POL-HL: OH-Eutin / Polizei Eutin informiert zur Thematik E-Scooter im Straßenverkehr
Lübeck (ots) –
Auf welchen Straßenteilen ist das Fahren mit einem E-Scooter erlaubt? Wie viele Personen dürfen damit gleichzeitig fahren? Dürfen Gehwege oder die Fußgängerzone befahren werden? Ist Alkoholkonsum erlaubt, welche Kennzeichen müssen angebracht sein?
Für die Beantwortung aller Fragen mit dem Schwerpunkt „E-Scooter im Straßenverkehr“ stehen die Beamten des Polizeireviers Eutin, des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Eutin am kommenden Mittwoch (21.10.2026) Uhr auf dem Wochenmarkt in Eutin zur Verfügung.
Von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr stehen die Polizeibeamten aus Eutin und Kiel für die Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner rund um die Thematik E-Scooter im Straßenverkehr zur Verfügung. Ist das Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss erlaubt? Welche Verstöße oder Straftaten können Einfluss auf meine aktuelle Fahrerlaubnis haben? Welche Geschwindigkeiten sind erlaubt, welche Konsequenzen drohen beim Tuning des E-Scooters?
Mit Blick auf die gestiegenen Verkehrsunfallzahlen im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern wollen die Polizeibeamten in Eutin neben der Erklärung der Vorschriften insbesondere auch auf die Gefahren aufmerksam machen, die bei nicht ordnungsgemäßem Gebrauch von E-Scootern sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmende entstehen können.
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