lt an den Prinzipien der ARGEn im Grundsatz fest. Eine<br \/>\nKommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit &#8211; wie sie jetzt zum Beispiel auch von den Gr\u00fcnen in Schleswig-Holstein gefordert wird &#8211; w\u00e4re ein R\u00fcckschritt, weil sie die gerade vom Bund \u00fcbernommene Verantwortung f\u00fcr die Langzeitarbeitslosen wieder zur\u00fccknehmen w\u00fcrde. Wir brauchen diese gesamtstaatliche Verantwortung!<\/p>\n<p>An erster Stelle muss das Wohl der von Arbeitslosigkeit Betroffenen stehen. Dabei d\u00fcrfen die Fortschritte, die bei der Vermittlung Langzeitarbeitsloser durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gemacht wurden, nicht zerst\u00f6rt werden. Die ARGEn leisten hier zunehmend gute Arbeit. Die Verantwortung der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit garantiert bundeseinheitliche Standards und Vermittlungsm\u00f6glichkeiten auch in den \u00fcberregionalen Arbeitsmarkt. Eine Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung Langzeitarbeitsloser w\u00e4re hingegen ein R\u00fcckfall in die Zeiten der Sozialhilfe. Es hing damals vom Engagement der einzelnen Kommunen ab, welche Chancen Langzeitarbeitslosen er\u00f6ffnet wurden. Heute haben alle<br \/>\nLangzeitarbeitslosen Zugang zu den Arbeitsf\u00f6rderungsinstrumenten. Allein in den letzten zwei<br \/>\nJahren wurde damit die Zahl der Langzeitarbeitslosen um rund 700 000 Menschen bundesweit gesenkt! Mit dem &#8222;Kooperativen Jobcenter&#8220; soll diese erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik fortgesetzt werden.<\/p>\n<p>Der zweite wichtige Grund der gegen die Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung Langzeitarbeitsloser spricht, ist die politische Realit\u00e4t. Wohl keine Bundesregierung w\u00fcrde den<br \/>\nKommunen die Verantwortung f\u00fcr die Arbeitsvermittlung \u00fcbergeben, die Leistungen aber bedingungslos weiter bezahlen. Dies ist auch verfassungsrechtlich gar nicht m\u00f6glich, denn eine Zusammenarbeit von Bund und Kommune hat das Verfassungsgericht ja gerade ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Das bedeutet: Das verfassungsrechtliche Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Kommune, das gerade erst vor zwei Jahren auf Druck der L\u00e4nder beschlossen wurde, m\u00fcsste wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden. Abgesehen davon, dass es daf\u00fcr derzeit keine politischen Mehrheiten in Bund und L\u00e4ndern gibt, w\u00e4re die Folge auch ein gravierendes finanzielles Problem f\u00fcr die Kommunen: Der Bund w\u00fcrde sich nicht nur zunehmend aus der Finanzierung der Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zur\u00fcckziehen, L\u00e4nder und Kommunen w\u00fcrden auf den Mehrkosten sitzen bleiben. <\/p>\n<p>Ungekl\u00e4rt ist auch, was mit den Besch\u00e4ftigten der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit geschehen soll, die zurzeit gemeinsam mit den Angestellten der Kommunen in den ARGEn arbeiten. W\u00e4ren die Kommunen bereit, diese bundesweit rund 40.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu \u00fcbernehmen?<\/p>\n<p>Insofern spricht viel daf\u00fcr, nach einem Modell zu suchen, das eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Agentur f\u00fcr Arbeit und Kommunen sichert. Eine Legalisierung der ARGEn<br \/>\ndurch eine erneute Grundgesetz\u00e4nderung, wie Schleswig-Holsteins Arbeitsminister D\u00f6ring fordert, w\u00e4re sicherlich w\u00fcnschenswert. Eine verfassungs\u00e4ndernde Mehrheit ist daf\u00fcr im Moment aber ebenfalls unrealistisch.<\/p>\n<p>Es bleibt das &#8222;Kooperative Jobcenter&#8220;, das aber auch noch deutlichen Spielraum f\u00fcr Verbesserungen l\u00e4sst: Es muss m\u00f6glichst nah an die Forderung nach einer &#8222;Leistung aus einer Hand&#8220; kommen und es muss noch mehr Gestaltungsm\u00f6glichkeiten und Einflussm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Kommunen beinhalten.<\/p>\n<p>Um den Einfluss der Kommunen zu st\u00e4rken, sollte zum einen ein verpflichtender Beirat eingef\u00fchrt werden, in dem alle regionalen Arbeitsmarktakteure eingebunden werden. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Entscheidungen des vorgesehenen &#8222;Kooperationsausschusses&#8220; verbindlich sein und d\u00fcrfen nicht einseitig durch die Agentur f\u00fcr Arbeit ver\u00e4ndert werden. Drittens sollte die Agentur den Kommunen deutlich mehr &#8222;Freie F\u00f6rderung&#8220; zugestehen, das hei\u00dft: Die Kommunen k\u00f6nnen eigene, auf den regionalen Arbeitsmarkt zugeschnittene Instrumente einsetzen. Nicht zuletzt muss<br \/>\nauch eine von mir seit Jahren vorgebrachte Forderung umgesetzt werden. Um die individuellen Hilfsm\u00f6glichkeiten &#8222;vor Ort&#8220; zu verbessern, muss es eine &#8222;\u00d6ffnungsklausel&#8220; geben, die es den Jobcenter-Mitarbeitern erm\u00f6glicht, im H\u00e4rtefall auch \u00fcber die Grundleistung (347 Euro plus Kosten<br \/>\nder Unterkunft) hinaus Beihilfen zahlen zu k\u00f6nnen. Auch dies w\u00fcrde den kommunalen Spielraum deutlich erweitern.<\/p>\n<p>Werden diese  &#8211; und noch einige andere &#8211; Bedingungen erf\u00fcllt, kann das &#8222;Kooperative Jobcenter&#8220; ein geeignetes Nachfolgemodell f\u00fcr die ARGE auch in L\u00fcbeck werden!&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Diskussionen um den Umbau der ARGEn nach dem Verfassungsgerichtsurteil nehmen auch in L\u00fcbeck an Fahrt auf. 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