POL-SE: 20261020.1 Henstedt-Ulzburg: Polizei setzt Fokus auf Jugendliche mit E-Scootern
Henstedt-Ulzburg (ots) –
In den letzten Wochen haben Polizeistreifen in Henstedt-Ulzburg mehrere Verkehrsverstöße mit E-Scootern festgestellt, überwiegend durch Kinder und Jugendliche. Die Polizei bittet Eltern ausdrücklich, sich gemeinsam mit ihrem Nachwuchs vor der Teilnahme am Straßenverkehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gibt Hilfestellung.
Am Vormittag des 01.10.2026 kontrollierten Polizeibeamte im Bereich des Gymnasiums in der Maurepasstraße gezielt E-Scooter.
Um 11:45 Uhr stoppten die Beamten einen 15-Jährigen aus Kisdorf auf seinem E-Scooter, dessen Versicherungsplakette abgelaufen war.
Sowohl den Jugendliche als auch seinen Vater als Versicherungsnehmer bzw. Halter droht ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Wenige Minuten später kontrollierten die Polizisten einen 19-Jährigen aus Henstedt-Ulzburg. Auch dessen Versicherungskennzeichen war bereits 2024 abgelaufen, was dem jungen Mann nach eigenen Angaben durchaus bewusst gewesen sei. Auch hier untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Neben den beschriebenen Taten hat die Polizeistation in den letzten Wochen mehrere Beschwerden über Jugendliche registriert, die unzulässig Böller verwenden sollen. Häufig berichteten Anwohner zudem, dass sich diese Jugendlichen im Anschluss mit E-Scootern entfernen sollen.
Am Abend des 03.10.2026 wollten mehrere Streifenwagen eine Jugendgruppe im Neuen Damm kontrollieren. Hierbei flüchteten drei Personen auf ihren Elektrokleinstfahrzeugen vor den Beamten, während die übrige Gruppe kontrolliert wurde.
Ein Streifenwagen verfolgte einen der Flüchtigen bis in die Philipp-Reis-Straße. Statt der zulässigen 20 km/h zeigte der Tacho des verfolgenden Polizeifahrzeuges zwischenzeitlich über 40 km/h an. Nach mehreren Wendemanövern strauchelte der Junge schließlich und versuchte, zu Fuß davonzulaufen. Er wurde durch einen Beamten eingeholt und festgehalten.
An dem E-Roller des erst Zwölfjährigen stellten die Beamten zudem eine klappbare Halterung des Versicherungskennzeichens fest, die im Falle der Flucht das zügige Verbergen des Kennzeichens ermöglichen sollte.
Den reumütigen Jungen übergaben die Beamten anschließend an dessen ahnungslose Mutter. Hier droht auch der Mutter als Fahrzeughalterin ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem hätte der Junge überhaupt noch nicht mit einem E-Scooter fahren dürfen, da er noch nicht 14 Jahre alt ist.
Am Samstag, den 10.10.2026, registrierte eine Zivilstreife für Böller typische Knallgeräusche im Bereich eines Spielplatzes im Taubenring und sah zwei Jugendliche, die sich auf E-Scootern entfernten.
Im Rahmen der anschließenden Fahndung kontrollierten Einsatzkräfte mehrere Jugendliche und führten entsprechende Gefährderansprachen durch.
Die Polizeistation Henstedt-Ulzburg wird weiterhin vermehrt Jugendliche und ihre elektrischen Gefährte im Auge behalten und verstärkt kontrollieren.
Die Polizei fordert Eltern eindringlich auf, dem eigenen Nachwuchs nicht unbegleitet einen E-Scooter zur Verfügung zu stellen, sondern sich gemeinsam über die damit einhergehenden Regeln auseinanderzusetzen.
Nicht nur dem minderjährigen Fahrzeugführer, auch dem Halter bzw. in der Regel den Eltern können Strafverfahren drohen. Im Falle von Tuning und damit einhergehenden Verkehrsunfällen bzw. Personen- und Sachschäden können neben den strafrechtlichen Folgen auch hohe Regressforderungen seitens der Versicherungen entstehen.
Beim Kauf von Elektrokleinstfahrzeugen ist unbedingt auf das Vorhandensein einer Straßenzulassung zu achten. Insbesondere im Onlinehandel werden regelmäßig auch Fahrzeuge ohne Zulassung angeboten, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind und entsprechend nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums genutzt werden dürfen, z.B. auf Privatgelände – hierzu zählen auch so genannte Kinder-Scooter! Erst im Kleingedruckten finden sich entsprechende Hinweise.
Das Versicherungsjahr beginnt jedes Jahr am 01. März. In der Regel verlängern sich die Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht automatisch wie bei Pkw, so dass durch die Halter jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette beschafft und angebracht werden muss. Dies wird regelmäßig vergessen und stellt bei einer anschließenden Nutzung einen Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz dar (Straftat), sowohl durch den Fahrer als auch den Halter!
Die Landespolizei Schleswig-Holstein stellt zudem einen Flyer mit den wichtigsten Verkehrsregeln und Hinweisen im Zusammenhang mit E-Scootern zur Verfügung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Verkehrssicherheit/Verhaltenstipps/EScooter/flyer_E_Scooter.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Text: Lars Brockmann, Leiter SG 1.3, PD Bad Segeberg
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