{"id":75543,"date":"2012-11-16T22:43:35","date_gmt":"2012-11-16T21:43:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=75543"},"modified":"2012-11-16T22:43:35","modified_gmt":"2012-11-16T21:43:35","slug":"eltern-haften-im-internet-nicht-fur-ihre-kinder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/eltern-haften-im-internet-nicht-fur-ihre-kinder\/","title":{"rendered":"Eltern haften im Internet nicht f\u00fcr ihre Kinder"},"content":{"rendered":"<p><a title=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/?p=17120\" href=\"http:\/\/itpressearbeit.de?p=17120\"><img decoding=\"async\" title=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/?p=17120\" src=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/files\/ChristianSolmecke-medium.png\" alt=\"\" align=\"right\" \/><\/a>Eltern haften im Internet nicht f\u00fcr die Urheberrechtsverletzungen der Kinder: Wie geht es nach dem BGH Urteil nun weiter? Rechtsanwalt Christian Solmecke informiert! Da werden viele Eltern erleichtert sein: Sie haften nach einem Urteil des BGH nicht f\u00fcr die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder, wenn diese zuvor belehrt wurden. Das Verfahren wurde von der K\u00f6lner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gef\u00fchrt und auch gewonnen. Rechtsanwalt Christian Solmecke zeigt nun auf, was dieses Urteil genau bedeutet und was es f\u00fcr Konsequenzen hat.<!--more-->Der BGH (Urt. v. 25.11.2012 &#8211; I ZR 74\/12) hat in einem von der K\u00f6lner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gef\u00fchrten Verfahren entschieden, dass Eltern f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften, wenn sie ihnen zuvor die Nutzung von Tauschb\u00f6rsen verboten haben. Eine dar\u00fcber hinausgehende Kontrolle der Internet-Nutzung sei grunds\u00e4tzlich nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Zu den Auswirkungen des Urteils nimmt RA Christian Solmecke, der die beklagten Eltern vertreten hat, Stellung:<\/p>\n<p>&#8222;Was bedeutet dieses Urteil nun konkret f\u00fcr die Eltern? Wie k\u00f6nnte eine solche Belehrung aussehen? Und m\u00fcssen die Eltern jetzt bei einer Abmahnung ihr eigenes Kind belasten? Welche Folgen k\u00f6nnte das f\u00fcr das Kind haben? Alle diese Fragen werden uns zurzeit gestellt. Eine endg\u00fcltige Einsch\u00e4tzung k\u00f6nnen wir nat\u00fcrlich erst abgeben, wenn uns die schriftlichen Urteilsgr\u00fcnde vorliegen. Dies wird jedoch voraussichtlich erst im Februar 2013 der Fall sein. Aufgrund des riesigen Interesses an der Entscheidung haben wir daher eine Vorabeinsch\u00e4tzung der Auswirkungen des BGH Urteils verfasst.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Was m\u00fcssen Eltern konkret tun, um nicht haften zu m\u00fcssen?<\/strong><br \/>\nLaut Urteil des BGH m\u00fcssen Eltern ihre Kinder dar\u00fcber belehren, dass sie keine Tauschb\u00f6rsen nutzen d\u00fcrfen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um ein normal entwickeltes Kind handelt, welches die grundlegenden Ge- und Verbote der Eltern befolgt. Eine dar\u00fcber hinausgehende Kontrolle, z.B. der installierten Programme auf dem PC des Kindes, ist dann nicht erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Wie muss diese Belehrung erfolgen?<\/strong><br \/>\nViele Eltern stellen sich nun nat\u00fcrlich die Frage, wie sie denn beweisen sollen, dass sie ihr Kind entsprechend belehrt haben. In unserem Verfahren hat es gen\u00fcgt, dass die Eltern glaubhaft dargelegt haben, dass eine ausreichende Belehrung erfolgt ist. Aus Gr\u00fcnden der Beweissicherheit ist es jedoch ratsam, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kind zu treffen, in der Art und Umfang der Internetnutzung geregelt werden. Wir arbeiten gerade an einer kindgerechten Mustervereinbarung, die wir Eltern und Kindern auf www.wbs-law.de kostenlos zur Verf\u00fcgung stellen werden. Schon jetzt ist \u00fcber die Webseite der Kanzlei das &#8222;Handbuch Filesharing &#8211; ein praktischer Leitfaden f\u00fcr Eltern&#8220; zum kostenlosen Download abrufbar.<\/p>\n<p><strong>Haftet jetzt das Kind?<\/strong><br \/>\nTheoretisch ist es denkbar, dass Kinder, die die erforderliche Einsichtsf\u00e4higkeit besitzen, selbst in die Haftung genommen werden k\u00f6nnten. Die Musikindustrie m\u00fcsste dann jedoch beweisen, dass das Kind zum Tatzeitpunkt die erforderliche Einsichtsf\u00e4higkeit hatte. Realistisch wird man dies wahrscheinlich erst ab einem Alter von 13 bis 14 Jahren annehmen k\u00f6nnen, wobei es nat\u00fcrlich stark auf den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes ankommt. Derzeit ist noch v\u00f6llig offen, ob es die Musikindustrie wagen wird, die Kinder selbst in die Haftung zu nehmen.<\/p>\n<p><strong>Sollen die Eltern bei einer Abmahnung jetzt auf ihr eigenes Kind verweisen? <\/strong><br \/>\nUnklar ist derzeit auch, inwieweit Eltern auf ihre Kinder verweisen k\u00f6nnen, ohne diese konkret belasten zu m\u00fcssen. Denkbar ist nach unserer Auffassung, dass bereits die M\u00f6glichkeit ausreicht, dass ein im Haushalt des Abgemahnten lebendes Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat. So hat das OLG K\u00f6ln eine Ehefrau von der Haftung f\u00fcr eine Urheberrechtsverletzung befreit, weil sie hinreichend plausibel dargelegt hatte, dass ihr Ehemann als T\u00e4ter in Frage kommen w\u00fcrde. Diese Rechtsauffassung lie\u00dfe sich auch auf das Eltern-Kind Verh\u00e4ltnis \u00fcbertragen. Danach w\u00fcrde es gen\u00fcgen, wenn bei einer Urheberrechtsverletzung auch ein Kind als T\u00e4ter in Frage kommen w\u00fcrde. Konkret belasten m\u00fcssten die Eltern ihr Kind aber nicht.<\/p>\n<p><strong>L\u00e4sst sich dieses Urteil auch auf die St\u00f6rerhaftung \u00fcbertragen?<\/strong><br \/>\nJa. Der BGH hat hier sowohl eine t\u00e4terschaftliche Haftung der Eltern, als auch eine St\u00f6rerhaftung verneint. Der Umfang der Aufsichtspflichten der Eltern, \u00fcber den der BGH hier entschieden hat, entspricht dem Umfang der Pflichten, denen Eltern im Rahmen der St\u00f6rerhaftung nachkommen m\u00fcssen. Alles andere w\u00fcrde zu widerspr\u00fcchlichen Ergebnissen f\u00fchren. Denn auch bei der St\u00f6rerhaftung spielt die Frage nach der Zumutbarkeit von Handlungspflichten der Eltern eine entscheidende Rolle. Ob das Urteil auch auf andere Familienkonstellationen, etwa zwischen Gro\u00dfeltern und Enkelkindern, oder Stiefeltern und Stiefkind \u00fcbertragbar ist, ist derzeit noch unklar. Es d\u00fcrfte jedoch auf alle Konstellationen anwendbar sein, in denen eine Aufsichtspflicht nach \u00a7 832 BGB besteht. Dies ist unter anderem auch bei Adoptiveltern und bei Vormundschaft der Fall.<\/p>\n<p><strong>Welche Auswirkungen hat das Urteil, wenn ich schon auf eine Abmahnung gezahlt habe oder einen Vergleich geschlossen habe?<\/strong><br \/>\nIn diesem Fall kommen die Eltern aus der Nummer leider nicht mehr heraus. Eine R\u00fcckforderung des gezahlten Geldes oder eine Anfechtung des Vergleiches ist danach nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Wie sieht es mit der H\u00f6he der Abmahnkosten aus? <\/strong><br \/>\nDerzeit ist zu vermuten, dass das Gericht hierzu leider keine Ausf\u00fchrungen machen wird. Da bereits eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern abgelehnt wurde, kam es in diesem Verfahren auf die H\u00f6he der Abmahnkosten gar nicht mehr an. Was nicht entscheidungserheblich ist, wird von dem Gericht auch nicht entschieden.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>\nChristian Solmecke: &#8222;Die Entscheidung des BGH hat einiges in Bewegung gesetzt. Abgemahnten Eltern, bei denen minderj\u00e4hrige Kinder im Haushalt leben, k\u00f6nnen wir derzeit nicht raten, sich auf Vergleiche mit der Gegenseite einzulassen. Wir werden nat\u00fcrlich weiter dar\u00fcber berichten, wie sich die Rechteinhaber, bzw. die abmahnenden Kanzleien nun verhalten.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Weitere Hintergrundinformationen und Statements sind hier zu finden:<\/strong><br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/abmahnung-filesharing\/bgh-befreit-eltern-von-uberstrengen-uberwachungspflichten-in-der-online-welt-kinder-mussen-nicht-ohne-konkreten-verdacht-kontrolliert-werden-32166\/\" href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/abmahnung-filesharing\/bgh-befreit-eltern-von-uberstrengen-uberwachungspflichten-in-der-online-welt-kinder-mussen-nicht-ohne-konkreten-verdacht-kontrolliert-werden-32166\/\">http:\/\/www.wbs-law.de\/abmahnung-filesharing\/bgh-befreit-eltern-von-uberstrengen-uberwachungspflichten-in-der-online-welt-kinder-mussen-nicht-ohne-konkreten-verdacht-kontrolliert-werden-32166\/ <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern haften im Internet nicht f\u00fcr die Urheberrechtsverletzungen der Kinder: Wie geht es nach dem BGH Urteil nun weiter? 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