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Vorbeugende Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest

Krank erscheinende Wildtiere nicht einfangen – Kontakt und Verschleppung vermeiden! Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Mit dem bestehenden Vogelzug und der nassen und kälteren Witterung steigt das Risiko von Einträgen des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an. Auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck wurden in den vergangenen drei Tagen insgesamt fünf Verdachtsfälle bei Wildvögeln gemeldet, die sich derzeitig noch in der Abklärungsuntersuchung im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) befinden.

Geflügelhalter müssen vorbeugende Maßnahmen ergreifen

Die Hansestadt Lübeck verweist auf die Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen und fordert alle Geflügelhalter zur Überprüfung ihrer Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest auf. Dazu gehört unter anderem, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen von Geflügel steht ein Merkblatt mit praktischen Hinweisen zur Umsetzung zur Verfügung.

Kranke und verendete Tiere an das Veterinäramt melden

Der Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz, Abteilung Veterinärwesen möchte in diesem Zusammenhang noch einmal an Alle appellieren, dass verendete oder krank erscheinende Wildtiere nicht eingefangen oder vom Fundort verbracht werden sollten, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. Grundsätzlich sollte vermieden werden, die Tiere weiter zu beunruhigen. Hunde und Katzen sollten möglichst nicht mit diesen in Berührung kommen.

Bei fachspezifischen Fragen oder Meldungen zu kranken oder verendeten Tieren können die Mitarbeitenden des Veterinäramtes unter der Rufnummer (0451) 122 3945 oder per E-Mail an veterinaerwesen@luebeck.de kontaktiert werden.

In Notfällen ist der amtstierärztlichen Dienst über die Einsatzleitstelle der Feuerwehr unter der Rufnummer 0451/122-3800 oder 112 zu erreichen.

Aktuelle Meldungen zum Seuchengeschehen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest (aviäre Influenza) finden sich auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz aktualisiert https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/landwirtschaft/gefluegelpest.

Hintergrund

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende und – abhängig von der Art des Geflügels – mit schwerwiegenden Krankheitssymptomen und Verenden einhergehende Tierseuche, die durch bestimmte und besonders aggressive Influenzaviren hervorgerufen wird. Das Geflügelpestvirus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft, über Personen, kontaminierte Gegenstände, Gerätschaften, Transportbehälter oder Verpackungsmaterialien verbreitet.