AMV kritisiert geplante Entlastungsprämie 2026: „Gut gemeint, aber für viele Betriebe existenzgefährdend“
Rostock, 20.04.2026 – Die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) übt deutliche Kritik an der geplanten Entlastungsprämie für das Jahr 2026. Aus Sicht des größten Branchennetzwerks im Land verfehlt das Instrument sein Ziel – und könnte insbesondere kleine und mittlere Unternehmen massiv unter Druck setzen.
„Was als Entlastung gedacht ist, wird für viele Betriebe zur zusätzlichen Belastung“, erklärt Cathérine Reising, Geschäftsführerin des AMV. „Unsere Unternehmen arbeiten bereits am Limit. Sie können kein Geld verteilen, das sie nicht erwirtschaftet haben.“
Die Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist stark mittelständisch geprägt. Viele Betriebe sehen sich derzeit mit steigenden Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette konfrontiert – von Energie über Rohstoffe bis hin zu Logistik und Personal. Gleichzeitig stoßen Preisanpassungen im Lebensmittelhandel zunehmend an Grenzen.
Vor diesem Hintergrund bewertet der AMV die geplante Prämie als ungeeignetes Instrument. Sie schaffe Erwartungen bei Beschäftigten, die zahlreiche Unternehmen nicht erfüllen könnten – mit spürbaren Folgen für das Betriebsklima und die wirtschaftliche Stabilität.
Zudem warnt der Verein vor Wettbewerbsverzerrungen: Während der öffentliche Dienst entsprechende Zahlungen eher leisten könnte, gerieten kleine und mittlere Betriebe ins Hintertreffen. „Das verschärft den Wettbewerb um Fachkräfte zusätzlich“, so Tobias Blömer, Vorsitzender des AMV. „Eine Abwanderung von Personal ist durchaus realistisch.“
Auch grundsätzliche Kritik wird laut: Die Verlagerung staatlich gewünschter Entlastung auf die Unternehmen greife in deren wirtschaftliche Substanz ein. Gleichzeitig seien es gerade diese Betriebe, die die Grundlage für Steuereinnahmen schaffen.
Der AMV plädiert stattdessen für alternative Maßnahmen, die sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen entlasten. Ein möglicher Ansatz sei ein zeitlich befristeter Verzicht auf die Lohnsteuer. „Damit würde Entlastung direkt bei den Menschen ankommen – ohne die Unternehmen zusätzlich zu belasten“, betont Blömer.









