POL-RZ: Schwerverletzte nach Unfall im Begegnungsverkehr
Ratzeburg (ots) –
27.05.2026 | Kreis Stormarn | 26.05.2026 – Trittau
Gestern Abend ereignete sich in Trittau ein Verkehrsunfall zwischen zwei beteiligten Fahrzeugen. Dabei wurde eine Fahrzeugführerin schwer verletzt.
Eine 45-jährige deutsche Ford-Fiesta-Fahrerin aus dem Kreis Stormarn habe gegen 17:55 Uhr die Gadebuscher Straße in Fahrtrichtung Fun Park befahren. Aus noch ungeklärter Ursache soll sie auf die Gegenfahrspur gekommen und dort mit einem ihr entgegenkommenden Dacia-Sandero kollidiert sein.
Dessen 29-jähriger Fahrer aus Nordstormarn blieb unverletzt. Die 45-jährige wurde umgehend mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Während der Unfallaufnahme erlangten die Einsatzkräfte bei der 45-Jährigen Hinweise auf eine mögliche Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Medikamente. Daher ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an und beschlagnahmten den Führerschein der Frau.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass bestimmte Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Viele Arzneimittel – darunter Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Schlafpräparate oder Mittel gegen Allergien – können Reaktionsvermögen, Konzentration und Wahrnehmung teilweise deutlich herabsetzen. Bereits geringe Einschränkungen können im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben. Was Verkehrsteilnehmende beachten sollten:
– Packungsbeilage genau lesen: Hinweise wie „Achtung: Dieses
Arzneimittel kann die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen“ sind
unbedingt ernst zu nehmen. – Ärztlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten sollte vor
Fahrtantritt mit Ärztinnen, Ärzten oder Apothekenpersonal
geklärt werden, ob das Medikament die Teilnahme am
Straßenverkehr erlaubt. – Keine Selbstüberschätzung: Auch wenn man sich subjektiv
fahrtüchtig fühlt, können Medikamente unbemerkt die
Reaktionszeit verlängern oder das Urteilsvermögen trüben. – Alternative Mobilität nutzen: Wer Medikamente einnimmt, welche
die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, sollte auf öffentliche
Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder Taxis ausweichen.
Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss verkehrsbeeinträchtigender Medikamente kann den Tatbestand des §315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, verantwortungsvoll zu handeln und sich vor Fahrtantritt über mögliche Risiken ihrer Medikamente zu informieren. So können alle dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
– Stabsstelle / Presse –
Sandra Kilian
Telefon: 04541/809-2011
E-Mail: Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de
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