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Weltfrauentag am 08. März: Altersarmut vorprogrammiert?

Noch immer verdienen Frauen in Deutschland deutlich weniger als Männer. Dadurch tragen sie ein höheres Risiko für Altersarmut. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Gender Pay Gap im Jahr 2025 unverändert bei 16 Prozent. Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Diese Faktoren wirken sich langfristig auf Einkommen, Rentenansprüche und finanzielle Sicherheit im Alter aus. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gibt Hinweise, worauf Frauen bei Ihren Finanzen achten sollten

Frühzeitig vorsorgen und berufliche Chancen nutzen
Ein zentraler Baustein für finanzielle Sicherheit im Alter ist eine möglichst stabile Erwerbsbiografie. Berufstätigkeit, Weiterbildung und Qualifikation erhöhen langfristig die Einkommensperspektiven und damit auch die Rentenansprüche. „Die beste Absicherung gegen Altersarmut sind eine möglichst stabile Erwerbsbiografie und gute Qualifikation“, so Michael Herte, Finanzexperte der VZSH. „Deshalb sollten Frauen jede Chance zur Weiterbildung und zum beruflichen Aufstieg nutzen. Ein höheres Einkommen wirkt sich nicht nur im Alltag aus, sondern auch direkt auf die späteren Rentenansprüche.“

Fünf Schritte zu einer besseren Altersvorsorge
Wer seine finanzielle Zukunft absichern möchte, sollte frühzeitig aktiv werden. Diese Schritte können dabei helfen:

  1. Rentenansprüche klären – Der erste Schritt ist eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird geprüft, welche Zeiten der Erwerbstätigkeit und Kindererziehung angerechnet wurden und wie hoch die zu erwartende Rente ausfallen könnte.
  2. Freiwillige Beiträge prüfen – Für Selbstständige, Beamtinnen, Frührentnerinnen oder Personen ohne Pflichtbeiträge kann es sinnvoll sein, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Damit lassen sich Rentenansprüche erhöhen. Der monatliche Mindestbeitrag liegt 2026 bei 112,16 Euro. Auch gelten Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag für die Rente mit. Hier sind freiwillige Einzahlungen möglich.
  3. Sonderzahlungen nutzen – Beschäftigte ab 50 Jahren können nach den Regeln der sogenannten Flexirente Sonderzahlungen leisten, um Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt auszugleichen. Bleibt der Renteneintritt unverändert, erhöht sich die spätere Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen sind solche Zahlungen steuerlich absetzbar.
  4. Staatliche Förderung nutzen – aber Kosten prüfen – Riester-Verträge können insbesondere für Eltern mit geringem Einkommen durch staatliche Zulagen attraktiv sein. Allerdings sollten Interessierte genau auf Abschluss- und Verwaltungskosten achten, da diese den finanziellen Vorteil deutlich schmälern können.
  5. Langfristig Vermögen aufbauen – Als flexible Ergänzung zur Altersvorsorge können Fonds- oder ETF-Sparpläne geeignet sein. Schon mit kleinen monatlichen Beträgen lassen sich langfristig Vermögenswerte aufbauen. Voraussetzung ist ein ausreichend langer Anlagehorizont – idealerweise zehn bis zwanzig Jahre – sowie eine breite Streuung der Anlagen.

Finanzplanung in allen Lebensphasen wichtig
Die eigene Finanzplanung sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Lebenssituationen angepasst werden – etwa bei Berufseinstieg, Familiengründung, Teilzeitphasen oder Trennung. Auch ein finanzieller Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben kann helfen, unerwartete Belastungen abzufedern.

Pink Tax – weniger verdienen, mehr zahlen?!
Obwohl Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, zahlen sie bei manchen Produkten und Dienstleistungen trotzdem mehr.  Farbe, Verpackung oder Duft – die Pink Tax beschreibt Preisunterschiede bei Produkten und Dienstleistungen, die speziell für Frauen vermarktet werden, sich aber nur geringfügig von vergleichbaren Produkten für Männer unterscheiden.

Tipp: Verbraucherinnen können Preise vergleichen und auch geschlechtsneutral vermarktete oder als „für Männer“ gekennzeichnete Produkte wählen, wenn diese günstiger sind. Werden Dienstleistungen allein wegen des Geschlechts teurer angeboten, kann dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

Foto: kasto via Canva.com