Politik & Wirtschaft

Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag; Bingo Fördermittel zielgerichtet einsetzen

Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen:

Bewährte BINGO!-Förderung nicht ohne Not verengen

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,

wir beraten heute den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. In Paragraph 7 werden die Zweckabgaben näher definiert. Diese sind zum Beispiel Zwecke des Natur- und Umweltschutzes sowie Entwicklungsprojekte im Sinne der Agenda 21. Diese Projekte kommen aus Abgaben der Lotterie „BINGO! – Die Umweltlotterie“

Aber auch an die Freien Wohlfahrtsverbände, für den Denkmalschutz, für die Förderung des Sports, die Verbraucherinsolvenzberatung, Feuerwehren, Friesenstiftung und den Verband deutscher Sinti und Roma gehen Teile der Beiträge. Das ist ein bewährtes Netz engagierter Akteure, die mit den Mitteln wichtige Arbeit machen.

Die FDP fokussiert sich in ihrem vorgeschlagenen Gesetzentwurf auf den oben genannten Paragraphen 7, Absatz 3 Satz 1 und schlägt vor, dass nach den Worten „Natur- und Umweltschutz“ der Tierschutz eingefügt werden soll.

In der Förderrichtlinie zur Vergabe der Zweckerträge aus der BINGO-Lotterie steht unter Punkt 2: Nach dieser Richtlinie werden Projekte im Sinne der Agenda 2030 gefördert. Dies sind insbesondere Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen: Natur- und Umweltschutz sowie des Tierschutzes, Natur- und Umwelterziehung und Natur- und Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit, Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Formulierung findet sich also bereits in der geltenden Förderrichtlinie. Mit anderen Worten: Die gewünschte Klarstellung steht dort schon.

Im parallelen Antrag „Bingo Fördermittel zielgerichtet einsetzen“ will die FDP dann aber genau dort, also in der Förderrichtlinie, diese Formulierung wiederum ändern und den Tierschutz, der dort gleich im ersten Spiegelstrich als Fördergegenstand mitgenannt ist, zu einem „eigenständigen Fördergegenstand“ machen.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, welches Problem der Gesetzentwurf eigentlich lösen soll. Und noch weniger nachvollziehbar ist, warum im parallelen Antrag dann behauptet wird, der Tierschutz müsse erst als eigenständiger Fördergegenstand in die Richtlinie aufgenommen werden, obwohl er längst drinsteht. Bereits seit 2008 wurde er ausdrücklich als Fördergegenstand aufgenommen. Die geltende Richtlinie nennt ihn an prominenter Stelle.

Und die Zahlen sprechen ebenfalls eine klare Sprache: Allein im Bereich Tierschutz wurden in den vergangenen fünf Jahren 74 Projekte mit BINGO-Mitteln in Höhe von rund 1,14 Millionen Euro gefördert. Es geht hier also nicht darum, eine echte Lücke zu schließen. Sondern darum, den Eindruck zu vermitteln, hier würden Mittel bisher nicht zielgerichtet eingesetzt.

Die BINGO!-Umweltlotterie ist nämlich genau deshalb eine so wichtige Finanzierungsquelle, weil sie seit 1998 in Schleswig-Holstein dazu beiträgt, dass gemeinnützige Projekte im Natur- und Umweltschutz, im Tierschutz und in der Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich und in einer großen Bandbreite umgesetzt werden können. Dieses Fördermodell hat sich über Jahrzehnte bewährt. Die Entscheidungen trifft ein vom Land berufener, ehrenamtlich tätiger Vergaberat mit 16 Fachleuten unter Beteiligung von Landesregierung und der im Parlament vertretenen Fraktionen. Ein Antrag braucht dort ein Dreiviertelquorum. Das ist kein beliebiges Verteilen von Mitteln, sondern ein fachlich getragenes und sehr sorgfältiges Verfahren.

Der FDP-Antrag will die Förderrichtlinie nun an mehreren Stellen unnötig verengen. Fachgutachten, Untersuchungen, Studien und Veranstaltungen sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ohne Veranstaltungen sind Projekte der Umweltbildung aber kaum denkbar.

Aus meiner Sicht ist es eine wichtige Aufgabe des Vergaberats, sicherzustellen, dass Studien, Fachgutachten und Veranstaltungen, aber auch Publikationen in ein gutes Gesamtkonzept eingebettet sein müssen und deren Nutzen für den Erfolg des Projekts essenziell sind. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Vergaberat dieser Aufgabe verantwortungsvoll nachkommt.

Die Mittel der BINGO!-Umweltlotterie sind ein essenzieller Teil unserer Förderlandschaft in Schleswig-Holstein. Sie fördern wichtige Projekte für Natur, Umwelt, Tierschutz, Bildung und nachhaltige Entwicklung und damit für die Sicherung unserer Lebensgrundlagen.

Vielen Dank.