IHK zu Lübeck: Praxistipps zur Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung

Über die Grundsätze zur Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung sowie der Anlage EÜR informiert Rechtsanwältin Brigitte Neugebauer in der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Fackenburger Allee 2. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 20. Juni 2007, von 09:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr im Raum Stockholm/Helsinki.Zur Gewinnermittlung sieht das Steuerrecht entweder die Einnahme-Überschussrechnung oder die doppelte Buchführung (Bilanzierung) vor. Gewerbetreibende können ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, wenn der Jahresumsatz nicht mehr als 500.000,- Euro oder der Gewinn nicht mehr als 30.000,- Euro beträgt und sie nicht nach anderen Gesetzen verpflichtet sind, Bücher zu führen, wie z.B. bei Eintragung ins Handelsregister. Für die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung gibt es für die Wirtschaftsjahre ab 2005 einen einheitlichen Vordruck für die Darstellung der Gewinnermittlung und Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben (Anlage EÜR). Der amtliche Vordruck ist nicht auszufüllen, wenn die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500,- Euro liegen.
Brigitte Neugebauer ist Leiterin des Referats Besteuerung Mittelstand, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsatzfragen des Verfassungsrechts beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin.
Anmeldung: Heidemarie Thomas, Telefon: 0451 6006-231, E-Mail: thomas@ihk-luebeck.de, Kosten: 30,00 Euro pro Person.









