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Weiter Eutiner Festspiele – aber Schadensersatzklage gegen Aufsichtsrat?

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Eine anfänglich kontroverse, dann konstruktive Gesellschafterversammlung folgte einstimmig den Beschlussvorlagen des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung und zur Kapitalerhöhung, die zwingend notwendig die Grundlage für die Durchführung der Spielzeit 2008 und Planung der Saison 2009 sind. Dann kam der „Hammer“:Denn danach beschloss die Gesellschafterversammlung auf Antrag des Gesellschafters Gerhard Voss, die Organe der Gesellschaft auf Schadensersatz in Regress zu nehmen.

In Folge dessen blieb den Mitgliedern des Aufsichtsrates nur die Konsequenz des Rücktritts.

Sehr enttäuscht über diese Entwicklung zeigt sich Intendant Heinz Dieter Sense: „Ich bedaure sehr, dass ich mich im Herbst vorigen Jahres zur Übernahme der Intendanz der Eutiner Festspiele habe überreden lassen.“ Geschäftsführer Kai Luft erklärt: „Ich werde unverzüglich zum frühest möglichen Zeitpunkt erneut eine Gesellschafterversammlung einberufen, mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: Wahl eines neuen Aufsichtsrates.“