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Wohnen ist ein Grundrecht – Grüne fordern Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes im Fall Forstmeisterweg

Seit Wochen frieren rund 200 Mieter*innen – darunter Kinder und Senior*innen im Hochhaus am Forstmeisterweg in Lübeck-Karlshof.  Heizungen funktionieren in vielen Wohnungen nicht, es gibt kein heißes Wasser, Rohre brechen, an den Wänden bildet sich Schimmel. Raumtemperaturen von 15 Grad sind keine Ausnahme, sondern seit Wochen der Normalzustand. Zustände, die in einem modernen Sozialstaat unvorstellbar sein sollten. Genau für solche Fälle hat die schwarz-grüne Landesregierung bereits vor eineinhalb Jahren das Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) geschaffen. Die GRÜNE Fraktion fordert die Lübecker Verwaltung auf, sich dieses Mittels zu bedienen und tätig zu werden.

Dazu Mandy Siegenbrink, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion:

„Was sich im Forstmeisterweg abspielt, ist ein sozialer Skandal mitten in unserer Stadt. Während die Außentemperaturen unter den Gefrierpunkt sinken und Menschen in ihren Wohnungen gegen Schimmel und bittere Kälte kämpfen, macht die dänische Investorengesellschaft Profit. Die Zustände sind nicht nur unzumutbar – sie sind gesundheitsgefährdend.  Das ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern ein strukturelles Versagen. Seit eineinhalb Jahren verfügt die Stadt mit dem Wohnraumschutzgesetz in der Theorie über ein starkes Instrument zur Handhabe. Im Fall Forstmeisterweg muss die Verwaltung aktiv werden, die Missstände prüfen und ihrer Verantwortung als Kommune gerecht werden.

Das Wohnraumschutzgesetz wurde mit einer klaren Vision verabschiedet: Wohnen ist ein Grundrecht und kein rechtsfreier Raum für Spekulant*innen. Das Gesetz wurde geschaffen, um Mieter*innen zu unterstützen, wenn Eigentümer*innen ihrer Instandhaltungspflicht nicht nachkommen. Es definiert Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen. Die Landesregierung will damit sicherstellen, dass Kommunen nicht mehr hilflos zusehen müssen, wie Wohnraum verwahrlost.“

Helmut Müller-Lornsen, Bürgerschaftsmitglied und Mitglied im Sozialausschuss ergänzt:

„Es ist unerträglich: in Karlshof frieren die Menschen und im Rathaus sind auch eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Wohnraumschutzgesetzes noch nicht einmal die Zuständigkeiten geklärt. Seit dem 5. Juli 2024 gilt in Schleswig-Holstein das Wohnraumschutzgesetz – ein Gesetz, das im Übrigen auch von der SPD-Landtagsfraktion sehr gefordert wurde.

Das Wohnraumschutzgesetz definiert klare Mindestanforderungen: Heizungen müssen funktionieren, Sanitäranlagen müssen betriebsbereit sein, die Gebäudehülle muss dicht sein. Am Forstmeisterweg sind all diese Standards massiv verletzt. Die Stadt Lübeck hat damit nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht, die Instrumente des Wohnraumschutzgesetzes jetzt einzusetzen.

Das Wohnraumschutzgesetz gibt den Kommunen weitreichende Befugnisse: Sie können den Eigentümer zur Auskunft verpflichten, die betroffenen Wohnungen betreten und begutachten lassen, verbindliche Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen, Bußgelder verhängen und im äußersten Fall Wohnraum für unbewohnbar erklären.

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe ausgestaltet – die Stadt muss sich also aktiv dafür entscheiden, tätig zu werden. Genau das fordern wir als Grüne Fraktion: Die Verwaltung soll unverzüglich die Wohnraumaufsicht gemäß  SHWoSchG für das Hochhaus am Forstmeisterweg wahrnehmen.

Wir erwarten, dass die Stadt den Eigentümer KS Danske und die Hausverwaltung Buwog umgehend auffordert, die defekte Heizungsanlage innerhalb kurzer Frist vollständig instand zu setzen und den Mieter*innen bis dahin auf Kosten des Eigentümers mobile Heizgeräte bereitzustellen. Zudem soll die Stadt ihre Auskunfts- und Betretungsrechte nutzen, um den Zustand der Heizung, Warmwasserversorgung und des Gebäudes fachlich zu prüfen. Reagiert der Eigentümer nicht kurzfristig, sind verbindliche Anordnungen nach dem SHWoSchG zu erlassen und Bußgelder bei Nichtbefolgung zu verhängen. Schließlich soll die Verwaltung der Bürgerschaft im Februar berichten, wie das Wohnraumschutzgesetz in Lübeck bisher umgesetzt wird und welche personellen sowie organisatorischen Voraussetzungen für eine wirksame Wohnraumaufsicht erforderlich sind.

Der Fall Forstmeisterweg zeigt exemplarisch, warum wir das Wohnraumschutzgesetz auf Landesebene erkämpft haben. Es reicht nicht, nur über Zweckentfremdungssatzungen zu diskutieren – das Gesetz hat auch eine klare Schutzfunktion für Mieter*innen, die in unzumutbaren Verhältnissen leben. Lübeck muss diese Schutzfunktion endlich ernst nehmen.”

Mandy Siegenbrink abschließend:

„Das Wohnraumschutzgesetz ist kein Papiertiger – es gibt der Stadt konkrete Instrumente an die Hand. Aber ein Gesetz wirkt nur, wenn es auch angewendet wird. Die Menschen am Forstmeisterweg brauchen jetzt Hilfe, nicht irgendwann. Wir erwarten, dass die Verwaltung sofort tätig wird.“