{"id":87288,"date":"2013-06-12T09:15:50","date_gmt":"2013-06-12T07:15:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=87288"},"modified":"2013-06-12T09:15:50","modified_gmt":"2013-06-12T07:15:50","slug":"ratgeber-die-peinlichsten-partyfotos-bei-facebook-jurist-warnt-vor-teilen-von-bildern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/ratgeber-die-peinlichsten-partyfotos-bei-facebook-jurist-warnt-vor-teilen-von-bildern\/","title":{"rendered":"RATGEBER: \u201cDie peinlichsten Partyfotos\u201d bei Facebook: Jurist warnt vor Teilen von Bildern"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-family: Tahoma; font-size: small;\">\u201cDie peinlichsten Partyfotos\u201d bei Facebook: Diese Seite macht in den vergangenen Tagen Schlagzeilen. Doch Vorsicht: Wer auf solchen Facebookseiten Bilder teilt, kann sehr schnell in Schwierigkeiten geraten. Abmahnungen und Schadensersatzklagen k\u00f6nnen teuer werden. Auf der Facebook-Seite \u201cDie peinlichsten Partyfotos\u201d werden Bilder von Menschen ver\u00f6ffentlicht, die sich auf Veranstaltungen daneben benommen haben oder auch sonst zu Schadenfreude oder Spott Anlass geben. Viel nackte Haut ist dabei zu sehen, auch lustige Szenen, oft sind auf dem Bildern aber auch junge Leute in deutlich betrunkenem Zustand abgelichtet.<!--more-->Schon wenige Tage nach dem Start verzeichnet die Seite \u00fcber 635.000 \u201cGef\u00e4llt mir\u201d. Gleichzeitig wurden etliche Trittbrettfahrer-Seiten bei Facebook gestartet, auf denen \u00e4hnliche Motive hochgeladen und geteilt werden.<br \/>\nGanz ungef\u00e4hrlich ist das allerdings nicht, warnt jetzt Rechtsanwalt Christian Solmecke: \u201cDen Betreibern der Seite kann man f\u00fcr diesen gro\u00dfen Erfolg nur gratulieren. Allerdings m\u00fcssen die Betreiber dieser Seite und \u00e4hnlich gestrickter Facebook-Auftritte eins bedenken: Sie bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum\u201d, so der Medienrechtler.<!--more-->Konkret bedeutet das: Wer eine Seite wie \u201cDie peinlichsten Partybilder\u201d bei Facebook betreibt, muss zwingend die Erlaubnis vom Fotografen der hochgeladenen Fotos besitzen. Ansonsten k\u00f6nne man leicht wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt und verklagt werden. \u201cAu\u00dferdem muss die Erlaubnis der fotografierten Personen vorliegen. Ansonsten droht leicht eine Abmahnung und Klage wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild\u201d, so der Jurist weiter. \u201cIch k\u00f6nnte mir sehr gut vorstellen, dass viele der fotografierten Partyg\u00e4nger nicht eben froh dar\u00fcber sind, dass ihre Bilder im Internet kursieren.\u201d<br \/>\nNachdem viele der Facebook-Seiten auch kein Impressum tragen, k\u00f6nne es auch in diesem Bereich zu einer Abmahnung kommen, so der Anwalt. \u201cAuf diese Weise k\u00f6nnen bei einer rechtlichen Auseinandersetzung leicht Kosten in H\u00f6he von mehreren tausend Euro entstehen.\u201d<br \/>\nIn Gefahr abgemahnt oder vor Gericht gezerrt zu werden sind allerdings nicht nur die Betreiber der Facebook-Seiten selbst. Auch wer ein solches Foto auf seiner eigenen Facebookseite teilt, ist in Gefahr. Zurzeit wird vor den Gerichten heftig dar\u00fcber gestritten, ob sich ein Facebook-Nutzer ein Foto zueigen macht, wenn er es in der eigenen Chronik teilt. Rechtsanwalt Christian Solmecke: \u201cDa es in diesem Bereich bereits die ersten Abmahnungen gegeben hat, raten wir sehr dazu, alle juristischen Unsicherheiten zu meiden und auf das Teilen von Fotos und Videos, an denen man nicht selbst alle Rechte hat, komplett zu verzichten.\u201d <\/span><span style=\"font-family: Tahoma; font-size: x-small;\">Quelle: computerbetrug.de <\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201cDie peinlichsten Partyfotos\u201d bei Facebook: Diese Seite macht in den vergangenen Tagen Schlagzeilen. 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