POL-HL: Kiel_ Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte / Zuwendung für verletzten Polizeibeamten nach tätlichem Angriff; Übergabe am 19. Mai 2026 bei der Polizeidirektion Lübeck
Lübeck (ots) –
Hinweis für Medienvertretende.
Die Übergabe findet am Dienstag, 19. Mai 2026 um 13.00 Uhr in den Räumen der Polizeidirektion Lübeck in der Possehlstrasse 4, 23560 Lübeck statt. Dankbar wären wir für eine kurze Anmeldung unter 0173-2095139.
Kiel. Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Andreas
Breitner, Minister a.D., wird am Dienstag, 19. Mai 2026, um 13.00
Uhr, in der Polizeidirektion Lübeck, Possehlstrasse 4, 23560
Lübeck, dem Polizeibeamten Yannik O. eine Zuwendung für eine
Kur- und Betreuungsmaßnahme übergeben.
Es war am 3. Mai 2025 abends in Ahrensburg. Eine Polizeistreife wurde
zum Parkplatz des dortigen Netto-Marktes gerufen. Dort sollte sich eine stark alkoholisierte Person mit einem 4-jährigen Kind aufhalten.
Die Person war nicht mehr ansprechbar und konnte schon gar nicht auf ihr Kind „aufpassen“. Auf Ansprache der beiden Beamten reagierte die Person distanzlos und gleich aggressiv, war überhaupt nicht zu einer Kooperation bereit. Stattdessen ging sie auf die Beamten, namentlich auf den Beamten O. los und wollte ihn schlagen. Es kam zu einer Rangelei. Dabei erlitt der heute 36-jährige Polizeibeamte folgende Verletzungen
– Abriss des vorderen Kreuzbandes
– Fraktur des Schienbeinkopfes
– Knochenödem im Schienbein
– Muskelanriss u.w.m.
Der Polizeibeamte wurde mit einem RTW zur stationären Behandlung in
eine Klinik nach Hamburg verbracht. Nach dieser Attacke war er mehr als sieben Monate dienstunfähig und spürt die Folgen noch heute. Andere Verstärkungskräfte konnten dann die randalierende Person fixieren und festnehmen.
Nun erhält der Polizeioberkommissar, der zwischenzeitlich in Lübeck
Dienst macht, für sich und seine Familie einen 7-tägigen Aufenthalt im CenterParc in der Lüneburger Heide.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.
Wie in den Jahren zuvor ist festzustellen, dass der polizeiliche Alltag – Präsenzstreifen, Familienstreitigkeiten, Verkehrskontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen in Schleswig-Holstein immer wieder Gefahren birgt:
1.180 Taten wurden im Jahr 2019 registriert, 2025 waren es 1.480 – allein im Bereich der PD Lübeck wurden 307 registriert. 129 wurden davon von minderjährigen Tatverdächtigen begangen. Das bedeutet, dass es durchschnittlich jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als vier Übergriffe gegeben hat. An 591 Tagen waren Polizistinnen
und Polizisten im vergangenen Jahr als Folge von Gewalteinwirkungen
dienstunfähig.
Seit Bestehen hat dieser Fonds in über 380 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 400.000 EUR ausgekehrt.
Vorsitzender Andreas Breitner: „Wir sind uns im Klaren, dass unsere Unterstützung weder eine Verarbeitung des Erlebten noch eine Wiedergutmachung darstellt, sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“
Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem Vorsitzenden Breitner, Minister a.D. Dr. Bernd Buchholz, Landrat Ingo Sander, Oliver Malchow, früherer Leitender Polizeidirektor und Karl Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a.D.
Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die
sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängten Bußgelder und Geldstrafen. Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:
PSD Bank Nord eG
IBAN: DE26 2009 0900 3395 0146 00
BIC: GENODEF1P08
Rückfragen bitte an:
Ansprechpartner:
Karl-Hermann Rehr – Telefon: 0173-2095139
Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte
und deren Familien in Not e.V.
c/o Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
www. hupf-sh.de / hupf-sh@gmx.de
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