Politik & Wirtschaft

Justizministerin von der Decken beim Herbstforum des KPJ SH: „Gutachten für die Justiz brauchen fachliche Expertise und Erfahrung sowie einen offenen Dialog zwischen den Professionen.“

SCHLESWIG. Was erwartet die Justiz von einem guten psychiatrischen oder psycho- logischen Gutachten? Was ist aus Sicht der Sachverständigen leistbar? Wie können die beteiligten Professionen noch besser zusammenarbeiten? Und wie lassen sich auch künftig ausreichend qualifizierte Sachverständige für diese anspruchsvolle Aufgabe gewinnen?

Diese Fragen stehen heute (26. Oktober) im Mittelpunkt des ersten Herbstforums JUSTIZ.GUTACHTEN.DIALOG des Kompetenzzentrums Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJ SH). Rund 110 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Justiz, Justizvollzug, Psychiatrie, Rechtspsychologie und Psychotherapie kommen dazu im Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zusammen. Das KPJ SH wurde 2025 unter Federführung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit in Kooperation mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein gegründet.

Ziel ist es, die psychiatrische und psychologische Gutachtenerstellung für die Justiz besser zu koordinieren, fachlich zu qualifizieren und zukunftsfähig zu gestalten. Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken sagte bei der Begrüßung: „Psychiatrische und psychologische Gutachten sind in vielen gerichtlichen Verfahren von zentraler Bedeutung. Sie betreffen häufig besonders sensible Bereiche und bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungen von erheblicher Tragweite.

Umso wichtiger sind fachlich fundierte Gutachten und eine gute Zusammenarbeit zwischen Justiz und Sach- verständigen. Dass heute rund 110 Teilnehmende aus unterschiedlichen Professionen zusammenkommen, zeigt, wie groß das Interesse an diesem Austausch ist.“

Prof. Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein ergänzte: „Die Gründung des Kompetenzzentrums für psychiatrische und psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein war ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Qualität, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit fachlich fundierter Gutachten nachhaltig zu stärken. Der Bedarf an qualifizierter psychiatrischer und psychologischer Sachverständigenarbeit an der Schnittstelle von Medizin, Psychologie und Justiz nimmt zu. Es ist ein großer Erfolg, dass wir nunmehr ein umfassenderes Netzwerk von rund 120 fachärztlich spezifisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte im Land aufgebaut haben, die als potenzielle Gutachter infrage kommen. Die heutige Veranstaltung bietet eine wertvolle Gelegenheit, die bisherige Entwicklung zu reflektieren, den fachlichen Austausch zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Disziplinen weiter auszubauen.“

Ausgangspunkt für die Gründung des Kompetenzzentrums war der seit Jahren bestehen- de Mangel an qualifizierten psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen. Die Suche nach geeigneten Gutachterinnen und Gutachtern war für Gerichte und Staatsanwaltschaften oftmals zeitaufwändig und band erhebliche Arbeitskraft.
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat deshalb bereits im November 2023 eine Projektgruppe mit Fachleuten aus Justiz, Justizvollzug, Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie eingesetzt. Basierend auf deren Empfehlungen brachten das Ministerium und die Ärztekammer Schleswig-Holstein das KPJ SH auf den Weg. Seit dem 1. Juli 2025 ist das Kompetenzzentrum operativ tätig. „Wir haben nicht nur ein Problem beschrieben, sondern gemeinsam mit der Ärztekammer eine bundesweit in dieser Form einmalige Struktur geschaffen.

Das Kompetenzzentrum unterstützt zum einen die Justiz im Arbeitsalltag und ebnet zum anderen den Sachverständigen den Weg in die Gutachtenpraxis für die Justiz“, erklärte die Ministerin. „Nach gut einem Jahr können wir sagen: Das Angebot wird sehr gut angenommen und es entwickelt sich weiter. Das ist ein großer Erfolg der engen Zusammenarbeit der Bereiche Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein.“

Das KPJ SH geht bewusst über die Vermittlung geeigneter Sachverständiger hinaus. Zu seinen Aufgaben gehören Fortbildung, interdisziplinärer Praxisaustausch, Nachwuchsförderung, Fallsupervision beziehungsweise Intervision sowie die Entwicklung und Weitergabe von Fachwissen. Ein interdisziplinär besetztes Fachgremium unterstützt zudem den fachlichen Austausch und soll die Kommunikation zwischen den beteiligten Disziplinen verbessern.

Ministerin von der Decken führte dazu aus: „Die Qualität eines Gutachtens hängt nicht allein von der fachlichen Expertise der Sachverständigen ab. Ebenso wichtig ist, dass die Beteiligten die Anforderungen und Arbeitsweisen der jeweils anderen Profession verstehen. Die Justiz muss wissen, was Psychiatrie und Psychologie fachlich leisten können. Umgekehrt müssen Sachverständige wissen, welche Fragen das Gericht beantworten muss und welche Informationen es dafür benötigt. Gerade in diesem sensiblen Bereich brauchen wir deshalb nicht nur Expertise, sondern auch einen verlässlichen Austausch und ein gutes gegenseitiges Verständnis.“

Mit JUSTIZ.GUTACHTEN.DIALOG erhält dieser Gedanke ein neues, regelmäßig wiederkehrendes Format. Es soll aktuelle fachliche Entwicklungen vermitteln, Raum für unterschiedliche Perspektiven schaffen und Justiz, Psychiatrie, Rechtspsychologie und Psychotherapie stärker miteinander vernetzen. Beim ersten Herbstforum stehen zunächst psychiatrische Gutachten im Strafrecht im Mittelpunkt.

Michael Neef, Richter am Bundesgerichtshof, beleuchtet die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an psychiatrische Gutachten zu Schuldfähigkeit und Maßregeln. Prof. Dr. Dieter Seifert, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie und langjähriger forensischer Sachverständiger, stellt dem die Frage gegenüber, was aus sachverständiger Sicht tatsächlich leistbar ist. Am Nachmittag richtet sich der Blick auf die klinische und betreuungsgerichtliche Praxis.

Dr. Daniel Ehmke erläutert die Schnittstelle zwischen gerichtlicher Anordnung und klinischer Realität; Britta Buchenau, Richterin am Amtsgericht Flensburg, nimmt Anforderungen der gerichtlichen Praxis und typische Konfliktfelder bei Gutachten im Betreuungsrecht in den Blick. Auch die Nachwuchsgewinnung spielt eine wichtige Rolle. „Wir wollen nicht nur darüber sprechen, welche Anforderungen gute Gutachten heute erfüllen müssen“, so Ministerin von der Decken. „Wir müssen zugleich dafür sorgen, dass auch künftig qualifizierte Sachverständige für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dazu gehören Qualifizierung und fachliche Begleitung ebenso wie gute Rahmenbedingungen und ein kontinuierlicher Austausch mit der Justiz.“

Hintergrund

Das Kompetenzzentrum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJ SH) wurde 2025 unter Federführung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit in Kooperation mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein gegründet. Die bei der Ärztekammer angesiedelte Vermittlungsstelle unterstützt insbesondere Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Suche nach geeigneten psychiatrischen und psycho- logischen Sachverständigen.

Darüber hinaus gehören interdisziplinärer Austausch, Fortbildung und Nachwuchsförderung zu den Aufgaben des KPJ SH. Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Finanzierung des KPJ SH mit jährlich 60.000 Euro, insbesondere für die bei der Ärztekammer geschaffene fachärztliche Stelle. Damit unterstützt das Ministerium den dauerhaften Aufbau einer leistungsfähigen Vermittlungs- und Vernetzungsstruktur für psychiatrische und psychologische Justizgutachten. Die Vermittlungsstelle wird von Dr. Victoria Witt, Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, geleitet.

Inzwischen sind dort 128 Sachverständige registriert. Seit Aufnahme der Tätigkeit sind 189 Vermittlungsanfragen eingegangen und konnten erfolgreich vermittelt werden. Auch das fachliche Netzwerk wächst: Der Newsletter des Kompetenzzentrums erreicht mittlerweile rund 220 Abonnentinnen und Abonnenten

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