{"id":69400,"date":"2012-05-25T18:20:00","date_gmt":"2012-05-25T18:20:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2012\/05\/bka-das-bundeskriminalamt-warnt-vor-schadsoftware-per-e-mail-2\/"},"modified":"2012-05-25T18:20:00","modified_gmt":"2012-05-25T18:20:00","slug":"bka-das-bundeskriminalamt-warnt-vor-schadsoftware-per-e-mail-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bka-das-bundeskriminalamt-warnt-vor-schadsoftware-per-e-mail-2\/","title":{"rendered":"BKA: Das Bundeskriminalamt warnt vor Schadsoftware per E-Mail"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full\" src=\"http:\/\/www.presseportal.de\/bild\/217568-preview-pressemitteilung-ansicht-ransowmare.jpg\" \/><\/p>\n<p>Wiesbaden (ots) &#8211; Das Bundeskriminalamt warnt vor einer  Schadsoftware, die \u00fcber den Versand von E-Mails in Umlauf gebracht  wird. Die E-Mails verschiedenen Inhalts tragen unter anderem den  Hinweis: &#8222;BKA erdr\u00fcckende Akte gegen [&#8222;Name des Empf\u00e4ngers&#8220;]&#8220;. Der  Anhang der E-Mail (z. B. &#8222;Akte.zip&#8220;) enth\u00e4lt eine Schadsoftware, die  sich nach \u00d6ffnung des Anhangs installiert.<!--more--> Anschlie\u00dfend wird in einem Pop-Up-Fenster angegeben, dass der Computer nach den Besuchen  pornografischer Webseiten mit einem Verschl\u00fcsselungstrojaner  infiziert sei. Der User m\u00fcsse \u00fcber uKash oder Paysafecard f\u00fcr 100  Euro ein kostenpflichtiges Sicherheitsupdate herunterladen, um die  Verschl\u00fcsselung zu beseitigen. Ein Bild dieses Pop-Up-Fensters finden Sie im Anhang.     Hierzu erkl\u00e4rt das Bundeskriminalamt:     Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber dieser Meldungen.     Das Bundeskriminalamt r\u00e4t:     Sollten Sie eine derartige E-Mail auf ihrem Computer erhalten,  laden Sie den Anhang nicht herunter und \u00f6ffnen Sie ihn auf keinen  Fall.     Vertrauen Sie nur Anh\u00e4ngen von Ihnen bekannten Absendern und  vergewissern Sie sich ggf. beim Absender, dass dieser Ihnen einen  Anhang geschickt hat.     Ist der Rechner bereits infiziert, bezahlen Sie den geforderten  Betrag auf keinen Fall. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems ver\u00e4ndert hat,  um das Pop-Up-Fenster zu generieren. Ein normaler Zugriff auf Ihr  Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung  nicht m\u00f6glich.     Nach bisherigem Kenntnisstand verschl\u00fcsselt die Schadsoftware  tats\u00e4chlich einige Bereiche der Festplatte. Dies bedeutet, dass  selbst nach der Wiederherstellung der Systemfunktionalit\u00e4t immer noch auf einige Dateien kein Zugriff genommen werden kann.     Hinweise zur Bereinigung von Schadsoftware befinden sich u. a. auf der Webseite www.botfrei.de.     Es wird weiterhin empfohlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software und installierter Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erh\u00f6ht die Chancen, erst gar  nicht mit der Schadsoftware infiziert zu werden.     Bereits im letzten Jahr haben die Bundespolizei und das  Bundeskriminalamt auf diese sogenannte &#8222;Ransomware&#8220; aufmerksam  gemacht (siehe hierzu Pressemitteilungen vom 01.04.2011 und  19.05.2011).     R\u00fcckfragen bitte an:  Bundeskriminalamt Pressestelle   Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323 www.bka.de<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/polizeipresse\/pm\/7\/2260104\/bka-das-bundeskriminalamt-warnt-vor-schadsoftware-per-e-mail\/api\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; Das Bundeskriminalamt warnt vor einer Schadsoftware, die \u00fcber den Versand von E-Mails in Umlauf gebracht wird. 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