Blaulicht

POL-SE: 20260814.1 – Wahlstedt: Verkehrskontrollen an Elektrokleinstfahrzeugen

Wahlstedt (ots) –

Nachdem Beschwerden über rasende sogenannte E-Scooter aus der Bevölkerung und von der Stadt Wahlstedt selbst mehrfach an die Polizei herangetragen wurden, kontrollierte die Polizeistation Garbek in Wahlstedt am 07. August 2026 (Freitag) in den frühen Abendstunden vor allem den Verkehr in Bezug auf die Elektrokleinstfahrzeuge. Hierbei stellten sie umfangreiche Verstöße fest.
Insgesamt mussten an dem Freitag drei Jugendliche mit ihren E-Scootern aus dem Verkehr gezogen werden.

In allen Fällen war die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durch Manipulation auf erreichbare ca. 35 km/h bis 40 km/h und in einem Fall sogar auf mindestens ca. 50 km/h hochgesetzt worden.
Bei zwei von den drei hier kontrollierten Fahrzeugen bestand keine Pflichtversicherung. Neben diesen Anzeigen gegen zwei der Fahrer müssen sich alle drei Jugendlichen in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Scooter sind zunächst bis zur endgültigen Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt und werden nun untersucht. Ziel soll sein, dass sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr zum Einsatz kommen.
Einer der Jugendlichen leistete bei den polizeilichen Maßnahmen zudem Widerstand gegen die eingesetzten Beamten. Auch dies wird strafrechtlich verfolgt.
Nicht nur, dass die Manipulation zur Geschwindigkeitserhöhung strafbar ist, dieses Vorgehen und die dann folgende Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge bringt auch erhebliche Gefahren mit sich. Oftmals werden die viel zu schnellen Gefährte ohne jegliche Schutzbekleidung (Helm, entsprechende Kleidung) gefahren. Die Ausmaße der Verletzungen, die man bei einem Sturz erleiden kann, werden massiv unterschätzt.
Teilweise herrscht fehlende Einsicht bei den zumeist jugendlichen Nutzerinnen und Nutzern. Deshalb wird der Brennpunktdienst des Polizeireviers Bad Segeberg auch zukünftig unangekündigte, besondere Kontrollen durchführen, um die getunten E-Scooter ganz aus dem Straßenbild zu entfernen und für mehr Sicherheit zu sorgen.
So soll zum Beispiel seitens Polizei durch vorherige gezielte Ansprache bei den Eltern der Jugendlichen, die für „unerlaubte Fahrten“ in Frage kommen können, zukünftig präventiv darauf hingewirkt werden, dass es erst gar nicht zu unerlaubten, strafbaren Fahrten und somit zu schweren Unfällen kommt.

Die Polizei weist an dieser Stelle auf einen Flyer hin, der durch die Landesregierung Schleswig-Holstein ausgegeben und unter folgendem Link abrufbar ist: https://t1p.de/vf5f0

Hier können Sie sich damit vertraut machen, was beim Fahren mit einem E-Scooter erlaubt ist und was nicht und was es zu beachten gilt.
Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Maik Seidel – Pressesprecher
Telefon: 04551 ? 884-2020
E-Mail: oea.badsegeberg.pd@polizei.landsh.de

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