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BUND SH: Gesetzesvorlage gefährdet Meeresschutz

  • Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes und London-Protokoll im Bundestag
  • BUND warnt vor massiver Industrialisierung der deutschen Küstenmeere durch das Geschäft mit CO2-Deponien (Carbon Capture and Storage, CCS)
  • Unkontrollierbare Austritte von CO2 aus den Leitungen und Deponien können die Versauerung des Meerwassers beschleunigen

Berlin/ Kiel. Der Bundestag berät am 29. Januar 2026 in 2. und 3. Lesung über zwei Änderungsgesetze, zum London-Protokoll und zum Hohe-See-Einbringungsgesetz. Die Gesetzentwürfe dienen jedoch nicht der Verhütung von Meeresverschmutzung, wie es die Tagesordnung scheinen lässt. Vielmehr geht es darum, für den Transport von klimaschädlichem CO2 eine Ausnahme vom Meeresschutz zu schaffen.Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) lehnt in einer Stellungnahme gemeinsam mit weiteren Umweltverbänden, der Deutschen Umwelthilfe, Forum Umwelt und Entwicklung sowie Greenpeace die Gesetzesänderungen vollumfänglich ab.

„Die deutschen Meere sind wertvolle Ökosysteme und unsere Verbündeten im Kampf gegen die Klimakrise. Ressourcenausbeutung, Verschmutzung und Klimakrise setzen sie schon jetzt massiv unter Druck. Trotzdem plant die Bundesregierung nun, die systematische Einbringung von zusätzlichen Abfallstoffen und die entsprechende Infrastruktur – Terminals, Pipelines, Bohrtürme, Schiffsverkehre etc. – zu ermöglichen“, sagt die Leiterin des BUND-Meeresschutzbüros, Bettina Taylor. „Anstatt die deutschen Meere als Abgas-Deponie zu missbrauchen und die gigantischen Kosten dafür auch noch der Gesellschaft aufzubürden, muss die Entstehung von CO2 durch die Verbrennung von Öl und Gas vermieden werden. Die Meere und Küstenökosysteme sind wertvolle natürliche Kohlenstoffspeicher und sind daher zu schützen, nicht zu zerstören.“

Hintergrund
Grenzüberschreitender Transport von CO2: Mit dem KSpTG (Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz) hat der Bundestag im November 2025 den kommerziellen Transport von CO2 in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Aber der grenzüberschreitende Transport ist durch das „London-Protokoll zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ weiterhin verboten. Die vorliegende Änderung des London-Protokolls, mit der CO2-Abgase von dem Verbot ausgenommen werden, datiert noch aus dem Jahr 2009, als Energiekonzerne mit CCS den Kohleausstieg verhindern wollten.

Meeresschutzgebiete im KSpTG: CO2-Deponien unter oder in der Nähe von Meeresschutzgebieten (unter Aufgabe des Mindestabstandes) können laut KSpTG §13 Abs. 1 Satz 3 genehmigt werden, wenn der Bedarf an CO2-Deponien groß genug ist. Der Leitungsbau in Schutzgebieten, so auch im UNESCO-Weltkulturerbe Wattenmeer, ist erlaubt.

Zu den Änderungsgesetzen:
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3194 — Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3195 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes

Position des BUND
Stellungnahme Umweltverbände zur vorliegenden Gesetzesänderung des HSEG und Änderung Artikel 6 des London Protokolls:
https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/hseg/Stellungnahmen/hseg_entwurf_stn_bund_greenpeace_duh_forume_bf.pdf

BUND Webseite zu CCS:
https://www.bund.net/klimawandel/ccs/