Besserer Umgang mit Neurodivergenzen an Schulen
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
Sehr geehrte Damen und Herren,
individuelle Förderung und Inklusion sind tragende Säulen unseres Schulsystems. Heterogene Lerngruppen sind dabei keine Ausnahme, sondern der schulische Alltag. Nun gibt es eine neuere Entwicklung bezüglich bestimmter Erscheinungsformen. Dabei spielt das Konzept der Neurodiversität eine Rolle. Neurodivergent sind Menschen, die von einer vermeintlichen Norm abweichen. Neurotypisch sind Menschen, die eher der Norm entsprechen. Neurodivers wiederrum sind wir alle, da es unzählige Möglichkeiten gibt, wie sich das menschliche Gehirn und damit der Mensch entwickeln kann.
Mehr Aufmerksamkeit für das Thema Neurodivergenzen an Schule begrüßen wir Grüne grundsätzlich sehr. Zusätzliche verpflichtende Screenings zur Ermittlung von Neurodivergenzen sind leichter gefordert als umgesetzt: Wer soll diese Screenings vornehmen? Sind die Screenings an die Schuleingangsuntersuchung angegliedert? Wenn nicht, haben wir überhaupt ausreichend qualifiziertes Personal, damit ein solches Screening überhaupt flächendeckend umgesetzt werden kann? Wer trägt die Kosten? Nach welchen Kriterien wird jemand als neurotypisch oder neurodivergent beurteilt? Es gibt ja in der Wissenschaft keinen eindeutigen Konsens darüber, welche Ausprägungen unter Neurodivergenz gefasst werden sollen und welche nicht. Und wie soll nach dem Screening die Förderung der Schüler*innen ausschauen?
Die SPD möchte auch die Aufnahme von Dyskalkulie in den Legasthenie-Erlass, aber auch das lässt sich leichter fordern als Umsetzen, denn die Abgrenzung einer Rechenschwäche zu allgemeinen Leistungs- oder Lernschwierigkeiten ist viel schwieriger als im Bereich der Legasthenie. Einen Nachteilsausgleich etwa in Form von zusätzlicher Bearbeitungszeit kann ich mir zwar noch vorstellen, aber während es vergleichsweise unproblematisch ist, Klassenarbeiten ohne Bewertung der Rechtschreibung zu benoten, ist mir völlig offen, wie die SPD sich das bei Mathematikarbeiten vorstellt.
Wir schlagen deshalb vor, zu dem Thema eine schriftliche Anhörung im Bildungsausschuss zu machen. Dabei werden wir auch diskutieren müssen, ob das Konzept der Neurodivergenz für den Bildungsbereich und die Schule ein gangbarer Weg ist. Viele Lehrkräfte wünschen sich mehr Unterstützung beim Umgang mit neurodivergenten Schüler*innen. Wir starten aber nicht bei null. Schon jetzt gibt es zu vielen Facetten Angebote. In der Ausbildung sind Grundlagen zu Psychologie, Diagnostik und Förderung fest verankert und es gibt Fortbildungsangebote zu Inklusion, Autismus, ADHS und Lese-Rechtschreib-Schwäche. Beratung lässt sich an verschiedenen Stellen einholen. Für die Schüler*innen gibt es den verankerten Notenschutz und Nachteilsausgleich.
Wir schlagen deshalb vor, den Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen. Dort sollte fachlich vertieft diskutiert werden, welche Maßnahmen Kindern tatsächlich helfen und was an den Schulen umgesetzt werden kann. Eine Anhörung von Expert*innen kann dafür eine Grundlage bieten.
Vielen Dank!









