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Politik & Wirtschaft

Agentur für Arbeit: „Aktionszeit“ zur Beschäftigungssuche nutzen

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Eine frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit hilft nicht nur finanzielle Einbußen zu vermeiden. Alle Aktivitäten während der „Aktionszeit“, so wird der Zeitraum zwischen Kündigung und Eintritt der Arbeitslosigkeit genannt, sollen dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit gar nicht erst entsteht.Der Vorteil, so Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lübeck, liegt auf der Hand: Die frühzeitige Suche nach einer neuen Tätigkeit aus einer Beschäftigung heraus ist meist Erfolg versprechender als aus der Arbeitslosigkeit. Beim nahtlosen Übergang in eine neue Arbeitsstelle werden Einkommenseinbußen vermieden und Qualifikationsdefizite verhindert. Beratung und Hilfen im Bewerbungsverfahren können so früher und effektiver eingesetzt werden. Die rechtzeitigen Informationen beschleunigen auch die Bewilligung von Lohnersatzleistungen.

Von der Aktionszeit konnte auch Holger K. profitieren. Nachdem er von seiner betriebsgedingten Kündigung durch den Arbeitgeber erfahren hatte, meldete er sich gleich arbeitslos. Das ihm ausgehändigte Arbeitspaket hat er rechtzeitig vor seinem Beratungsgespräch in der Arbeitsagentur wieder eingereicht, so dass die Daten zu seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen bereits erfasst werden konnten. So konnte sich seine Vermittlerin gut auf das Gespräch vorbereiten und in der persönlichen Beratung mit Holger K. zusammen Strategie zur schnellstmöglichen Beendigung der Arbeitslosigkeit erarbeiten. Dabei wurden auch die Chancen für eine Rückkehr in seinen erlernten Beruf als Elektroinstallateur erörtert. Und die erste vorgeschlagene Stelle führte auch gleich zum Erfolg. Ohne arbeitslos zu werden konnte Holger K. so nahtlos in die nächste Beschäftigung wechseln.

Die frühzeitige Arbeitssuche ist telefonisch über die Servicerufnummer 0 18 01 / 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) möglich. Bei diesem ersten Telefonat können bereits die wichtigsten Kundendaten aufgenommen werden. Darüber hinaus wird ein Termin mit dem Arbeitsvermittler vereinbart, bei dem die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. Durch das Telefonat entfällt ein Weg in die Agentur.

Wem Arbeitslosigkeit droht, der muss sich spätestens drei Monate vor dem tatsächlichen Ende der Beschäftigung persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Liegen zwischen der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, muss man sich spätestens drei Tage, nachdem die Kündigung bekannt wurde, melden. Wer sich verspätet arbeitsuchend meldet, erhält eine einwöchige Sperrzeit, für die kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Quelle: Agentur für Arbeit HL