Klage gegen Ortsumgehung Geesthacht: Buchenwald verliert gegen Beto
- Klage des BUND SH gegen Ortsumgehung Geesthacht abgewiesen
- Obwohl alter Baumbestand, Orchideen und Fledermausquartiere am Elbhang zerstört werden, sieht Oberverwaltungsgericht Natur- und Artenschutzrecht nicht verletzt
- BUND SH: Planung der Ortsumgehung völlig überdimensioniert
Kiel/ Schleswig. Ein Wald aus alten Eichen und Buchen, in denen 15 verschiedene Fledermaus- und 77 Vogel-Arten leben, und der als Geotop geschützte Elbuferhang sollen durch eine kilometerlange, weit sichtbare Rampe für eine vierspurige Ortsumgehung zerschnitten werden. Die Trasse soll Geesthacht von der Autobahn 25 bis zur Abfahrt Hohenhorn umfahren und weiter als zweispurige Bundestraße bei Tesperhude an die B5 anschließen. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) ein völlig überdimensioniertes Bauwerk, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zur Zerstörung des Naturraums und des einzigartigen Landschaftsbildes sowie den klimaschädlichen Emissionen steht, die durch die enorme Betonproduktion und den zusätzlichen Verkehr entstehen.
Der BUND SH hatte deshalb gegen den Planfeststellungsbeschluss der Ortsumgehung Geesthacht geklagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig wies die Klage jedoch ab. Es sieht Natur- und Artenschutzrecht nicht verletzt. Durchgreifende Fehler der Planfeststellung lägen nicht vor. Die Abwägung der Interessen der Kläger (neben dem BUND SH hatte auch eine betroffene Landwirtsfamilie geklagt) mit den öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens sei nicht zu beanstanden, hieß es in der Pressemitteilung des OVG. Das Gericht teilte außerdem mit, dass der Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen habe.
Gegen diese Nichtzulassung der Revision kann der BUND SH innerhalb einer bestimmten Frist Beschwerde einlegen und prüft dies, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
„Wir sind fassungslos darüber, dass hier einfach über das Existenzrecht eines einzigartigen Naturraums hinweggegangen wird und das Interesse der Wirtschaft Vorrang vor dem Interesse zukünftiger Generationen bekommt“, sagt Dietger Michaelis von der BUND-Kreisgruppe Herzogtum Lauenburg. „Seit 35 Jahren kämpfen wir gegen diese Ortsumgehung. Die Planungen sind aus den 1980er Jahren und völlig aus der Zeit gefallen und überdimensioniert. Es wurde nicht geprüft, ob eine Ortsumgehung überhaupt noch notwendig ist oder ob es auch eine zweispurige Straße tun würde – oder ob ein Bahnanschluss sinnvoller wäre. Viele Menschen vor Ort haben uns auf diesem langen Weg des Widerstands unterstützt und haben Geld gespendet, damit wird uns die anwaltliche Unterstützung für diese Gerichtsverhandlung überhaupt leisten konnten. Sie sind jetzt sicher genau so traurig und enttäuscht wie ich.“
BUND SH-Geschäftsführer Ole Eggers ergänzt: „Wir danken unserer aktiven Kreisgruppe und allen Spenderinnen und Spendern herzlich für ihren Einsatz, mit dem sie auf die einzigartige Natur am Elbhang aufmerksam gemacht haben. Das Urteil überrascht mich. Eine mündliche Urteilsbegründung hat nicht stattgefunden, sodass wir zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen müssen, dass die von unserem Anwaltsbüro PNT Partner überzeugend ausgeführten Argumente zu Klimaschutz und Dimensionierung der Trasse nicht berücksichtigt wurden. In der Verhandlung wusste die Gegenseite jedenfalls nicht, wie sie auf unsere klimapolitische Rechtsauffassung reagieren sollte. Dass solche Aspekte heutzutage vom Gericht anscheinend immer noch nicht gewürdigt werden, ist zutiefst enttäuschend. Nach Vorlage der schriftlichen Begründung werden wir über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beraten.“








