{"id":60417,"date":"2012-02-08T13:00:00","date_gmt":"2012-02-08T13:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2012\/02\/bka-bka-erhebung-zu-den-auswirkungen-des-wegfalls-der-vorratsdatenspeicherung-wird-teilweise-unzutreffend-interpretiert\/"},"modified":"2012-02-08T13:00:00","modified_gmt":"2012-02-08T13:00:00","slug":"bka-bka-erhebung-zu-den-auswirkungen-des-wegfalls-der-vorratsdatenspeicherung-wird-teilweise-unzutreffend-interpretiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bka-bka-erhebung-zu-den-auswirkungen-des-wegfalls-der-vorratsdatenspeicherung-wird-teilweise-unzutreffend-interpretiert\/","title":{"rendered":"BKA: BKA-Erhebung zu den Auswirkungen des Wegfalls der Vorratsdatenspeicherung wird teilweise unzutreffend interpretiert"},"content":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; BKA-Pr\u00e4sident Ziercke: &#8222;Erhebung retrograder  Verkehrsdaten oft entscheidender Ermittlungsansatz&#8220;     Die statistische Erhebung des Bundeskriminalamtes (BKA) zu den  Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur  sogenannten Vorratsdatenspeicherung wird in der Berichterstattung der Medien teilweise unzutreffend interpretiert.<!--more--> So wird der Schluss  gezogen, Telefon- und Handydaten seien f\u00fcr die Ermittler  kriminalistisch uninteressant und marginal. Diese Einsch\u00e4tzung ist  falsch.     Das BKA stellte im Zeitraum vom 2. M\u00e4rz 2010 bis zum 26. April  2011 Auskunftsersuchen  zu 5082 Anschl\u00fcssen beziehungsweise  IP-Adressen, die die Telekommunikationsanbieter in 4292 F\u00e4llen (rund  84 Prozent) nicht beauskunfteten. Hauptanwendungsf\u00e4lle waren mit rund 90 Prozent Erhebungen der hinter einer IP-Adresse stehenden  Kundendaten (Internet). Mit rund 10 Prozent waren retrograde  Verkehrsdatenerhebungen (Festnetz\/Mobilfunk) nach \u00a7 100g StPO in  weitaus weniger F\u00e4llen Gegenstand der Auskunftsersuchen.     Hieraus abzuleiten, Telefoniedaten seien kriminalistisch von  marginaler Bedeutung, ist falsch. Die Anzahl von Anfragen zu  Telefonanschl\u00fcssen ist schon aus technologischer und  kriminalistischer Sicht zwingend kleiner als die Anzahl der  Auskunftsersuchen zu Anschlussinhabern bei IP-Adressen. W\u00e4hrend  Telefonnummern grunds\u00e4tzlich statisch vergeben und in der Regel einem Anschluss fest zuzuordnen sind, werden IP-Adressen zumeist dynamisch  vergeben und sind damit quantitativ deutlich h\u00e4ufiger Gegenstand von  Auskunftsersuchen.     Das Max-Planck-Institut hat in einer Studie zu Verkehrsdaten (\u00a7  100g StPO) aus dem Jahre 2008 bereits festgestellt, dass in den  Ph\u00e4nomenbereichen der Banden- und Schwerkriminalit\u00e4t retrograde  Telefondaten in bestimmten Konstellationen f\u00fcr die Ermittlungen von  zentraler Bedeutung sind.     Richtig ist, dass ausweislich der Erhebung des BKA in circa 80  Prozent der angefragten Telefonanschl\u00fcsse auf Auskunftsersuchen  retrograde Verkehrsdaten von den Anbietern \u00fcbermittelt wurden. Dieses Ergebnis muss allerdings richtig interpretiert werden:     Die Qualit\u00e4t und Vollst\u00e4ndigkeit der Antworten, d. h. -ob nur  eingehende oder auch ausgehende Verbindungen oder -ob Daten lediglich mit unvollst\u00e4ndigen Rufwahlnummern mitgeteilt wurden, wie es aktuell  bei den Ermittlungen gegen die sog. Zwickauer Terrorzelle  festzustellen ist, und -insbesondere wie lange zur\u00fcck in die  Vergangenheit die mitgeteilten Daten reichten, war nicht Gegenstand  der Erhebung. Insofern bleibt offen, ob den Ermittlern nicht dennoch  ermittlungsrelevante retrograde Daten aus den letzten sechs Monaten  fehlten.     Im Erfassungszeitraum der BKA-Erhebung waren 498 Ersuchen  bez\u00fcglich Telefoniedaten gestellt worden, 97 (rund 20 Prozent) davon  gingen vollst\u00e4ndig ins Leere. Somit kann der R\u00fcckschluss, dass das  BKA bei retrograden Verkehrsdatenausk\u00fcnften zu Telefonanschl\u00fcssen  fast immer auf vollst\u00e4ndige Daten zur\u00fcckgreifen konnte, nicht gezogen werden.     Zur Dauer der Speicherung von IP-Adressen ist festzustellen, dass  die Polizei z\u00fcgig nach Kenntniserlangung \u00fcber das Vorliegen  ermittlungsrelevanter Verkehrsdaten Auskunftsersuchen stellt, oftmals innerhalb von sieben Tagen. Trotzdem gehen die Auskunftsersuchen  ausweislich der BKA-Erhebung gerade bei IP-Adressen in rund 90  Prozent der F\u00e4lle ins Leere. Die Ergebnisse zeigen, dass zwischen dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung \u00fcber das Vorliegen  ermittlungsrelevanter Verkehrsdaten und der Stellung des  Auskunftsersuchens in der Regel (in 86 Prozent der F\u00e4lle) maximal  sieben Tage lagen. Das bedeutet: Nicht die polizeiliche  Reaktionszeit, sondern das Alter der Verkehrsdaten bestimmt den  erforderlichen Speicherzeitraum. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden haben  h\u00e4ufig keinen Einfluss darauf, wie schnell sie von einem Fall und dem Vorliegen eventuell ermittlungsrelevanter Verkehrsdaten erfahren.     BKA Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke: &#8222;Die Ergebnisse der BKA-Erhebung  spiegeln die Erfahrungswerte des BKA wider und treffen Aussagen \u00fcber  Ermittlungsma\u00dfnahmen des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner  besonderen Zust\u00e4ndigkeiten. Das BKA f\u00fchrt in der Regel Verfahren aus  dem Bereich der Schwerstkriminalit\u00e4t. Dabei ist die Erhebung  retrograder Verkehrsdaten f\u00fcr uns oft der entscheidende  Ermittlungsansatz, auch zur Aufhellung der Kommunikationsstrukturen  und der kriminellen Netzwerke international agierender  Straft\u00e4tergruppierungen.&#8220;     <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/polizeipresse\/pm\/7\/2194994\/bka-bka-erhebung-zu-den-auswirkungen-des-wegfalls-der-vorratsdatenspeicherung-wird-teilweise\/api\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; BKA-Pr\u00e4sident Ziercke: &#8222;Erhebung retrograder Verkehrsdaten oft entscheidender Ermittlungsansatz&#8220; Die statistische Erhebung des Bundeskriminalamtes (BKA) zu den Auswirkungen<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-60417","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60417","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60417"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60417\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60417"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60417"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60417"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}