{"id":8380,"date":"2009-05-07T09:19:43","date_gmt":"2009-05-07T09:19:43","guid":{"rendered":"http:\/\/testserver\/wordpress\/?p=8280"},"modified":"2009-05-07T09:19:43","modified_gmt":"2009-05-07T09:19:43","slug":"innenpolitik_peter_lehnert_zu_top_7_keine_abkopplung_des_wahlalters_von_der_volljhrigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/innenpolitik_peter_lehnert_zu_top_7_keine_abkopplung_des_wahlalters_von_der_volljhrigkeit\/","title":{"rendered":"Innenpolitik: Peter Lehnert zu TOP 7: Keine Abkopplung des Wahlalters von der Vollj\u00e4hrigkeit"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"CDULogo\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/images\/topics\/CDULogo.jpg\" alt=\"CDULogo\" \/><br \/>\nWieder einmal besch\u00e4ftigen wir uns mit der Frage \u00fcber die Ausgestaltung des Wahlrechtes. Heutige Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, in dem diese fordern, das Wahlalter f\u00fcr Landtagswahlen auf 16 Jahre herab zu setzen.<!--more-->Jugendlichen solle fr\u00fcher ein Recht auf politische Mitbestimmung einger\u00e4umt werden. Sie begr\u00fcnden Ihren Antrag, Frau Heinold, mit der Bef\u00fcrchtung, dass die Interessen j\u00fcngerer Generationen zu kurz k\u00e4men, weil die Menschen in unserem Lande immer \u00e4lter und junge Menschen durch den demografischen Wandel zur Minderheit werden. Im Jahre 2050 werde der Anteil der \u00c4lteren in der Gesellschaft fast doppelt so hoch sein wie der der J\u00fcngeren.<\/p>\n<p>Wenn es Ihnen also darum geht, Parit\u00e4t anzustreben zwischen \u00e4lteren und j\u00fcngeren W\u00e4hlern, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie bei weiter steigender Lebenserwartung eines Tages einen mobilen Wahlvorstand in Kindertagesst\u00e4tten einrichten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Ein fairer Interessenausgleich zwischen den Generationen gelingt auf anderem Wege. <br \/>\nDas Wahlrecht mit 16 h\u00e4tte in diesem Kontext nur eine billige Alibifunktion. <\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen sich fragen lassen, mit welcher Begr\u00fcndung Sie die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre fordern, und es nicht noch niedriger festlegen wollen. Warum nicht 14, 12 oder 10 Jahre? <\/p>\n<p>Diese Frage zeigt, dass jede Abkopplung des aktiven Wahlalters von der Vollj\u00e4hrigkeit meiner Ansicht nach ein St\u00fcck weit willk\u00fcrlich und deshalb letztlich nicht \u00fcberzeugend ist. <\/p>\n<p>Sie argumentieren au\u00dferdem, dass die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen gezeigt habe, dass Jugendliche mit ihrem Stimmrecht sehr verantwortungsbewusst umgehen.<br \/>\nBereits im Folgesatz kritisieren Sie jedoch die geringe Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe. <\/p>\n<p>Ich denke, dass eine gro\u00dfe Mehrheit unter den Jugendlichen nicht unbedingt darauf dr\u00e4ngt, an den Wahlen zum Landtag teilnehmen zu k\u00f6nnen. Es gibt dort eine deutlich differenziertere Meinungslage.<br \/>\nViele junge Menschen sind sich gerade der hohen Verantwortung bewusst, die mit der Aus\u00fcbung des Wahlrechts verbunden ist, und lehnen deshalb auch eine Absenkung des Wahlalters ab.<\/p>\n<p>Andererseits stimme ich Ihnen, Frau Heinold, zu, dass junge Menschen dauerhaft f\u00fcr Politik interessiert werden sollten. Das erfordert aber andere Mechanismen als die blo\u00dfe Herabsetzung des Wahlalters. Die Bereitschaft Jugendlicher, sich in Sch\u00fclervertretungen, Jugendbeir\u00e4ten, kommunalen Jugendparlamenten oder auch in den politischen Jugendorganisationen der Parteien zu engagieren, m\u00fcssen wir alle nachhaltig f\u00f6rdern. Wir m\u00fcssen alle unsere Anstrengungen verst\u00e4rken, um Politikverdrossenheit abzubauen und junge Menschen f\u00fcr politische Themen zu interessieren.<\/p>\n<p>Ich denke, in dem Anliegen der politischen Partizipation Jugendlicher haben wir in diesem Hause auch Konsens. Wann immer es m\u00f6glich ist, sollten gerade wir als Abgeordnete den Kontakt und das Gespr\u00e4ch mit Jugendlichen suchen. Jungen Menschen sollte dabei allerdings deutlich gemacht werden, dass Rechte auch mit Pflichten einhergehen.<\/p>\n<p>Deshalb ist es aus unserer Sicht logisch und konsequent, das Wahlrecht an das Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit zu binden. Erst mit Vollendung  des 18. Lebensjahres sind junge Menschen uneingeschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig und eigenverantwortlich. Durch seine Wahlentscheidung \u00fcbernimmt jeder einzelne mittelbar Mitverantwortung f\u00fcr das Gemeinwesen. Eine Abkoppelung des aktiven Wahlalters von der Vollj\u00e4hrigkeit auf Landes- oder Bundesebene w\u00e4re dagegen willk\u00fcrlich und eine Abkoppelung des aktiven Wahlrechts vom passiven Wahlrecht auch unlogisch und inkonsequent.<\/p>\n<p>Auch im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung und die Beachtung der ihr zugrunde liegenden Wertungen ist die Absenkung des Wahlalters abzulehnen, denn wesentliche Rechtsfolgen sind an die Vollendung des 18. Lebensjahres gekn\u00fcpft wie die volle Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit und die volle Deliktsf\u00e4higkeit. Deshalb ist es richtig, wenn die mit der Aus\u00fcbung des Wahlrechts verbundene Verantwortung nicht zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt einsetzt als die volle Verantwortlichkeit im privatrechtlichen Bereich.<\/p>\n<p>Der Zusammenhang zwischen der Entscheidungsmacht und der Verantwortlichkeit des Einzelnen ist die Grundlage unserer Rechtsordnung, und zwar nicht nur im Zivilrecht, sondern vielmehr auch bei Fragen, die das Gemeinwesen betreffen. Das Wahlrecht ist nun einmal das zentrale Recht der demokratischen Teilhabe, sozusagen das zentrale &#8222;politische Grundrecht&#8220; des Staatsb\u00fcrgers in der Demokratie. <\/p>\n<p>Der W\u00e4hler \u00fcbernimmt durch seine Entscheidung mittelbar Verantwortung f\u00fcr das Gemeinwesen. Wenn man aber im privaten Bereich erst mit der Vollj\u00e4hrigkeit die volle Verantwortung f\u00fcr sein Handeln \u00fcbernimmt, dann ist es folgerichtig, dass dies auch f\u00fcr die Folgen der Aus\u00fcbung des Wahlrechts, also des zentralen demokratischen Teilhaberechts gilt.<\/p>\n<p>Der Satz &#8222;Wer Rechte haben will, muss auch Pflichten haben&#8220; muss weiter G\u00fcltigkeit behalten, und gleicherma\u00dfen gilt: Wer entscheiden will, muss auch die Konsequenzen seiner Entscheidungen tragen. Deshalb ist es \u00fcberzeugend, wenn die Altersgrenze f\u00fcr das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen an die Vollj\u00e4hrigkeit gekn\u00fcpft bleibt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wieder einmal besch\u00e4ftigen wir uns mit der Frage \u00fcber die Ausgestaltung des Wahlrechtes. 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