Martin Balasus: Wir bringen den Neubau von Schwimmbädern in Schleswig-Holstein voran
Der sportpolitische Sprecher Martin Balasus begrüßt die Entscheidung der
Landesregierung, 25 Millionen Euro aus dem Landesteil des Sondervermögens für
den Neubau und die Sanierung von Schwimmsportstätten zur Verfügung zu stellen.
Zum heute veröffentlichten Bewerbungsstart erklärt er:„Bereits die „Schwimmlernoffensive Schleswig-Holstein“ ist mit über 1,2 Millionen
Euro für die Schwimmausbildung in den letzten fünf Jahren ein Erfolgsschlager bei
uns im Land. Ab jetzt können die Kommunen auch Anträge für den Neubau, für die
Erweiterung und die Modernisierung von Schwimmsportstätten beim Land stellen. Der
entsprechende Projekt-Aufruf des Innenministeriums hierzu startet heute. Dafür hat
die Landesregierung 25 Millionen Euro aus ihrem Anteil des Sondervermögens des
Bundes bereitgestellt. Wir begrüßen das ganz ausdrücklich, weil im Flächenland
Schleswig-Holstein dringend zusätzliche Wasserflächen benötigt werden, die für die
Schwimmausbildung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, geeignet sind. Wir
wollen damit die so genannten „weißen Flecken“ beseitigen. Wir wollen damit auch
die Kommunen unterstützen, deren eigene Haushaltsmittel für einen Neu- oder
Ersatzbau bisher nicht auskömmlich sind. Im Land werden Lehrschwimmbecken und
auch niedrigschwellige Sportbecken mit 6 x 25 Meter-Bahnen benötigt. Damit
ermöglichen wir gemeinsam mit unseren Kommunen, dass möglichst viele Kinder und
Jugendliche in die Lage versetzt werden, sicher und angstfrei das Schwimmen zu
erlernen. Gleichzeitig stärken wir mit einer verbesserten Infrastruktur auch unsere
Schwimmvereine und die Vereine der Rettungsorganisationen von DLRG und DRK im
Bereich Schwimmsport und Rettungsschwimmen“, so Balasus.
Der Abgeordnete weist weiter darauf hin, dass auch die Bundes-Sportmilliarde, die
den Kommunen für die Sanierung von Sportanlagen direkt vom Bund zur Verfügung
gestellt wird, eine weitere Förder-Option darstellt. „Damit werden in Schleswig-
Holstein in den kommenden fünf Jahren mehrere Millionen Euro zusätzlicher Mittel
eingesetzt werden können, um den Ausbau und die Modernisierung von
Schwimmsport- aber auch Sportstätten fördern zu können. Besonders erfreulich ist,
dass die Fördermittel durch ein digitales Antrags- und Prüfungsverfahren schnell und
unbürokratisch eingesetzt werden können. Da die Projekte bereits Planungsreife
haben und bis zum Ende des Jahres 2030 realisiert sein müssen, ist das gewählte
Verfahren auch für die Kommunen sehr hilfreich und entgegenkommend“, so Balasus
abschließend.
Symbolfoto: Kröger
