Vorerst keine LKWs über die Marienbrücke – sonst wieder geöffnet
Die Vollsperrung der im Lübecker Straßenverkehrsnetz wichtigen Marienbrücke für den motorisierten Verkehr ist wieder aufgehoben. Wie die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen mitteilt, wird lediglich für den Lkw-Verkehr eine Sperrung der Brücke bestehen bleiben, bis die statischen Nachweise abschließend zu Ende geführt worden sind und eine fundierte Entscheidung seitens des Prüfstatikers des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) getroffen werden kann.Die Gutachten zweier unabhängiger Baugrundlabore hat ergeben, dass die Brücke die erforderliche Standsicherheit einhält. Die Faulschlammanteile, die in dem Gutachten aus dem Jahr 1988 erwähnt wurden, konnten für den unmittelbaren Fundamentbereich nicht nachgewiesen werden. Lediglich geringe organische Anteile wurden in einigen Bodenschichten festgestellt, die jedoch nicht zu einer signifikanten Schwächung der Tragfähigkeit des Bodens führen. In Abhängigkeit der Ansatzwerte für die Geometrie der Fundamente, der Bodenkennwerte, Grundwasser und Seitendruck aus der Gleislast oder Böschung ergeben sich ausreichende Sicherheiten, so dass kein Einsturz zu befürchten ist. Es sind jedoch noch weitere statische Untersuchungen erforderlich, um die genauen Sicherheitsbeiwerte zu ermitteln.
Eine Abstimmung zwischen Eisenbahnbundesamt (EBA), DB Netz AG und Fachverwaltung der Hansestadt Lübeck fand am heutigen Tag statt und führte zur Entscheidung über die eingeschränkte Freigabe der Marienbrücke. Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe zeigte sich froh darüber, „dass die Auffassung meiner Fachleute in der Verwaltung zur Standfestigkeit und Tragfähigkeit der Marienbrücke bestätigt wurde und der Verkehr wieder rollen kann. Die neuerlichen Untersuchungen haben bestätigt, dass kein Grund für die Sperrung der Brücke vorlag, die zu einem tagelangen Verkehrschaos führte. Damit bestand auch keine Gefahr für die darunter liegenden Bahnanlagen. Eine Sperrung der Bahnanlagen hätte unabsehbare wirtschaftliche Folgen für den Lübecker Hafen gehabt, der existenziell von der Bahn abhängig ist.“
Saxe und Bausenator Franz-Peter Boden haben vereinbart, bis zum Vorliegen der abschließenden statischen Nachweise weiter zu untersuchen und zu entscheiden, welche Lkw-Verkehre zur Innenstadtversorgung über die Marienbrücke geführt werden müssen. Diese Entscheidung beinhaltet eine Tonnagebeschränkung für jene Lkw, die nicht zur Innenstadtversorgung beitragen.
Der Bereich Verkehr hat die unfreiwillige Sperrung der Brücke zum Anlass genommen, kurzfristig einige Reparaturen an dem Brückenbelag und im Bereich der Rampen durchzuführen. Die teilweise erheblichen Spurrinnen auf der Brücke wurden durch eine Feinfräsung geglättet. Dadurch wird Regenwasser wieder besser in die Brückenabläufe geführt. Des Weiteren wurden die Fugen an den Fahrbahnübergängen neu vergossen. Im Rampenbereich wurde ein Kanaldeckel gehoben und neu vergossen und verschiedene Schäden im Asphalt behoben. Anschließend wurde im gesamten Bereich der Brücke die Fahrbahnmarkierung erneuert.