Politik & Wirtschaft

Bürokratieabbau ist eine Mammutaufgabe

Die Landesregierung berät regelmäßig zusammen mit den kommunalen Verbänden und in einem Treffen vor einem Jahr wurde u.a. zum Thema Entbürokratisierung ein umfassender Katalog zusammengetragen, wie in der Verwaltung für die Kommunen mehr Handlungsfreiheit geschaffen werden kann und Verfahren beschleunigt werden können, sagt Thomas Jepsen – CDU Landtagsfraktion Schleswig- Holstein.

In mehreren fachlich zuständigen Ministerien laufen Bestrebungen zum Bürokratierückbau in den Verwaltungen.Bei diesem Gesetz geht es jetzt um ein erstes Rechtsetzungspaket mit diversen Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich des Innenministeriumszusammengetragen worden sind.

All diese Maßnahmen sind mit den kommunalen Verbänden verabredet: Das Zitiergebot bei Satzungen wird in abgestufter Form auf das jeweils rechtsstaatlich gebotene Mindestmaß zurückgeführt. Bei amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen werden die Regelungen zur Rechtsklarheit übersichtlicher gestaltet und neu strukturiert.

Eine gesonderte Mittelabrufmeldung der Sozialhilfeausgaben kann von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe entfallen, weil diese in der Nachweisführung praxisüblich schon integriert ist.

Leistungsbezüge mit Anreizwirkung bis zu 1.000,- € brauchen nicht mehr zusammengerechnet und gemeldet werden. Die Pflicht der Wohnpflegeaufsichten, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, wird gestrichen.

Gleichstellungsberichte brauchen nur noch alle 5 Jahre, also gleichlaufend mit den Kommunalwahlperioden erstellt werden.
Kommunale Minderheitenberichte können entfallen. Der Zeitraum zur Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse wird auf 6
Monate verlängert.

Kommunen bis 20.000 Einwohner brauchen Bemerkungen zum Jahresabschluss im Schlussbericht nicht mehr zusammenfassen. Jahresabschlussprüfer können einfacher beauftragt werden. Und lassen Sie mich gerne auch noch etwas zum Entfall der Pflicht für die Minderheitenberichte sagen.

Es ist absolut klar, dass der Schutz und die Förderung der Minderheiten uneingeschränkt zu 100 Prozent bestehen bleibt. Daran wird überhaupt nicht gerüttelt und ist unser aller vollkommen klaren Konsens. Wenn die Kommunen um Entlastung von Berichtspflichten im vertretbaren Rahmen bitten, dann ist es auch verständlich, dass die Landesregierung der Bitte nachkommt.

Und ich kann den Wunsch der Kommunen verstehen, zumal sich in den Kreisen aus den Berichten keine besonderen
Erkenntnisse und Folgen ergeben haben und zumal auf Gemeinde-Ebene trotz Pflichteinführung fast gar keine
Berichte erstellt wurden und auch in den Gemeinden mit starker Minderheitenpräsenz sogar seitens der örtlichen SSW-Fraktionen nicht danach gefragt wurde.

Aber wir sind ja heute in der ersten Lesung und im weiteren Verfahren werden wir dazu ja nochmal beraten.