{"id":66830,"date":"2012-03-22T14:15:04","date_gmt":"2012-03-22T13:15:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=66830"},"modified":"2012-03-22T19:16:11","modified_gmt":"2012-03-22T18:16:11","slug":"reform-der-kommunalverfassung-innenminister-klaus-schlie-im-landtag-kommunale-grundstrukturen-erhalten-und-starken-mehr-entscheidungsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/reform-der-kommunalverfassung-innenminister-klaus-schlie-im-landtag-kommunale-grundstrukturen-erhalten-und-starken-mehr-entscheidungsfreiheit\/","title":{"rendered":"Reform der Kommunalverfassung \u2013 Innenminister Klaus Schlie im Landtag: Kommunale Grundstrukturen erhalten und st\u00e4rken \u2013 Mehr Entscheidungsfreiheit"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2010\/07\/erste-bachelorstudenten-der-polizei-in-den-dienststellen-klaus-schlie-neue-kommissare-werden-vertrauen-der-bevolkerung-weiter-starken\/klaus-schlie\/\" rel=\"attachment wp-att-18019\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-18019 alignright\" title=\"Klaus Schlie\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/07\/Klaus-Schlie.jpg\" alt=\"\" width=\"172\" height=\"257\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/07\/Klaus-Schlie.jpg 335w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/07\/Klaus-Schlie-214x320.jpg 214w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2010\/07\/Klaus-Schlie-227x340.jpg 227w\" sizes=\"auto, (max-width: 172px) 100vw, 172px\" \/><\/a>Rede von Innenminister Klaus Schlie in der Debatte des Landtags \u00fcber eine Reform des kommunalen Verfassungsrechts am Donnerstag (22. M\u00e4rz) in Kiel &#8211; \u201eNach intensiver Diskussion der Fraktionen im Innen- und Rechtsausschuss sind wir nun endlich mit dem \u00c4nderungsgesetz kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften auf der Zielgeraden. Ich m\u00f6chte heute noch einmal betonen \u2013 und insofern komme ich auf die hier am 24. August letzten Jahres gef\u00fchrte Debatte zur\u00fcck \u2013, dass ich weiterhin der Auffassung bin, dass das Gesetz in weiten Teilen von einem verbands- und parteien\u00fcbergreifenden Konsens getragen wird. Das hat sowohl die im Innen- und Rechtsausschuss durchgef\u00fchrte schriftliche sowie m\u00fcndliche Anh\u00f6rung der Verb\u00e4nde als auch die Diskussion in den Fraktionen gezeigt.<!--more--><\/p>\n<p>Im Rahmen dieser Diskussion sind sowohl der Gesetzentwurf der Landesregierung wie auch die Fraktionsentw\u00fcrfe von SPD und B\u00fcndnis 90\/DIE GR\u00dcNEN eingehend gepr\u00fcft und abgewogen worden. Die kommunalen Landesverb\u00e4nde, die von Anfang an, das hei\u00dft von den ersten Vor\u00fcberlegungen zur \u00c4nderung des kommunalen Verfassungsrechts bis hin zur Vorlage des Gesetzentwurfs, ununterbrochen eingebunden waren, haben ihre Stellungnahmen ausf\u00fchrlich vorbereiten und vortragen k\u00f6nnen. Dabei sind auch ihre Vorschl\u00e4ge und Ideen in den Gesetzentwurf eingeflossen oder auch \u00c4nderungen wieder gestrichen worden.<\/p>\n<p>Externe Sachverst\u00e4ndige haben im Rahmen der schriftlichen und m\u00fcndlichen Anh\u00f6rung dargelegt, dass die vorgeschlagene L\u00f6sung den Anforderungen aus dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2010 an einer verfassungskonforme Ausgestaltung des Aufgabenbestands der \u00c4mter dem Grunde nach gerecht wird und jedenfalls keine ernstzunehmenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Lassen Sie mich dies kurz n\u00e4her erl\u00e4utern:<\/p>\n<p>Ganz und gar nicht nachvollziehen konnte ich die im Rahmen der Ausschussberatungen ge\u00e4u\u00dferten Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Zulassung von amtsinternen Zweckverb\u00e4nden. Ich halte weiterhin nachdr\u00fccklich an der Auffassung fest, dass diese verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Schon die im Gesetz \u00fcber kommunale Zusammenarbeit vorgesehene beschr\u00e4nkte M\u00f6glichkeit der Aufgaben\u00fcbertragung verhindert, dass sich Zweckverb\u00e4nde zu Gemeindeverb\u00e4nden entwickeln k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das hatte auch das Landesverfassungsgericht unter Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1979 ber\u00fccksichtigt. Es hatte den Zweckverband als \u201eGegenmodell\u201c der Gebietsk\u00f6rperschaft Kreis herausgestellt und ihn ausdr\u00fccklich nicht als Gemeindeverband eingestuft.<\/p>\n<p>Ich teile auch nicht die Bef\u00fcrchtungen, dass sich die Gemeinden durch die Gr\u00fcndung einer Vielzahl von Zweckverb\u00e4nden ihres Aufgabenbestandes und damit ihrer Verantwortung und Pflicht zur Selbstverwaltung entledigen wollen. Die kommunalen Vertreter vor Ort sind vielmehr gewillt, ihre politischen Entscheidungen selbst zu treffen. Daran bestehen aus meiner Sicht keine Zweifel.<\/p>\n<p>Auch die im Zusammenhang mit der Diskussion um die Zweckverb\u00e4nde ge\u00e4u\u00dferte Kritik an der Verpflichtung, dass Zweckverb\u00e4nde amtsangeh\u00f6riger Gemeinden eines Amtes die Verwaltung des Amtes in Anspruch nehmen m\u00fcssen, l\u00e4uft ins Leere. Es wird dabei verkannt, dass lediglich die Durchf\u00fchrung der \u00fcbertragenen Aufgaben dem Amt obliegt. Und das ist genau die Aufgabe, die die \u00c4mterverfassung origin\u00e4r vorsieht. Insofern bin ich froh, dass diese Vorschl\u00e4ge erhalten geblieben sind.<\/p>\n<p>Der Vorschlag der Landesregierung, im Rahmen der \u00c4nderung der Amtsordnung auch die Zusammensetzung des Amtsausschusses mit dem Ziel die Anzahl der Mitglieder st\u00e4rker zu begrenzen und Stimmkontingente einzuf\u00fchren, hat in der weiteren Diskussion keine Mehrheit gefunden. Damit bleibt es bei der bisherigen Zusammensetzung der Amtsaussch\u00fcsse.<\/p>\n<p>Ich verhehle nicht, dass ich mit Blick auf die Praxis und unter Ber\u00fccksichtigung der zuk\u00fcnftig begrenzten Aufgaben\u00fcbertragungsm\u00f6glichkeit nach wie vor die vorgeschlagene \u00c4nderung f\u00fcr sinnvoll und gut erachte; gleichwohl trage ich den Kompromiss nat\u00fcrlich mit.<\/p>\n<p>Im Laufe der eingehenden Beratung des Gesetzentwurfs ist auch deutlich geworden, dass die Kritik der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen an der kommunalen Struktur in unserem Land unberechtigt ist. Auch die Vorstellung, quasi im Rahmen einer Gebietsreform die Strukturen auf kommunaler Ebene v\u00f6llig neu ordnen zu m\u00fcssen, wird partei\u00fcbergreifend mit breitester Mehrheit abgelehnt. Ein klares zukunftsf\u00e4higes Konzept war jedenfalls f\u00fcr keinen Beteiligten hinter dieser Vorstellung erkennbar.<\/p>\n<p>Dies war auch den Hinweisen der Gutachter im Rahmen der m\u00fcndlichen Ausschussanh\u00f6rung zu entnehmen. Dort wurde ebenso deutlich, dass sich die kommunalen Strukturen in unserem Land bew\u00e4hrt haben. Der Verlauf der zahlreichen von mir angesto\u00dfenen Regionalkonferenzen zur Erarbeitung des Gesetzentwurfes hat zudem deutlich best\u00e4tigt, dass eine Strukturver\u00e4nderung gro\u00dfen Umfanges von den Menschen vor Ort nicht gewollt ist. Angesichts dessen bin ich schon sehr \u00fcberrascht, dass B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und der SSW an ihren gebietsreformerischen Vorstellungen festhalten wollen.<\/p>\n<p>Das Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, wird getragen von unserem Willen, die bew\u00e4hrten kommunalen Grundstrukturen im Land im Konsens mit der Kommunalpolitik vor Ort zu erhalten und st\u00e4rken. Wir wollen die \u00c4mter in ihrer bisherigen Aufgabenstellung unterst\u00fctzen und haben dazu entsprechend der Vorgaben des Landesverfassungsgerichts einen praktikablen Weg gefunden, die M\u00f6glichkeit der \u00dcbertragung von Selbstverwaltungsaufgaben auf die \u00c4mter in quantitativer sowie in qualitativer Hinsicht einzuschr\u00e4nken und damit die Entwicklung der \u00c4mter zu Gemeindeverb\u00e4nden zu unterbinden.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf f\u00fchrt insgesamt \u2013 und das ist ein wesentliches Anliegen der Koalition gewesen \u2013 zu mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunalpolitik vor Ort. Beispielhaft hierf\u00fcr ist, dass Gemeinden \u00fcber 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner ohne eigene Verwaltung k\u00fcnftig selbst dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, ob sie einen hauptamtlichen B\u00fcrgermeister haben wollen. Damit wird gerade den Bed\u00fcrfnissen zentraler Orte entsprochen. Ich sage dies ganz bewusst, weil die SPD in einer Presseerkl\u00e4rung unmittelbar nach der Sitzung des Innen- und Rechtsausschuss am 14. M\u00e4rz einen gegenteiligen Eindruck erwecken wollte.<\/p>\n<p>Dass ein so umfangreiches \u00c4nderungsgesetz in einzelnen Punkten politisch unterschiedlich beurteilt und hinterfragt wird, liegt in der Natur der Sache. Ich m\u00f6chte aber noch einmal herausstellen, dass wir einen \u00fcbergreifenden Konsens gefunden haben und Sie vor der Abstimmung \u00fcber ein Gesetzesvorhaben stehen, dass die Eigenverantwortung der Kommunalpolitik st\u00e4rken wird und der kommunalen Verwaltungspraxis Erleichterungen bringt.<\/p>\n<p>Und auch wenn vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch Dissens besteht, so appelliere ich an Sie: Stellen Sie diese Bedenken nicht \u00fcber eine Zustimmung zu den zum jetzigen Zeitpunkt so wichtigen \u00c4nderungen des Kommunalverfassungsrechts!\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rede von Innenminister Klaus Schlie in der Debatte des Landtags \u00fcber eine Reform des kommunalen Verfassungsrechts am Donnerstag (22. 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