Politik & Wirtschaft

Digitaler Fischereischein: Schleswig-Holstein übernimmt bundesweite Vorreiterrolle

KIEL. Schleswig-Holstein geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung und übernimmt dabei eine bundesweit federführende Rolle: Ab sofort können Fischereischeine (Erstausstellungen), Urlauberfischereischeine sowie die Fischereiabgabe vollständig digital beantragt bzw. entrichtet werden. Die Nachweise werden anschließend automatisiert digital bereitgestellt.

Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg erklärte: „Mit diesem Schritt übernimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle für eine moderne und effiziente Fischereiverwaltung. Damit haben wir die technische Voraussetzung für einen perspektivisch einheitlichen Fischereischein in Deutschland geschaffen, der künftig auch länderübergreifend digital überprüfbar ist. Alle Unterlagen können digital beantragt und bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. Das reduziert Bürokratie, macht Fälschungen nahezu unmöglich und entlastet die Verwaltung.“

Zugleich wies sie darauf hin, dass es den Fischereischein weiterhin auch „zum Anfassen“ gibt – nun jedoch im praktischen Scheckkartenformat. „Eine Neuausstellung nach einem Umzug zwischen Bundesländern, die sich an dem Verfahren beteiligen, ist künftig nicht mehr notwendig. Die Dokumente bleiben weiter gültig. Damit entfällt im Interesse der Anglerinnen und Angler, aber auch der Verwaltung, unnötige Bürokratie“, so Schmachtenberg.

„Der Digitale Fischereischein ist ein weiteres greifbares Beispiel, wie wir die digitale Transformation in Schleswig-Holstein in allen Lebensbereichen vorantreiben und wie jeder einzelne davon profitieren kann. Besondere Schwerpunkte setzen wir dabei auf die Digitalisierung der Verwaltung“, sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. „Zahlreiche zentrale Verwaltungsleistungen wie die elektronische Wohnsitzanmeldung, i-Kfz, eGewerbe oder eben der digitale Fischereischein stehen den Menschen in Schleswig-Holstein vollständig digital zur Verfügung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben zurecht den Anspruch an die Verwaltung, dass sie schnell und serviceorientiert agiert. Wir wollen und werden die Digitalisierung weiter beschleunigen, indem wir vollständig digitale, medienbruchfreie Prozessketten nach dem Digital-Only-Prinzip umsetzen.“

Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen drei Jahren bundesweit für eine Harmonisierung des Fischereischeinwesens eingesetzt. Inhalte der Fischereischeinprüfung sowie einheitliche Mindeststandards für die praktische Ausbildung wurden länderübergreifend abgestimmt, um eine bundesweite Anerkennung der Prüfungen sicherzustellen.

Kernstück des in Schleswig-Holstein entwickelten EDV-Verfahrens DigiFischDok ist eine zentrale Datenbank für Fischereischeine und Fischereiabgaben. Sie bildet die Grundlage für die Digitalisierung und ermöglicht die Anbindung der neuen Onlinedienste. Die rechtliche Basis dafür schufen umfassende Rechtsänderungen, die bereits am 1. Oktober 2025 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten sind.

Nordrhein-Westfalen und Hessen planen, die in Schleswig-Holstein entwickelte Lösung ebenfalls einzusetzen; weitere Bundesländer haben Interesse an einer Beteiligung signalisiert. Damit bestätigt sich der bundesweite Ansatz der in Schleswig-Holstein entwickelten Lösung.

Hintergrund:

Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein rund 80.000 Fischereischeine, deutschlandweit über 1,3 Millionen. Bislang wurden Fischereischeine ausschließlich in Papierform ausgestellt. Seit dem 1. Oktober 2025 ersetzt Schleswig-Holstein sie durch digitale Nachweise, die auf dem Smartphone oder als Ausdruck mitgeführt werden können sowie durch eine ergänzende Scheckkarte. Die neue Lösung ist fälschungssicher, und die Fischereiaufsicht kann die Nachweise über eine speziell entwickelte Kontroll-App digital überprüfen.

Alte Papierfischereischeine bleiben bis Ende 2030 gültig und können ausschließlich persönlich bei den örtlich zuständigen Behörden umgetauscht werden. Ein Umtausch über einen Onlinedienst ist nicht möglich. Neue Fischereischeine können nach bestandener Prüfung ab sofort online hier beantragt werden:

Für die Nutzung der Onlinedienste ist ein Servicekonto Plus mit eID-Funktion des Personalausweises erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter:

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie auch auf der MLLEV-Homepage: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/fischerei