Politik & Wirtschaft

Längere Anspruchsdauer für ältere Arbeitslosengeld-Bezieher

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Rückwirkend ab 1. Januar 2008 erhöht sich für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Die längere Anspruchsdauer ist allerdings an verschiedene Voraussetzungen, etwa Alter und Dauer der Versicherungszeiten des Arbeitnehmers, gebunden.Aber auch Personen, die bereits vor dem 01. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht.

Aber auch Personen, die bereits vor dem 01. Januar 2008 Leistungen erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Anspruchsdauer erhöht.

„Die Agentur für Arbeit Lübeck überprüft in den nächsten drei Monaten über 3.000 potenziell betroffene Leistungsfälle. Die Kunden, die von der Besserstellung profitieren, werden automatisch von uns darüber informiert. Wir bitten von Anfragen abzusehen, um die Bearbeitung nicht zu verzögern. Leistungsunterbrechungen werden wir so weit wie möglich vermeiden“, erklärt Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lübeck.

So lauten die neuen Regelungen:
* Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 15 Monaten.

* Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48 Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.

* Eine längere Bezugsdauer kommt auch für Arbeitslose ab Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres in Frage, deren Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31.Dezember 2007 entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.

Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de.