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SPD-Fraktion kritisiert die verpflichtende Einführung der Bezahlkarte in Lübeck

  1. Februar 2026, Lübeck: Die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck äußert deutliche Kritik an der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in der vom Land beschlossenen restriktiven Form. Anders als in der Schwarz – Grünen Landesregierung NRW lässt das Land Schleswig-Holstein keine Ausnahmeregelungen für Kommunen zu, die nachweislich mehr Bürokratieaufwand haben. Auch die umstrittene Bargeldgrenze von maximal 50 € im Monat blieb trotz heftiger Kritik von Flüchtlingsorganisationen bestehen.

Die Lübecker Verwaltung hatte im Sozialausschuss am 03.02.26 über die verpflichtende Einführung der Bezahlkarte zum 30.04.2026 kritisch berichtet.

Ursprünglich sollte bereits im ersten Quartal 2025 die Nutzung der Bezahlkarte auf die Kreise, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte ausgeweitet werden. Das Land hatte aber noch keine Ausführungsrichtlinien erarbeitet. Das Sozialministerium gab an, dass die Maßnahme vor allem die Verwaltungsarbeit reduzieren solle. Kritiker:innen der Bezahlkarte hatten Hoffnung auf Erleichterungen und Ausnahmen.

Nun passiert das Gegenteil. Lübeck hatte sich wie auch Flensburg eindeutig gegen die verpflichtende Einführung positioniert. Aus guten Gründen: Die Lübecker Integrationspolitik ist bislang vorbildlich. Neben der dezentralen Unterbringung von Geflüchteten in 40 Unterkünften arbeitet die Verwaltung bereits seit langem erfolgreich mit Girokonten für Geflüchtete. Anzeichen für Missbrauch von Leistungen hat es in den letzten Jahren nicht gegeben.

„Der integrationspolitische Sprecher der Fraktion, Aydin Candan, warnt vor den möglichen negativen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe: Eine echte Integrationspolitik braucht keine diskriminierenden Sonderlösungen, sondern faire und sozial gerechte Rahmenbedingungen für alle Menschen in unserer Stadt.“

Candan kritisiert, dass die Karte nur in Schleswig-Holstein genutzt werden kann. „Besonders die Beschränkung auf 50 Euro Bargeldabhebung im Monat geht völlig an der Realität der Geflüchteten vorbei. Der Schulausflug, die Klassenkasse, der Flohmarkt, das Sozialkaufhaus u.a. können nur mit Bargeld bedient werden.

„Die Einführung der Bezahlkarte bringt in Lübeck nur unnötigen Mehraufwand und keinerlei Verbesserung“, ergänzt Renate Prüß, sozialpolitische Sprecherin der SPD Fraktion. Die Bezahlkarte soll in erster Linie verhindern, dass Geflüchtete Geld in ihr Heimatland transferieren können.  Dass das in einem relevanten Umfang tatsächlich geschieht, war und ist nach wie vor nicht belegt. Und sie soll Bürokratie abbauen. Reduzierung von Verwaltungsaufwand findet aber lediglich in den Kreisen und Städten statt, in denen noch Bargeld an die Geflüchteten ausgezahlt wird.“

Keines der angestrebten Ziele wird hier also erreicht. Im Gegenteil, die Bezahlkarte bringt zahlreiche negative Nebenwirkungen für die Geflüchteten mit sich, insbesondere in den Bereichen Teilhabe, Mobilität und Integration in den Arbeitsmarkt. Sie schränkt die Selbstbestimmung der Betroffenen unangemessen ein. Die Richtlinie des Landes sieht zwar Ausnahmeregelungen vor, aber die Tatsache, dass alle Ausnahmen bei der Verwaltung Einzelfallbezogen beantragt werden müssen, ist eine bürokratische Überregulierung, Sie macht den Alltag der betroffenen Menschen unnötig schwer.

Es ist bedauerlich, dass die schwarz-grüne Landesregierung in diesem restriktiven Rahmen bei der Einführung der Bezahlkarte geblieben ist.
Wirksamer Bürokratieabbau und gute Integrationspolitik gehen anders.