{"id":76771,"date":"2012-12-20T12:22:25","date_gmt":"2012-12-20T11:22:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=76771"},"modified":"2012-12-20T12:22:25","modified_gmt":"2012-12-20T11:22:25","slug":"bundesgerichtshof-bestatigt-verurteilung-wegen-vergewaltigung-trotz-rechtswidrigen-umgangs-mit-daten-aus-massengentest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bundesgerichtshof-bestatigt-verurteilung-wegen-vergewaltigung-trotz-rechtswidrigen-umgangs-mit-daten-aus-massengentest\/","title":{"rendered":"Bundesgerichtshof best\u00e4tigt Verurteilung wegen Vergewaltigung trotz rechtswidrigen Umgangs mit Daten aus Massengentest"},"content":{"rendered":"<p>Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Verurteilung eines Jugendlichen wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von f\u00fcnf Jahren durch das Landgericht Osnabr\u00fcck best\u00e4tigt.<br \/>\nDas Landgericht hatte sich von der T\u00e4terschaft des Angeklagten ma\u00dfgeblich deshalb \u00fcberzeugt, weil beim Tatopfer Zellmaterial gesichert werden konnte, das mit dem DNA-Identifizierungsmuster des Angeklagten \u00fcbereinstimmt. Zur Ermittlung des Angeklagten als mutma\u00dflichem T\u00e4ter hatten die Ergebnisse einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung (\u00a7 81h StPO) gef\u00fchrt, an der ca. 2.400 M\u00e4nner teilgenommen hatten &#8211; unter ihnen der Vater und ein Onkel des Angeklagten. <!--more-->Deren DNA-Identifizierungsmuster stimmten zwar mit dem der Tatspuren nicht vollst\u00e4ndig \u00fcberein, wiesen aber eine so hohe \u00dcbereinstimmung auf, dass sie auf eine Verwandtschaft mit dem T\u00e4ter schlie\u00dfen lie\u00dfen.<\/p>\n<p>Der Angeklagte hat im Revisionsverfahren neben anderen Beanstandungen mit einer Verfahrensr\u00fcge insbesondere geltend gemacht, die bei der molekulargenetischen Reihenuntersuchung festgestellten DNA-Identifizierungsmuster h\u00e4tten nicht auf verwandtschaftliche \u00c4hnlichkeiten abgeglichen und im weiteren Verfahren nicht gegen ihn verwertet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat zun\u00e4chst die von der Revision behaupteten Verfahrensfehler bei der Durchf\u00fchrung der DNA-Reihenuntersuchung verneint. Jedoch h\u00e4tte die bei der Auswertung der Proben festgestellte m\u00f6gliche verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Vater und dem Onkel des Angeklagten mit dem mutma\u00dflichen T\u00e4ter nicht als verdachtsbegr\u00fcndend gegen den Angeklagten verwendet werden d\u00fcrfen. Denn \u00a7 81h Abs. 1 StPO erlaubt den Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern nur, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob das Spurenmaterial von einem der Teilnehmer der Reihenuntersuchung stammt. Gleichwohl hat der Senat entschieden, dass die \u00dcbereinstimmung des DNA-Identifizierungsmusters des Angeklagten mit demjenigen der Tatspur vom Landgericht bei seiner \u00dcberzeugungsbildung verwertet werden durfte. Zwar ist dieses Identifizierungsmuster rechtswidrig erlangt worden; denn der ermittlungsrichterliche Beschluss, der die Entnahme von K\u00f6rperzellen des Angeklagten zur Feststellung dieses Musters anordnete (\u00a7 81a StPO), beruhte auf dem durch die unzul\u00e4ssige Verwendung der Daten aus der DNA-Reihenuntersuchung hergeleiteten Tatverdacht gegen den Angeklagten. Indes f\u00fchrt dies in dem konkret zu entscheidenden Fall bei der gebotenen Gesamtabw\u00e4gung nicht zu einem Verwertungsverbot. Entscheidend hierf\u00fcr ist der Umstand, dass die Rechtslage zum Umgang mit sog. Beinahetreffern bei DNA-Reihenuntersuchungen bisher v\u00f6llig ungekl\u00e4rt war und das Vorgehen der Ermittlungsbeh\u00f6rden daher noch nicht als willk\u00fcrliche Missachtung des Gesetzes angesehen werden kann. Der Verfahrensversto\u00df wiegt daher nicht so schwer, dass demgegen\u00fcber die Interessen der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung hier zur\u00fccktreten m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Urteil vom 20. Dezember 2012 &#8211; 3 StR 117\/12<\/p>\n<p>Landgericht Osnabr\u00fcck &#8211; 3 KLs 10\/11 &#8211; Urteil vom 2. November 2011<\/p>\n<p>Karlsruhe, den 20. Dezember 2012<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 3. 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