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Dr. Klein Allfinanz-Service: Endlich sind die Energiekosten vergleichbar

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Wohngebäude, die bis 1965 gebaut wurden, einen Energiepass (Energieausweis) besitzen; und ab Januar 2009 gilt diese Pflicht für alle Wohngebäude.

Voraussetzung: Der Eigentümer will die Immobilie verkaufen oder vermieten und der künftige Bewohner verlangt den Nachweis.

Bislang war es so, dass der Mieter oder Käufer eines Hauses oder einer Wohnung lediglich den tatsächlichen Miet- beziehungsweise Kaufpreis kannte. Nun müssen auch die Nebenkosten offengelegt werden. Vor allem hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten gibt es große Unterschiede zwischen Gebäuden – aufgrund der andersartigen Konstruktionsweise und verschiedenen Baujahren von Immobilien.

Den nun eingeführten Energiepass gibt es als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte (Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf) unter Standardbedingungen errechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauchskennwert aus dem tatsächlichen Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Heizperioden berechnet. Mieter oder Käufer bekommen damit eine echte Entscheidungshilfe an die Hand, da die Immobilien jetzt energetisch vergleichbar sind.

Optisch gibt es keinen Unterschied zwischen den Ausweisen. Beide Ausweistypen bestehen aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite sind allgemeine Informationen zum Gebäude, wie Typ, Adresse, Baujahr, Heizungsbaujahr, Anzahl der Wohnungen sowie die Gebäudenutzfläche vermerkt. Darüber hinaus wird dort festgelegt, ob es sich bei dem Ausweis um einen Verbrauchs- oder Bedarfspass handelt, wer die Daten erhoben hat und aus welchem Anlass der Pass erstellt wurde. Die beiden folgenden Seiten sind den Kennwerten für den Energiebedarf beziehungsweise -verbrauch vorbehalten und weisen auch den aktuellen Wert aus. Erläuterungen zu den Daten und Fachbegriffen stehen auf der Seite vier. Die letzte Seite enthält dann Modernisierungsempfehlungen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Für Gebäude bis zum Baujahr 1977 und mit bis zu vier Wohnungen kann nur noch bis zum 1. Oktober 2008 der Verbrauchsausweis, der in der Regel deutlich unter 100 Euro kostet, erstellt werden. Später gibt es für sie nur noch den Bedarfsausweis, der mehrere hundert Euro kosten kann.

Um ein Haus mit möglichst geringem Verbrauch zu erhalten, lohnen sich Modernisierungsmaßnahmen jetzt ganz besonders. Denn zum einen amortisieren sich angesichts steigender Energiekosten die Investitionen immer schneller und zum anderen steigt der Immobilienwert, wenn der Energieverbrauch geringer ist.

Dafür stehen diverse Finanzierungsformen zur Verfügung. Unter anderem gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) speziell für Gebäudesanierungen oder Wohnraummodernisierungen Förderprogramme als Zuschuss- oder Kreditvariante. Aber es geht noch günstiger: „Bei Dr. Klein sind diese ohnehin schon preiswerten KfW-Programme nochmals um bis zu 0,25 Prozent günstiger“, so Stephan Gawarecki, Privatkundenvorstand des Lübecker Finanzdienstleisters.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige Tochter der börsennotierten Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte – vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Volker Bitzer
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