Trinkwasserressourcen vor Nitrateinträgen aus Düngung schützen!
Foto: KI generiert · Trinkwasserressourcen vor Nitrateinträgen aus Düngung schützen! Appell des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) anlässlich der Grünen Woche 2026. Anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2026 appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die BUND-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und des Bund für Naturschutz Bayern an die Bundesminister Landwirtschaft und Umwelt und die zuständigen Landesminister, schnell eine trinkwasserschonende Düngepolitik zu etablieren.
Die aktuelle Aussetzung der Roten Gebiete und deren Sanktionsregelungen für 2025, sowie die Abschaffung der Bilanzierung der Nährstoffströme auf betrieblicher Ebene sind eine Gefahr für den Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen aus der Düngung.
Der BUND fordert:
– Überarbeitung der Regelungen vor dem Ende der Sperrfrist für Düngung (Ende Januar 2026)
– Wissenschaftlich und juristisch fundierte Vorgaben für ein verursachergerechtes Düngerecht
– Nachhaltige Schutzmaßnahmen für das wertvolle Trinkwasser und die Einführung von breiten Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer vor Pestiziden und Düngemitteln
Um Nitratbelastung von Gewässern zu reduzieren, muss verhindert werden, dass immer wieder Dünger in den Wasserkreislauf gelangt. Aus Sicht des BUND ist eine Bilanzierung der Nährstoffströme auf betrieblicher Ebene oder, solange diese fehlt, die Beibehaltung der Vorgaben der Roten Gebiete dringend notwendig, um die Nitratbelastungen nachhaltig abzusenken. Diese betrifft nicht nur das Grundwasser, sondern auch Oberflächengewässer und somit sensible Ökosysteme.
Schon jetzt muss in bestimmten Regionen Wasser aufwendig aufbereitet werden, weil die Nitratwerte im Grundwasser über dem Grenzwert liegen. Die Aussetzung der Regelungen in Roten Gebieten ohne rechtlich verbindliche und wirksame Ersatzregelung stellt den Schutz von Trinkwasserressourcen in Frage und verschiebt die Last der steigenden Kosten einseitig auf die Bürger*innen.
Das Grundwasser in Deutschland weist im EU-Vergleich die zweithöchste Nitratbelastung auf. Mit der Aussetzung der Düngevorgaben in Roten Gebieten bzw. den damit verbundenen Sanktionen wird deshalb auch in Kauf genommen, dass das 2023 abgewendete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufgenommen wird – durch erneute Strafzahlungen würden weitere Kosten auf die Bürger*innen zukommen.
Was es für die Zukunft braucht
Neben der verursachergerechten Bilanzierung braucht es wirksamere Düngeregeln und ein bundesweit einheitliches Monitoring. Weniger Nitratüberschüsse im Getreideanbau sind umsetzbar, das zeigt seit Jahren der Ökologische Getreideanbau. Auch wird für den Anbau von backfähigem Weizen zu viel Wert auf hohe Proteingehalte und damit hohe Düngergaben gelegt – was nicht notwendig ist.
Auch Regionen mit intensiver Tierhaltung sind häufig von Nitratüberschüssen betroffen. Deshalb müssen Betriebe bei der Transformation unterstützt werden: hin zu einem ökologischerem Ackerbau und von intensiver Tierhaltung mit hohen Nutztierbeständen zu einer umwelt- und klimafreundlichen, an die Fläche und die Natur angepassten und tiergerechten Nutztierhaltung.
Deshalb fordern wir die Regierung auf, schnellstmöglich eine verursachergerechte Düngeregelung zur Verminderung der Nitrateinträge zu etablieren.
Hintergrund
Sogenannte Rote Gebiete sind Flächen, unter denen das Grundwasser durch hohe Nitratgehalte in einem chemisch schlechten Zustand ist. Grundlage der Einstufung zum Schutz des Trinkwassers ist auf EU-Ebene die Nitrat-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Demnach gilt EU-weit ein Nitratgrenzwert von 50 mg pro Liter im Trinkwasser. Nitrat ist gesundheitsgefährdend und besonders gefährlich für Säuglinge. Es gelangt vor allem über Düngemittel aus der Landwirtschaft in das Grundwasser.
Der Grenzwert kann in einigen Regionen Deutschlands nur durch teure Aufbereitungsmaßnahmen und Beimischungen von unbelastetem Wasser aus anderen Regionen erreicht werden.
Deshalb hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, welches mit der neuen Düngegesetzgebung 2023 erfolgreich abgewendet werden konnte.
Zum Schutz des Grundwassers sind mit Nitrat belastete Flächen dabei als „Rote Gebiete“ ausgewiesen worden, auf welchen die Düngung zu Gunsten der Trinkwasserqualität reduziert werden muss.
Im Oktober 2025 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit den Roten Gebieten unwirksam sei und dass diese nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit genüge. Infolgedessen wurde in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz die Beschränkungen zur Düngung in Roten Gebieten bzw. die Sanktionierung ausgesetzt. Fast alle anderen Bundesländer wollen nachziehen.
Da auch die Stoffstrombilanzverordnung, mit der nachweisbar geworden wäre, welcher Hof zur Nitratbelastung von Gewässern beiträgt, aufgehoben wurde, gibt es aktuell kein Instrument um nachzuweisen, wer für Nitratauswaschungen verantwortlich ist.
