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Astrolonova, Fitnovaness und Bongochat: Forderungen aus Hongkong sorgen für Verunsicherung

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt: Rechnungen nicht ungeprüft zahlen.

Ein angeblicher Premium-Chat, ein Fitnessplan oder ein persönliches Horoskop: Aktuell erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Zahlungsaufforderungen für verschiedene Online-Dienste. Die Krux: Sie haben nie einen Vertrag abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gibt Tipps für Betroffene.

Derzeit melden sich zahlreiche verunsicherte Verbraucher bei der VZSH und berichten, per E-Mail Rechnungen für Online-Dienste erhalten zu haben, die ihnen völlig unbekannt sind. Folgende Dienste tauchen dabei auf: „Astrolonova“ (Astrologie), „Fitnovaness“ (Fitness) und „Bongochat“ (KI-Assistent). Hinter den fragwürdigen Angeboten steht nach Recherche der Verbraucherzentrale die Firma Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong. Den E-Mails zufolge sollen kostenpflichtige Jahresabonnements abgeschlossen worden sein. Gefordert werden Beträge im dreistelligen Bereich. Die Empfänger werden mit Zahlungsfristen, Inkassokosten oder negativen Schufa-Einträgen unter Druck gesetzt.

„Eine Rechnung allein beweist noch nicht, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Forderungen deshalb nicht vorschnell begleichen, sondern zunächst prüfen, ob sie überhaupt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben“, sagt Michael Herte von der VZSH. „Wurde kein Vertrag geschlossen, sind die Forderungen schlicht unberechtigt und müssen nicht beglichen werden.“

Kostenpflicht muss eindeutig erkennbar sein
Ein kostenpflichtiger Online-Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Absenden ihrer Bestellung eindeutig über die Zahlungspflicht informiert wurden. Dazu gehört insbesondere ein klar beschrifteter Bestellbutton, etwa mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertigen Formulierung. Ob diese Vorgaben eingehalten wurden, muss grundsätzlich das Unternehmen belegen. Fehlt eine solche Kennzeichnung oder war die Kostenpflicht nicht eindeutig erkennbar, kann der Vertrag unwirksam sein.

Das sollten Betroffene tun
Wer eine Rechnung oder Mahnung für ein unbekanntes Online-Abo erhält, sollte:

Wer bereits gezahlt hat oder weiterhin Zahlungsaufforderungen erhält, kann sich an die VZSH wenden. Dort wird geprüft, ob die Forderung berechtigt ist und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Woher haben die Anbieter die Daten?
Im Zusammenhang mit den aktuellen E-Mails ergaben die Prüfungen der VZSH, dass die E-Mail-Adressen zahlreicher Ratsuchender in vermeintlichen Datenlecks auftauchen. „Dass sich E-Mail-Adressen auf Listen bekannter Datenlecks finden lassen, kann ein Hinweis sein, ist für sich genommen jedoch kein Beleg für eine unberechtigte Forderung. Erhalten Verbraucher Rechnungen per E-Mail, sollte daher immer geprüft werden, ob die Zahlungsaufforderung tatsächlich berechtigt ist“, ordnet der Rechtsexperte der VZSH ein.

Betroffene können auf diesen Seiten selbst prüfen, ob ihre E-Mail-Adressen von einem bekannten Datenleck betroffen sind.

Hinweis: Die genannten Seiten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das heißt: Auch wenn Verbraucher die Meldung bekommen, dass ihre Daten nicht in bekannten Datenlecks enthalten sind, kann es sein, dass sie an anderer Stelle im Netz zu finden sind. Denn die Seiten durchsuchen nicht das komplette Internet, sondern enthalten Datensätze, die die Betreibenden im Netz gefunden haben.

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