BUND klagt gegen die A20 im Steinburger Abschnitt 7
- BUND SH sieht in der Planfeststellung Artenschutz und Habitatschutz nicht ausreichend gegeben
- Alternative Trassenführung nicht geprüft
- Autobahn zerstört Moore, Feuchtgebiete und Kleingewässer
- Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet
Itzehoe/ Kiel. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Abschnitts 7 der Bundesautobahn 20 (A20) eingelegt. Der Abschnitt 7 verläuft von der A23 bis zur Bundesstraße 431 im Kreis Steinburg und damit bis an die Anschlussstelle des geplanten Elbtunnels.
„Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Biodiversitätskrise ist der Bau neuer Autobahnen nicht zu rechtfertigen“, erklärt Dietmar Ulbrich, Landesvorsitzender des BUND SH. „Rund 300 Hektar Land, hauptsächlich Moore, würden zwischen Bad Segeberg und der Elbe versiegelt und zwei Millionen Tonnen Beton verbaut. Außerdem wird allein der Bau der Strecke in Schleswig-Holstein rund dreieinhalb Milliarden Euro – Stand 2025 – kosten, während viele vorhandene Brücken und Straßen wegen Geldmangel bröckeln.“ Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb bereits vor einem halben Jahr verlautbart, dass für die Abschnitte zwischen Elbe und A23 bis mindestens 2029 keine Baufreigabe zu erwarten sei.
BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers zählt die juristischen Argumente der Klage auf: „Die Planung verstößt vermutlich gegen Naturschutz- und Artenschutzrecht sowie in erheblichen Maße gegen das EU-Wasserrecht in dem Marschgebiet. Wir sehen bisher den Arten- und Habitatschutz für einige Vogelarten und insbesondere für die als sogenannte FFH-Arten europaweit geschützten Fischarten Schlammpeitzger und Bitterling nicht gewährleistet. Sie haben in dem Grabensystem der geplanten Trasse ihren Verbreitungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein. Kritisiert wird auch eine mangelnde Kompensation der Eingriffe und die vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfung, die der BUND SH bisher für fehlerhaft halt. Unter anderem wurden die vom Autobahnbetrieb ausgehenden Licht- und Schallemissionen nicht hinreichend beurteilt.
Ein schwerer Planungsmangel liegt zudem darin begründet, dass wie bei der A26-Ost in Hamburg, keine alternative Trassenführung bezüglich einer geringeren Klimawirksamkeit geprüft wurde.“
Diese Aspekte haben insofern eine große Bedeutung, da der Abschnitt 7 der letzte fehlende Baustein auf schleswig-holsteinischer Seite für den Bau der vier miteinander verbundenen Abschnitte des Elbtunnels ist.
In den gemeinsamen Stellungnahmen zu den Planänderungen haben BUND SH und NABU vor zwei Jahren auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hingewiesen. Es verpflichtet Vorhabenträger großer Infrastrukturprojekte, Klimaschutz in ihre Abwägungsentscheidungen stärker mit einzubeziehen. Der Bau der A20 stellt dagegen einen doppelten Angriff auf das Klima dar, weil er den Autoverkehr noch attraktiver macht und so den Umstieg auf die Bahn erschwert und damit die Treibhausgas-Emissionen des Verkehrsbereiches noch verstärkt. Durch den Bau gerade durch die gewählte Trasse werden zudem großflächig Moore zerstört, die bisher als Senken für Treibhausgase wirken können. Besonders klimawirksam wird der geplante Elbtunnel. Mehr als der Inhalt von drei Pyramiden im Cheopsformat werden dafür an Beton benötigt. Alleine mit diesem Bauwerk würde Schleswig-Holstein für mehrere Jahre seine Klimabilanz sprengen.
Das alles, um im Wesentlichen Freizeitverkehre zu vereinfachen, so der Bundesverkehrsminister Schnieder im November des vergangenen Jahres bei der Vorstellung der aktuellen Verkehrsprognosen. Diese sind nämlich für den geplanten Abschnitt der A20 deutlich rückläufig. Mit ein Grund, warum das Bundesumweltministerium 2023 in einer Kosten-Nutzen-Berechnung für die geplante A20 nur einen Wert von 0,9 errechnete. Da Bauvorhaben unter 1 haushaltsrechtlich nicht förderfähig sind, erschienen die A20-Planungen kurzfristig als nicht mehr realistisch. Dass die neuen Modellrechnungen des CDU-Ministers vom November plötzlich, trotz rückläufiger Verkehrszahlen in diesem Bereich, auf einen Kosten-Nutzen-Wert von 2,9 kommt ist unerklärlich. Die angewendete Berechnungsmethode bleibt intransparent.
Hier finden Sie die Stellungnahmen von BUND SH und NABU zum Abschnitt 7 der A20:
