Mobilfunkverträge besser online abschließen als im Shop?
„Kurz in den Mobilfunkshop gehen, um den Vertrag zu kündigen – schließlich hat man dort einen persönlichen Ansprechpartner“ – so denken viele, vor allem ältere Menschen. Doch genau davon rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ab. Immer häufiger berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von untergeschobenen Verträgen oder Konditionen, die vom ursprünglich besprochenen Angebot abweichen. Der Online-Abschluss eines Mobilfunkvertrags hat hingegen Vorteile.
Nach Beobachtungen der VZSH werden in einigen Telekommunikationsshops besonders häufig Menschen zu Vertragsschlüssen verleitet, die in Beratungssituationen strukturell benachteiligt sind – etwa aufgrund sprachlicher Barrieren oder hohen Alters. Gerade diese Verbraucher geraten leichter unter Vertriebsdruck und schließen Verträge ab, deren Tragweite ihnen nicht immer vollständig klar ist. „Auch wenn es sich nur um einzelne problematische Shops handelt, ist der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher teils gravierend“, so Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH.
Ein zusätzlicher Vertrag statt einer Kündigung?
Betroffene berichten immer wieder von ähnlichen Situationen: Im Laden werden mehrere Dokumente zur Unterschrift vorgelegt – häufig ohne klar erkennbar zu machen, dass damit zusätzliche Mobilfunkverträge abgeschlossen werden. Manche Verbraucher glauben, lediglich eine Kündigung oder Tarifänderung zu unterschreiben. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen neuen Vertrag oder zusätzliche SIM-Karten mit eigener Mindestlaufzeit. Die finanziellen Folgen können erheblich sein. Plötzlich fallen mehrere monatliche Gebühren an, die ursprünglich gar nicht geplant waren.
Ein weiteres Problem: Wer den Vertrag im Shop unterschrieben hat, hat in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. „Unterschrieben ist zunächst unterschrieben. Ohne Zeugen lässt sich später oft kaum beweisen, dass eine Täuschung vorlag“, erklärt Reinhardt.
Kaum Beschwerden über Online-Abschluss – nachvollziehbar
Bei Beschwerden über problematische Verträge geben nur wenige Ratsuchende an, diesen Weg gewählt zu haben. Aus Sicht der VZSH ergibt dies auch Sinn, denn der Online-Abschluss bietet wichtige Vorteile für Verbraucher:
- 14 Tage Widerrufsrecht: Verträge können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
- Mehr Transparenz: Alle Kosten, Tarifdetails und Vertragsbedingungen sind vor dem Abschluss vollständig einsehbar.
- Zeit zum Prüfen: Verbraucher können Angebote in Ruhe vergleichen, statt sich unter Verkaufsdruck entscheiden zu müssen.
- Kündigungsbutton: Anbieter müssen online einen leicht zugänglichen Button zur Vertragskündigung bereitstellen.
„So kann man sich in Ruhe über das Angebot informieren, die Konditionen prüfen, Angebote vergleichen und eine gute Kaufentscheidung treffen“, so Reinhardt.
Was gilt in Handy-Shops?
Auch im stationären Handel gelten Informationspflichten. Shops müssen Kunden vor Vertragsabschluss unter anderem ein Produktinformationsblatt bereitstellen, in dem die wichtigsten Tarifdetails wie Preis, Datenvolumen, Geschwindigkeit und Vertragslaufzeit übersichtlich dargestellt sind. Seit Dezember 2021 müssen Anbieter zusätzlich eine Vertragszusammenfassung aushändigen. Darin müssen auch individuelle Vereinbarungen, etwa Rabatte oder Sonderkonditionen, festgehalten werden. Bevor sie eine Vertragserklärung abgeben, sollten Verbraucher diese Dokumente unbedingt einsehen und prüfen, ob alle mündlichen Zusagen tatsächlich darin enthalten sind.
Tipps der Verbraucherzentrale
- Vertragsunterlagen niemals im Shop unterschreiben.
- Produktinformationsblatt und Vertragszusammenfassung verlangen, nach Hause mitnehmen, dort genau lesen und eine Kopie für die Unterlagen anfertigen.
- Zu wichtigen Vertragsgesprächen möglichst eine Vertrauensperson mitnehmen.
- Bei Kündigungen einen knappen Brief mit Vertragsnummer, Telefonnummer etc. zur Identifikation des Vertrages verfassen und persönlich bei der Filiale abgeben. Im Brief die Kündigungsbestätigung fordern.
- Nach Möglichkeit Mobilfunkverträge online abschließen.
Wenn ein Vertrag untergeschoben wurde
Wer den Verdacht hat, im Shop getäuscht worden zu sein, sollte schnell handeln:
- Schriftlich widersprechen und den Vertrag wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.
- Den Anbieter kontaktieren, insbesondere die Zentrale des Netzbetreibers.
- Beweise sichern, etwa Vertragsunterlagen und Gesprächsnotizen.
- Verträge vorsorglich kündigen, um weitere Kosten zu begrenzen.
Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte erhalten Betroffene in der Beratung der VZSH.
Foto: Bianca Birau’s Images via Canva.com
