{"id":77391,"date":"2013-01-04T15:33:35","date_gmt":"2013-01-04T14:33:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=77391"},"modified":"2013-01-04T16:10:22","modified_gmt":"2013-01-04T15:10:22","slug":"erste-abmahnung-wegen-vorschau-bild-auf-facebook-ra-christian-solmecke-kommentiert-und-gibt-tipps","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/erste-abmahnung-wegen-vorschau-bild-auf-facebook-ra-christian-solmecke-kommentiert-und-gibt-tipps\/","title":{"rendered":"Erste Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook: RA Christian Solmecke kommentiert und gibt Tipps!"},"content":{"rendered":"<p><a title=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/?p=18181\" href=\"http:\/\/itpressearbeit.de?p=18181\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright\" title=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/?p=18181\" src=\"http:\/\/itpressearbeit.de\/files\/ChristianSolmecke-medium.png\" alt=\"\" width=\"137\" height=\"200\" align=\"right\" \/><\/a><strong>Es h\u00e4ufen sich die F\u00e4lle, bei denen Facebook-Nutzer abgemahnt werden. Nun wurde ein neuer Fall bekannt: Der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite soll 1.800 Euro bezahlen, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Bild zeigt. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der K\u00f6lner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE kommentiert die Abmahnung und wei\u00df Rat, wie sich Facebook-Nutzer in Zukunft verhalten sollen.<\/strong><br \/>\n<!--more-->Die Einschl\u00e4ge kommen n\u00e4her. Immer h\u00e4ufiger wird von Abmahnungen deutscher Rechtsanw\u00e4lte berichtet, in denen Facebook-Nutzer das Ziel von hohen Kostennoten sind. Neben einem fehlenden Impressum auf gewerblichen Seiten geht es immer h\u00e4ufiger um das Urheberrecht von eingebundenen Bildern.<\/p>\n<p>Im April 2012 kam es zu einer ersten Abmahnung wegen einem Foto, das ein Au\u00dfenstehender auf dem Profil einer Facebook-Seite ver\u00f6ffentlicht hat.<\/p>\n<p><strong>Der aktuelle Fall wirkt noch spektakul\u00e4rer, weil er im Grunde jeden einzelnen Facebook-Anwender betrifft. Es geht um das Vorschaubild, das passend zu einem gesetzten Link auf den Facebook-Seiten angezeigt wird.<\/strong><\/p>\n<p>Darum geht es: Ein gewerblicher Facebook-Nutzer hat in seiner Chronik einen Link geteilt &#8211; zusammen mit dem automatisch angebotenen Vorschau-Bild. Da dieses Vorschau-Bild von einer freiberuflichen Fotografin stammt, hat die Berliner Kanzlei Pixel.Law den Seitenbetreiber abgemahnt. Die Kanzlei forderte das sofortige Entfernen des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung sowie Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten &#8211; zusammen etwa 1.800 Euro.<\/p>\n<p><strong>RA Christian Solmecke kommentiert: Erste Abmahnung wegen eines Vorschaubildes bei einem auf Facebook geteilten Links<\/strong><br \/>\nRechtsanwalt Christian Solmecke von der K\u00f6lner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE warnt bereits seit langem davor, dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist und dass hier vor allem das Urheberrecht beachtet werden muss. Bereits im Mai 2011 warnte er deutlich: &#8222;Die Facebook-Chronik eines Teenagers ist f\u00fcr Abmahnanw\u00e4lte schnell bis zu 15.000 Euro wert.&#8220;<\/p>\n<p>Er kommentiert die aktuelle Abmahnung wir folgt:<\/p>\n<p><strong>&#8222;Ich vertrete schon lange die Auffassung, dass die Vorschau-Bilder auf Facebook ein gro\u00dfes Abmahnpotenzial beinhalten. Hintergrund ist folgender: F\u00fcr eine Urheberrechtsverletzung kommt es nicht darauf an, wo ein Bild physikalisch liegt oder wer es hochgeladen hat, sondern nur, wer es in seine Seite eingebunden hat. <\/strong>Und bei Facebook ist es nun einmal so, dass alleine durch das Setzen eines Links Vorschaubilder auf das Facebook-Profil eingebunden werden.<\/p>\n<p>Dies ist allerdings die erste Abmahnung, von der ich bislang in Bezug auf Vorschaubilder geh\u00f6rt habe.<\/p>\n<p>Die Abmahngeb\u00fchren halte ich pers\u00f6nlich f\u00fcr viel zu hoch. Und auch der angesetzte Streitwert, nach dem sich solche Geb\u00fchren berechnen, sollte korrigiert werden. Aber man muss auch klar sagen: Ich habe schon Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erlebt, bei denen zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Foto verlangt werden. Das variiert eben von Fall zu Fall.<\/p>\n<p><strong>Das Schlimme ist, dass auch Copyright-Verst\u00f6\u00dfe aus der Vergangenheit weiterhin abgemahnt werden k\u00f6nnen. Viele Anwender ver\u00f6ffentlichen ja bereits seit Jahren Links mit einer Bildervorschau.<\/strong> Und die Facebook-Nutzer k\u00f6nnen sogar abgemahnt werden, wenn sie bereits damit begonnen haben, die gesetzten Vorschaubilder zu l\u00f6schen, denn oft genug sind alte Versionen der Seiten noch \u00fcber Web-Archive nachverfolgbar.<\/p>\n<p>Zum Gl\u00fcck sind Facebook-Abmahnungen noch recht selten, da die wenigsten Anwender ein \u00f6ffentliches Facebook-Profil nutzen. Das bedeutet, dass die Rechteinhaber gar nicht in das Profil hereinschauen k\u00f6nnen, um zu sehen, was f\u00fcr Bilder hier gepostet worden sind.<\/p>\n<p><strong>Aber letztlich gilt es: Egal, ob ich einen Link setze und das Bild dann angezeigt wird oder ob ich das Bild gleich selbst hochlade: Juristisch macht das leider keinen Unterschied. <\/strong><\/p>\n<p>Seit bei Facebook bereits vor einem Jahr die so genannte Timeline eingef\u00fchrt worden ist, sind die Vorschaubilder auch noch einmal etwas gr\u00f6\u00dfer zu sehen. Auch das macht noch einmal deutlich, dass diese Bilder urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind. Bei ganz, ganz kleinen Bildern, die man kaum noch erkennen kann, k\u00f6nnte man vielleicht noch davon ausgehen, dass der Urheberrechtsschutz entf\u00e4llt. Aber auf Facebook haben die Bilder doch eine echte Bildqualit\u00e4t &#8211; und da wird es einfach schwierig, Argumente zu finden.<\/p>\n<p><strong>Anders ist der Sachverhalt nur zu beurteilen, wenn die Homepage-Betreiber selbst einen so genannten Teilen-Knopf auf ihren Seiten anbieten. Dann m\u00f6chten sie in aller Deutlichkeit, dass ihre Web-Seite mit der vollen Funktionalit\u00e4t geteilt wird &#8211; dann d\u00fcrfte es auch rechtm\u00e4\u00dfig sein, wenn Vorschaubilder passend zum gesetzten Link angezeigt werden. <\/strong><\/p>\n<p>Letztlich bleibt den Facebook-Anwendern nat\u00fcrlich immer die M\u00f6glichkeit, die Vorschaubildfunktion einfach auszuschalten. Dann sieht die Facebook-Seite vielleicht nicht mehr so sch\u00f6n aus, aber rechtlich befinden sich die Anwender auf der sicheren Seite.<\/p>\n<p>Ich kann leider auch nicht argumentieren, dass es sich bei den Vorschaubildern um eine Funktion von Facebook handelt, denn die Gerichte sagen eindeutig: Verhelfen mir solche Funktionen dazu, Urheberrechtsverletzungen zu ver\u00fcben, dann darf ich diese Funktionen eben nicht nutzen. Das hei\u00dft, ich m\u00fcsste im Ernstfall ganz auf Facebook verzichten, falls die Funktion nicht abstellbar w\u00e4re.&#8220;<\/p>\n<p><strong>RA Christian Solmecke r\u00e4t: <\/strong><br \/>\n1. Den eigenen Facebook-Account nur f\u00fcr Freunde zug\u00e4nglich machen. So sind die Leser bekannt und Au\u00dfenstehende haben keine M\u00f6glichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu pr\u00fcfen.<br \/>\n2. Beim Anbieten von fremden Links stets auf die Vorschau-Bilder verzichten.<br \/>\n3. Generell am besten immer nur eigene Texte, Fotos und Videos anbieten.<br \/>\n4. Wenn fremde Inhalte gepostet werden, dann immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe.<br \/>\n5. Lieber einmal auf einen Post verzichten, wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar ist.<\/p>\n<p><strong>Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke<\/strong><br \/>\nChristian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 &#8211; 400 67 550 oder per E-Mail an <a title=\"mailto:info@wbs-law.de\" href=\"mailto:info@wbs-law.de\">info@wbs-law.de<\/a> f\u00fcr weiterf\u00fchrende Kommentare oder f\u00fcr Originalt\u00f6ne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>(ca. 7.500 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)<\/p>\n<p><strong>Wichtige Links:<br \/>\nHomepage der Kanzlei<\/strong>: <a title=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/\" href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/\">http:\/\/www.wbs-law.de\/<\/a><br \/>\n<strong>YouTube-Kanal<\/strong>: <a title=\"http:\/\/www.wbs-law.tv\/\" href=\"http:\/\/www.wbs-law.tv\">http:\/\/www.wbs-law.tv<\/a><br \/>\n<strong>RSS-Feed<\/strong>: <a title=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/\" href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/\">http:\/\/www.wbs-law.de\/news\/feed\/<\/a><br \/>\n<strong>iPhone-App<\/strong>: <a title=\"http:\/\/www.pocket-anwalt.de\/\" href=\"http:\/\/www.pocket-anwalt.de\">http:\/\/www.pocket-anwalt.de<\/a><br \/>\n<strong>Android-App<\/strong>: <a title=\"http:\/\/wbs.is\/pocket-anwalt\" href=\"http:\/\/wbs.is\/pocket-anwalt\">http:\/\/wbs.is\/pocket-anwalt<\/a><br \/>\n<strong>Facebook<\/strong>: <a title=\"http:\/\/www.die-aufklaerer.de\/\" href=\"http:\/\/www.die-aufklaerer.de\">http:\/\/www.die-aufklaerer.de<\/a><\/p>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrende Informationen zum Unternehmen: <\/strong><br \/>\nDie K\u00f6lner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anw\u00e4lte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (38) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht\/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.<br \/>\nNeben seiner Kanzleit\u00e4tigkeit ist Christian Solmecke auch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Deutschen Instituts f\u00fcr Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (<a title=\"http:\/\/www.dikri.de\/\" href=\"http:\/\/www.dikri.de\">http:\/\/www.dikri.de<\/a>). Dort besch\u00e4ftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Zu diesem Thema ist Solmecke auch Lehrbeauftragter der Fachhochschule K\u00f6ln. Vor seiner T\u00e4tigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist f\u00fcr den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es h\u00e4ufen sich die F\u00e4lle, bei denen Facebook-Nutzer abgemahnt werden. 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