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Riester-Rente kann Abgeltungssteuer erträglicher machen

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Ab 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Für Anleger bedeutet das: Für ab 2009 erworbene Papiere müssen alle Zinsen, Fondserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondskäufen pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.Es „erwischt“ so doch niemanden. Denn die Steuer wird von den Banken und Sparkassen zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Einkommensteuer des steuerpflichtigen Anlegers beglichen, der Steuerpflichtige muss die Kapitaleinkünfte also nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Als Bemessungsgrundlage wird der Differenzbetrag zwischen dem Anschaffungs- und dem Veräußerungswert des Wertpapiers abzüglich des Sparerpauschbetrags herangezogen. Der Sparerpauschbetrag setzt sich aus dem Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschale zusammen. Diese beträgt derzeit 801 Euro für Singles, für Ehepaare 1.602 Euro. Ein Beispiel: Werden 25.000 Euro mit einer Verzinsung von 4,4 Prozent für zwei Jahre als Festgeld angelegt, so erhält der Sparer 27.200 Euro ausbezahlt. Die Zinsen, 2.200 Euro, abzüglich des jeweiligen Pauschbetrages ergeben den Wert, der mit 25 Prozent zu versteuern ist. Bei einem Single sind in diesem Beispiel demnach fast genau 350 Euro zu zahlen.

Viel gravierender im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer ist die Abschaffung der bislang zwölf Monate betragenden Spekulationsfrist. Bisher konnten Anleger Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmen. In Zukunft ist für ab 2009 erworbene Wertpapiere jeder Wertzuwachs steuerpflichtig, realisierte Wertverluste werden mit Gewinnen, aber nicht mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden können.

Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung gilt für alle Investitionen, die noch vor dem 1. Januar 2009 vorgenommen werden, dass Veräußerungsgewinne dauerhaft steuerfrei bleiben, wenn die Mindesthaltedauer von einem Jahr eingehalten wurde und bei der Veräußerung keine Zwischengewinne anfallen. Nach derzeitigem Sachstand können Anleger, die noch bis zum 31. Dezember 2008 investieren, von diesem Bestandsschutz profitieren.

Wer dagegen eine langfristige Alternative sucht, kann mit einer Riester oder Rürup-Rente die Abgeltungssteuer umgehen. Diese Versicherungen werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums „grundsätzlich nicht von der geplanten Abgeltungsteuer tangiert“, da für sie eine eigene Besteuerungsregelung gilt. Ein Riester-Sparer bekommt nicht nur Zulagen vom Staat, sondern kann seine gezahlten Beiträge auch als Sonderabgaben von der Steuer absetzen. (In 2008 maximal 2100 Euro). Bei Rürup steigen die steuerlich abzusetzenden Freibeträge auf 66 Prozent im neuen Jahr. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.200 Euro Beitragszahlungen (66 Prozent von 20.000) beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Beide Renten unterliegen der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Konkret bedeutet das, dass im Gegenzug die ausgezahlte Altersrente mit dem dann gültigen Steuersatz besteuert wird.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service/RB
Weitere (Hintergrund-) Informationen www.drklein.de