{"id":60840,"date":"2011-11-18T14:31:48","date_gmt":"2011-11-18T14:31:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2011\/11\/fw-oh-presseeinladungneuer-feuerwehrfuhrerschein-fur-fahrzeuge-bis-75-tonnenhier-umsetzung-der-fahrberechtigungsverordnung-183\/"},"modified":"2011-11-18T14:31:48","modified_gmt":"2011-11-18T14:31:48","slug":"fw-oh-presseeinladungneuer-feuerwehrfuhrerschein-fur-fahrzeuge-bis-75-tonnenhier-umsetzung-der-fahrberechtigungsverordnung-183","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/fw-oh-presseeinladungneuer-feuerwehrfuhrerschein-fur-fahrzeuge-bis-75-tonnenhier-umsetzung-der-fahrberechtigungsverordnung-183\/","title":{"rendered":"FW-OH: Presseeinladung:\nNeuer Feuerwehrf\u00fchrerschein f\u00fcr Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen\nhier: Umsetzung der Fahrberechtigungsverordnung"},"content":{"rendered":"<p>Lensahn (ots) &#8211; Sehr geehrte Damen,     sehr geehrte Herren,     mit der Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO vom 15.09.2011)  wurden die Voraussetzungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung des sog.  Feuerwehrf\u00fchrerscheines bis 7,5 t geschaffen.<!--more--> Mit der dann bundesweit g\u00fcltigen Fahrberechtigung d\u00fcrfen die fahrberechtigten Einsatzkr\u00e4fte  der Feuerwehren Einsatzfahrzeuge bis zu einer zul\u00e4ssigen Gesamtmasse  von 7,5 t, auch mit Anh\u00e4nger, wenn die zul\u00e4ssige Gesamtmasse der  Fahrzeugkombination nicht \u00fcberschritten wird, f\u00fchren.     Wenn auch der Landtag eine schlanke und unb\u00fcrokratische Regelung  getroffen hat, mussten sich die Feuerwehren in der Folge Gedanken  machen, wie die neue Fahrberechtigungsverordnung umgesetzt werden  kann. Zwar gibt die FahrbVO vor, dass vor Erteilung der  Fahrberech-tigung in Theorie und Praxis gewisse Inhalte zu vermitteln sind, gibt aber keine pr\u00e4zisierenden Aussagen \u00fcber Lehrinhalte bzw.  Lehraussagen.     Die Feuerwehren des Kreises Ostholstein sind sich der  Verantwortung, die mit dem Feuerwehrf\u00fchrerschein einher gehen,  bewusst. Eine besondere Verantwortung tragen die Ausbilder  (Fahrlehrer) und k\u00fcnftigen Fahrzeugf\u00fchrer ebenso, wie die  gesamtverantwortliche Wehrf\u00fchrung. Um eine gewissenhafte und  fundierte Ausbildung versichern zu k\u00f6nnen, haben sich die Amts- und  Gemeindewehrf\u00fchrungen des Kreises Ostholstein prinzipiell f\u00fcr die  folgende L\u00f6sung ausgesprochen.     &#8211;\tDer Kreisfeuerwehrverband Ostholstein erarbeitet\/ erstellt einen Ausbilderleitfaden, der in der f\u00fcr den theoretischen Teil umfassend  Lehrinhalte und Lehraussagen zusammenfasst und f\u00fcr die praktische  Ausbildung geeignete Fahr\u00fcbungen vorgibt. Diese ist bereits in  Zusammenarbeit mit erfahrenen Fahrschulausbildern geschehen.     &#8211;\tSeitens der Amts- und Gemeindewehrf\u00fchrungen werden geeignete  Kameradinnen\/ Kameraden als Multiplikatoren beauftragt und benannt,  die k\u00fcnftig in deren Zust\u00e4ndigkeitsbereich die Fahrschulausbildung im Sinne der FahrbVO \u00fcbernehmen.     &#8211;\tIn einem Lehrgang &#8222;Ausbilder Fahrberechtigungsverordnung&#8220; werden diese Kameradinnen\/ Kameraden in ihre Aufgaben eingewiesen und mit  den theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen vertraut gemacht. F\u00fcr den erfolgreichen Besuch dieser Ausbildung erh\u00e4lt der  Lehrgangsteilnehmer eine Lehrgangsbescheinigung.     Der erste Ausbilderlehrgang findet am 26.11.2011 in der  Feuerwehrtechnischen Zentrale (B\u00e4derstra\u00dfe 47) in Lensahn statt. Der  KFV OH nimmt den ersten Ausbildungslehrgang zum Anlass, Ihnen die  Umsetzung der Fahrberechtigungsverordnung vorzustellen und laden Sie  hierzu zu 10.30 Uhr herzlich ein.     Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen     Gez. Ralf Thomsen     Kreiswehrf\u00fchrer     <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/polizeipresse\/pm\/56143\/2150573\/fw-oh-presseeinladung-neuer-feuerwehrfuehrerschein-fuer-fahrzeuge-bis-7-5-tonnen-hier-umsetzung-der\/api\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lensahn (ots) &#8211; Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mit der Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO vom 15.09.2011) wurden die Voraussetzungen f\u00fcr die<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-60840","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60840","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60840"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60840\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60840"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60840"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60840"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}