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Politik & Wirtschaft

AfA – Berufsberatung zur Probezeit für Betrieb und Azubi

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Im August und September hat für die betrieblichen Auszubildenden der Ernst des Berufslebens begonnen. Die Probezeit, die im Regelfall drei Monate beträgt, ist manchmal im wahrsten Sinne eine „Zeit des Erprobens“. Der Ausbilder muss in dieser Zeit die Eignung des Auszubildenden prüfen. Auch der Auszubildende prüft, ob er die richtige Wahl getroffen hat.Viel Toleranz von beiden Seiten ist erforderlich, um diese Phase des sich aneinander Gewöhnens erfolgreich zu überstehen. Bei der Bewältigung entstehender Probleme sollte der Ausbildungsabbruch jedoch nur die letzte Möglichkeit sein. Ausbildungsabbrüche kosten für beide Seiten viel Zeit und Geld. Der Lohn des Durchhaltens ist für Betriebe qualifizierter Nachwuchs und für Auszubildende ein erfolgreicher Abschluss.

Wenn es in der Probezeit doch einmal knistert, steht die Berufsberatung mit Rat und Tat zur Seite. Vorrangig ist dabei der Erhalt des Ausbildungsverhältnisses. Bei Problemen in der Berufsschule besteht gegebenenfalls die Möglichkeit über ausbildungsbegleitende Hilfen die Schulnoten zu verbessern. Und sollte es doch zur Trennung kommen, dann unterstützt die Berufsberatung den Auszubildenden bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle.

Selbstverständlich hilft die Berufsberatung auch dabei, die frei gewordene Stelle sofort wieder zu besetzen. Der Arbeitgeber kann seinen Personalbedarf bei einer zeitnahen Meldung vielleicht noch decken und gleichzeitig einem motivierten Bewerber eine Chance bieten.

Ausbildungsstellen können gemeldet werden unter der Telefonnummer: 0 45 1 / 5 88-7 68, Fax: 0 45 1 / 5 88-6 04 oder E-Mail: www.luebeck.ausbildungsvermittlung@arbeitsagentur.de.