Bello hat wieder „seinen“ Travemünder Strandbereich

Auch in diesem Jahr dürfen wieder treue Vierbeiner Herrchen und Frauchen an den Travemünder Strand begleiten. Allerdings gilt das aber nur für bestimmte Bereiche. Es empfiehlt sich, diese einzuhalten. Das gilt neben dem 100 m langen Strandabschnitt am Brodtener Ufer hinter der ehemaligen Seebadeanstalt Möwenstein sowie für einen 100 Meter langen Hundemitführstrand auf dem Priwall, der unmittelbar hinter der Personenfähre beginnt.
Genau wie am „Nicht-Hundestrand“ wird am Hundestrand auf dem Priwall in der Zeit vom 15. Mai bis 14. September die trandbenutzungsgebühr in Höhe v. 1,00 ¤ pro Person erhoben. Der Strand am Brodtener Ufer ist generell gebührenfrei.
Die Abgrenzung dieser Strandabschnitte für Hundebesitzer erfolgt durch eine entsprechende Beschilderung. Die Auflagen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein für diese Sondernutzung sind erfüllt.









