Neue Chancen für Ausbildungsuchende – MdB Hiller-Ohm unterstützt „Ausbildungsbonus“

Auf Initiative der SPD-Fraktion hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales heute die Einführung eines so genannten „Ausbildungsbonus“ beschlossen. Mit Hilfe des Bonus sollen deutschlandweit für bis zu 100 000 schwer vermittelbare Ausbildungssuchende, so genannte „Altbewerber“, zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden.Die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
„Der Ausbildungsbonus ist eine große Chance für bisher vergeblich nach Ausbildung suchende Menschen in Lübeck. Ziel des neuen Arbeitsmarktinstrumentes ist es, denjenigen zu helfen, die bereits seit längerem keine Ausbildungsstelle finden.
Seit kurzem gibt es eine positive Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge steigt. 2007 gab es bundesweit 625.000 Ausbildungsverträge, so viele wie seit 1999 nicht mehr. Diese Tendenz soll nun auch für die „Altbewerber“ genutzt werden. Ihre Zahl liegt mit über 300.000 Jugendlichen immer noch viel zu hoch. Diese „Altbewerber“ sind meist Jugendliche mit Haupt-, Sonder- oder ohne Schulabschluss, die schon länger als ein Jahr einen Ausbildungsplatz suchen. Deshalb bekommen sie mit dem neuen Gesetz einen Rechtsanspruch auf den Bonus für Ausbildung. Das gibt ihnen und den Betrieben Sicherheit. Im Einzelfall, wenn eine besondere Problemlage vorliegt, können auch Altbewerber mit einem höheren Schulabschluss den Bonus erhalten.“
Damit eine Förderung durch den Ausbildungsbonus nicht zu Lasten anderer Bewerberinnen und Bewerber geht, ist der Bonus an das Merkmal der Zusätzlichkeit geknüpft. Die Arbeitgeber können bis zu 6.000 Euro pro Altbewerberin und -bewerber ausgezahlt bekommen. Gekoppelt ist der Betrag an die Höhe der Ausbildungsvergütung. Die Finanzierung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Damit die Ausbildung gut läuft, bietet diese mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen zusätzlich Unterstützung während der Ausbildung an.
Hiller-Ohm:
„Ein wichtiges Element des neuen Gesetzes ist auch die Berufseinstiegsbegleitung. Schülerinnen und Schüler sollen beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beschäftigung unterstützt werden. Im Rahmen einer modellhaften Erprobung werden dazu bundesweit an 1 000 Schulen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter zum Einsatz kommen. Sie werden Schülerinnen und Schüler bei diesen für viele schwierigen Schritt in die Berufstätigkeit individuell beraten und unterstützen.
Mit dem Gesetz stärken wir auch die finanzielle Unterstützung einer zweiten beruflichen Berufsausbildung. Junge Menschen können mit finanzieller Hilfe rechnen, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann.
Im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens hatte es immer wieder auch kritische Töne von Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gegeben. Diese zielten insbesondere auf die Gefahr von „Mitnahmeeffekten“. Die Einwände sind im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden, so dass nun alle an einem Strang ziehen können, um den Betroffenen zu helfen. Es geht nun darum, diejenigen zu unterstützen, die schon lange einen Ausbildungsplatz suchen und beginnen, an ihrer Lage zu verzweifeln. Deshalb müssen alle an einen Tisch: Arbeitsagentur, Gewerkschaften und Arbeitgeber sind aufgerufen, den Ausbildungsbonus zum Erfolg zu machen!“









