Kündigung erhalten? Rasche Arbeitssuche per Telefon
Das Jahresende steht vor der Tür und damit ein typischer Kündigungstermin. Noch immer besteht bei vielen Arbeitnehmern, die eine Kündigung erhalten haben, große Unsicherheit, wann sie sich bei der Agentur für Arbeit melden müssen. Dabei kann eine verspätete Meldung auch finanzielle Nachteile mit sich bringen.Unabhängig von der individuellen Kündigungsfrist und befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen gilt eine einheitliche Verpflichtung zur Meldung von drei Monaten. Nur wenn der Arbeitnehmer erst später vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfährt (z.B. bei kürzeren Kündigungsfristen), muss er innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung die Arbeitsagentur informieren. Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht stellt oder vom Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben wird.
Wer sich verspätet arbeitsuchend meldet, erhält eine einwöchige Sperrzeit, für die kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Die frühzeitige Arbeitssuche ist auch telefonisch über die Servicerufnummer 0 18 01 / 555 111* möglich. Bei diesem ersten Telefonat können bereits die wichtigsten Kundendaten aufgenommen werden. Darüber hinaus wird ein Termin mit dem Arbeitsvermittler vereinbart, bei dem die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. Durch das Telefonat entfällt ein Weg in die Agentur. Die telefonische Arbeitssuchendmeldung wird allerdings nur dann wirksam, wenn der vereinbarte Termin für das Erstgespräch beim Vermittler auch tatsächlich wahrgenommen wird.
*3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise.