SPD-Poliltiker einig: Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber muss in Lübeck bleiben
Wie MdB Gabriele Hillerf-Ohm (Foto RB) erklärt, sind sich darin alle SPD-Politiker einig. „Der Erhalt der Landesunterkunft für Asylbewerber am Standort Lübeck ist – nach allen bisherigen Erkenntnissen – insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die deutlich sinnvollere Alternative“.
Gabriele Hiller-Ohm und der Landtagsabgeordnete Thomas Rother: „In Briefen und Gesprächen haben wir uns mehrfach an das zuständige Landesinnenministerium gewandt. Bislang allerdings leider keine positive Rückmeldung erhalten.“
Noch gibt es in Schleswig-Holstein zwei Aufnahmestellen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, eine in Neumünster und eine in Lübeck. Da die Asylantragszahlen seit der Reform des Asylrechts im Jahr 1993 stetig sinken, sind beide Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr ausgelastet. Ein Standort soll deshalb bis Ende 2009 aufgegeben werden. Das Landesinnenministerium hat sich gegen Lübeck und für Neumünster ausgesprochen.
Voraussichtlich im Dezember wird das Kabinett darüber entscheiden.
Hiller-Ohm und Rother sind sich einig: „Für den Erhalt der Erstaufnahmeeinrichtung in Lübeck gibt es viele gute Gründe: So hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass bei einer Verlagerung nach Neumünster deutlich höhere Kosten auf das Land zukommen würden als bei einer Zusammenlegung der Erstaufnahmeinrichtungen am Standort Lübeck. Diese Mehrkosten ergeben sich insbesondere aus den unterschiedlichen Mietverträgen, die für die Liegenschaften abgeschlossen wurden. So ist das Gelände, auf dem sich die Lübecker Landesunterkunft befindet, seit 2003 in Besitz der landeseigenen Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein (LVSH). Diese hat mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten einen Mietvertrag für einen Zeitraum über 20 Jahre geschlossen. Auch wenn das Land die Liegenschaft nicht mehr nutzt, muss es voraussichtlich bis 2023 Miet- bzw. Ausgleichszahlungen an die LVSH zahlen. Demgegenüber ist die Liegenschaft in Neumünster innerhalb Jahresfrist kündbar.“
Jetzt überprüft die Landesregierung die Ergebnisse des Rechnungshofes. Der Bericht soll im kommenden Monat vorliegen.
Die Politiker weisen darauf hin, dass auf Lübeck durch die Verlegung der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Kosten in Höhe von ca. 60.000 Euro pro Jahr zukämen. Grund ist, dass die bisher in der Erstaufnahmeinrichtung untergebrachten rund 15 Asylbewerber, die jedes Jahr nach Lübeck kommen, dann auf Kosten der Stadt untergebracht werden müssen.