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Dr. Peter Guttkuhn: Leopold Jacobsohn – der erste Lübecker jüdische Rechtsanwalt

Dr.-Guttkuhn
Die Vorstellung der Publikation des in Lübeck arbeitenden Privatgelehrten und Historiker Dr. Peter Guttkuhn in der Reihe „Sonntags-Beiträge“ in hier-luebeck wird mit Dank an den Wissenschaftler fortgesetzt. Heute: Leopold Jacobsohn – der erste Lübecker jüdische Rechtsanwalt.

Foto (RB): Dr. Peter Guttkuhn
Dr. Peter Guttkuhn:
Leopold Jacobsohn – der erste Lübecker jüdische Rechtsanwalt
Leopold Jacobsohn, geboren am 20. September 1877 in Lübeck, war Ostern 1884 in die Vorschule des Katharineums, der berühmten Staatsschule, eingetreten. 42 Schüler befanden sich in der Klasse des Ordinarius A. Lichtwark, unter ihnen Erich Mühsam und der spätere Sozius und Freund Martin Meyer. Nach dem Tod der Eltern wurde der Vollwaise im Baruch Auerbach’schen Institut in Berlin, einer jüdischen Waisenstiftung, untergebracht und erzogen. Seine Schulbildung empfing er sowohl auf dem traditionsreichen Katharineum zu Lübeck als auch dem prominenten Friedrichsgymnasium zu Berlin.

Zum Ostertermin 1896 schrieb er sich in der juristischen Fakultät der Universität Berlin ein. Nach vier Berliner Semestern bezog er die Christian-Albrechts-Universität Kiel, die ihn Ostern 1899 exmatrikulierte. Er hatte insgesamt sechs Semester Jura studiert, was damals die Norm und vollkommen ausreichend war. Am 12. Juli 1899 bestand Jacobsohn die erste juristische Prüfung am Königlich Preußischen Oberlandesgericht in Kiel. Einen Monat später wurde er in Lübeck zum Referendar ernannt.

Vom 1. Oktober 1899 an kam er seiner einjährig-freiwilligen Militärpflicht nach.
Am 4. November 1903 wurde Jacobsohn zum zweiten juristischen Staatsexamen in Hamburg zugelassen, das er am 27. Februar 1904 bestand. Daraufhin erhielt er am 23. März 1904 vom Lübecker Senat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg und beim Landgericht der Freien und Hansestadt Lübeck und des Großherzoglich Oldenburgischen Fürstentums Lübeck; am 31. 03. 1904 fand seine Vereidigung statt.

Der konservativ-alldeutsche Präsident des Landgerichts, Karl Hoppenstedt (1834-1910), schrieb am 8. April 1904 in seinem Gutachten über Jacobsohn, da der – wie im Freistaat Lübeck üblich – mit dem Gesuch um Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zugleich auch die Ernennung zum Notar erbeten hatte:
„Der bisherige Brauch, jeden Referendar nach Bestehen der 2. Prüfung zugleich mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auch zum Notar zu ernennen, hat den zwiefachen Nachteil: daß die Zahl der Notare zu groß wird und auch ungeeignete Anwälte zu Notaren ernannt werden. Gegenwärtig gibt es in [der Kleinstadt] Lübeck 23 Anwälte, außer Jacobsohn sind alle Notare. Den Rechtsanwalt Jacobsohn halte ich zur Zeit nicht für geeignet zum Amte eines Notars“.

Die Anwälte seien nicht „Hoppenstedts Freunde“, hieß es hinter vorgehaltener Hand auf den Wandelgängen des Lübecker Landgerichts. Oder war es etwa Judengegnerschaft, Antisemitismus? Gleichviel, Jacobsohn schaltete die staatliche Justizkommission ein, die am 16. 04. 1904 beschloß, dessen Bestallung beim Senat zu befürworten. Und nach zwei Jahren war es so weit: Am 23. April 1906 wurde er zum Notar ernannt.

Unterdessen hatte er „der erste jüdische Rechtsanwalt Lübecks “ in der Breiten Straße seine Kanzlei eingerichtet, in die er später Dr. jur. Martin Meyer und Dr. jur. et rer. pol. Karl Bründel aufnahm. Man führte einen modernen Bürobetrieb mit 14 Angestellten. Und von Anfang an besaß der energische und durchsetzungsfähige Jacobsohn eine zahlreiche jüdische Klientel.

Am 24. April 1905 fand seine bürgerliche d. h. standesamtliche Trauung in Mohrin / Neumark, dem Geburtsort der Ehefrau, statt. Am Sonntag, dem 30. April 1905, wurden die Eheleute Jacobsohn von dem eigens angereisten, hochgeschätzten neo-orthodoxen Lübecker Gemeinderabbiner Dr. Salomon Carlebach (1845-1919) in der Reichshauptstadt Berlin getraut.

Als Mitglied – später auch als Präsident -der 1904 gegründeten Lübecker Esra-Loge des internationalen Ordens Bnei Brith (Söhne des Bundes), den Freimaurern nachgebildet, setzte sich Jacobsohn engagiert ein für die Förderung höchster Ziele und Ideale der Menschheit: für Wohltätigkeit, Bruderliebe und Eintracht als Leitsterne menschenfreundlicher Lebensführung überall auf der Welt. Umso schmerzhafter traf ihn der Ausbruch des weltweit mechanisierten Vernichtungskriegs, die pure Barbarei.

Leopold Jacobsohns Einberufung in den großen Krieg der Völker wurde auf den 26. Oktober 1916 zur Feld-Intendantur des IX. Armeekorps festsetzt; am 11. Juli 1917 erfolgte seine Abkommandierung zum Landsturm-Infanterie-Regiment Nr. 9 an die deutsche Ostfront. Für seine soldatisch-patriotischen Verdienste in diesem Krieg erhielt der 39-jährige Feldwebel, wie alle lübeckischen Soldaten, am 18. Juli 1917 das Hanseatenkreuz des Senats (Inf. Reg. 426). Er wurde Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Klasse, des Frontkämpferkreuzes und der Landwehrdienstauszeichnung II. Kl.

Das ersehnte Kriegsende erlebte er im Baltikum.

In der Weimarer Zeit gehörte Jacobsohn, wie zahlreiche jüdische Intellektuelle, der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) an, die sich zur Republik und zum parlamentarischen System bekannte. Die Partei erreichte bei den Lübecker Bürgerschaftswahlen am 9. Februar 1919 hinter der SPD die zweithöchste Stimmenzahl und bekam 29 von insgesamt 80 Sitzen in der Bürgerschaft, dem Parlament des Stadtstaats. Der überzeugte Demokrat und Republikaner Jacobsohn blieb auch Mitglied dieser Partei, als die sich 1930 in Deutsche Staatspartei umbenannte und mit kleineren Gruppierungen fusionierte.

In der zweiten Hälfte der Weimarer Republik schloß er sich zeitweilig der Ortsgruppe Lübeck des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold, Bund der republikanischen Kriegsteilnehmer e. V.“ an, einer SPD-nahen Schutzorganisation gegen Monarchisten, Völkische und Nationalsozialisten.

Bis 1933 war er Vorsitzender des „Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten“ in Lübeck, dessen Ortsgruppe er 1919 gegründet hatte. Dieser Verein diente der Abwehr antisemitischer Angriffe auf das „vaterländische Verhalten“ der lübeckischen deutsch-jüdischen Soldaten im Ersten Weltkrieg.

Nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 – bei der die NSDAP in Lübeck 42,8 % und die SPD 38,4 % der Stimmen (bei 43,9 % bzw. 18,3 % reichsweit) erzielten – zwangen die Nationalsozialisten den Senat zum Rücktritt; die „Gleichschaltung“, d. h. die unumschränkte, alleinige Gewaltherrschaft der Hitler-Partei, begann auch in Lübeck. Sämtliche jüdischen Rechtsanwälte und Notare, die am 2. April 1933 gemeinsam aus dem Lübecker Anwaltsverein ausgetreten waren – um ihrem Ausschluss zuvorzukommen -, wurden seitdem nicht mehr als Armenanwälte, Offizialverteidiger, Konkursverwalter usw. zugelassen bzw. bestellt.

Am 11. September 1933 entließ der Senat sie alle aus dem Amt des Notars, ebenfalls Leopold Jacobsohn, der einen Monat zuvor seine letzte notarielle Beurkundung vollzogen hatte. Jacobsohn legte als Sprecher (gewählter „Wortführer“) seiner gedemütigten, ausgegrenzten und entrechteten Kollegen Widerspruch ein, leistete Widerstand, soweit es dazu noch einen gesetzlichen Spielraum gab. Doch auch der am 09. 07. 1934 angerufene Reichsstatthalter ließ mitteilen, dass es bei der vom Lübecker NS-Senat verfügten Regelung verbleibe.

Dr. jur. Georg Währer (1893-1941), Rechtsanwalt und Notar, NS-Vorsitzender des Lübecker Anwaltsvereins und oberster Führer der SA-Standarte 162, rechtfertigte die Entlassung des Kollegen Jacobsohn damit, dass der allein schon wegen seiner „Rassezugehörigkeit“ gegen den Nationalsozialismus sei. Schlimmer noch: In der „Systemzeit“, habe er Reichsbanner-Leute verteidigt, damit das Reichsbanner moralisch und materiell unterstützt, das doch der SA „schweren körperlichen Schaden“ zugefügt habe: „Im Dritten Reich darf Juden das Notariat nicht wieder verliehen werden“.

Jacobsohn stellte sich nun ganz und gar der bedrohten jüdischen Gemeinschaft zur Verfügung. Am 13. Mai 1937, nachdem seine Heimatstadt ihre politische Selbstständigkeit und seine Religionsgemeinde mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder durch Emigration bzw. Binnenwanderung in den letzten vier Jahren verloren hatte, ließ er sich in den 8-köpfigen Vorstand der Lübecker jüdischen Gemeinde wählen, wo er für juristische Anliegen verantwortlich war. Und davon gab es mehr als zu bewältigen waren.

Am 22. August 1938 wandte er sich an seinen ehemaligen jungen Berufskollegen Dr. jur. Hans Böhmcker (1899-1942), seinerzeit Amtsrichter, derzeit NS-Bürgermeister in Lübeck und Chef der Finanzverwaltung. In der respektlos-zynischen Diktion des „Herrenmenschen“ Böhmcker gegenüber dem „rassisch minderwertigen“ Anwalt ging es um folgendes: „Der Jude Jacobsohn ist an die Finanzverwaltung herangetreten, weil nach Meinung Jacobsohns das Synagogengrundstück zu hoch bewertet sei. Die jüdische Gemeinde sei nicht in der Lage, die Grundsteuer aufzubringen, auch dann nicht, wenn infolge anderer Bewertung des Grundstücks eine Grundsteuer in geringerer Höhe zu zahlen sei. Jacobsohn fragt an, ob die Stadt bereit sei, das Grundstück zu kaufen. Die jüdische Gemeinde wolle, wenn möglich, das Grundstück St.-Annen-Straße 11 (Asyl) behalten“.

Ein letztes Mal vermochte es Jacobsohn zu organisieren, dass die jüdische Gemeinde die fällige Rate der Grund- und Hauszinssteuer am 31. 08. 1938 zahlte. Seine Vorstandskollegen konnten sich in ihrer Mehrheit noch nicht zum Verkauf der Synagoge entschließen, während er auf ein Kaufangebot der Stadt hoffte, um die Immobilie zu retten. Böhmcker seinerseits nutzte die unklare Situation, wohl wissend, dass er den längeren Atem habe, dass die Zeit für ihn arbeitete: „Ich bin überzeugt, daß die Frage alsbald wieder akut wird“.

Kurz nach der Reichspogromnacht war es so weit. Am 14. November 1938 verlautete aus dem Lübecker Rathaus: „Hinsichtlich des Ankaufs der Synagoge teilt Bürgermeister Dr. Böhmcker mit, daß für den Fall, daß die morgen fällige Steuerrate nicht eingehe, sofort die Zwangsversteigerung in die Wege geleitet werden solle, um das Haus möglichst bald preiswert zu erwerben“. Die Steuerrate ging nicht mehr ein: Alle jüdischen Männer Lübecks – namentlich auch die des Vorstands der Gemeinde – saßen seit dem frühen Morgen des 10. November im Gefängnis bzw. bereits im KZ, und die Synagoge war verwüstet.

Auf Grund des Gesetzes vom 05. 01. 1938 über Änderung von Familiennamen und Vornamen (RGBl I, S. 9 f) sowie der zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes (RGBl I, S. 1044) vom 17. 08. 1938 waren auch die Jacobsohns gezwungen, die als identitätszerstörende Demütigung gemeinten Bezeichnungen „Sara“ und „Israel“ als weitere Vornamen anzunehmen. Der Jurist Jacobsohn, bewusster und geachteter Jude, versuchte mit den subalternen Nazi-Beamten des Lübecker Polizeipräsidiums eine ihm und seiner Frau angemessene, persönlichere Bezeichnung durchzusetzen, indem er den Antrag stellte, für sich den weiteren Vornamen „Eli“ anzunehmen und den Vornamen seiner Frau Amalie in „Rahel“ umzuändern. Nach Darlegung der Rechtslage wurde ihm eröffnet, dass er entweder den zusätzlichen Namen Israel zu führen habe oder unter Wegfall seines bisherigen „nichtjüdischen“ Vornamens Leopold den Namen Eli führen könne.

Leopold Jacobsohn lehnte ab, zog den Antrag für seine Frau und sich zurück und musste nunmehr Leopold Israel heißen. Das wurde auch umgehend in die stigmatisierende Juden-Kennkarte – den Personalausweis – eingetragen, die man sich zu beschaffen hatte (RGBl I, S. 922): „Juden, die deutsche Staatsangehörige sind, haben unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Jude bis zum 31. 12. 1938 die Ausstellung einer Kennkarte zu beantragen. Bei allen mündlichen Anträgen an Behörden haben sie die Kennkarte unaufgefordert vorzulegen, bei schriftlichen Anträgen auf ihre Eigenschaft als Juden hinzuweisen und Kennort und Kennummer der Kennkarte anzugeben“.

Während seiner KZ-Haft in Sachsenhausen wurde ihm auch die letzte Möglichkeit des Broterwerbs im Großdeutschen Reich genommen: „Juden ist der Beruf des Rechtsanwalts verschlossen. Soweit Juden noch Rechtsanwälte sind, scheiden sie am 30. 11. 1938 aus der Rechtsanwaltschaft aus. Zur rechtlichen Beratung und Vertretung von Juden läßt die Justizverwaltung jüdische Konsulenten zu“ (RGBl I, S. 1403 ff.). So die V. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27. September 1938. Am 19. Dezember 1938 berichtete der Polizeihauptwachtmeister Harms vom 1. Revier an den Lübecker Polizeipräsidenten: „Ich habe am 17. 12. 38 festgestellt, daß an der Häuserfront des Büroraums des Rechtsanwalts Jacobsohn Firmenschilder oder sonstige Bezeichnungen, die darauf hinweisen, dass in dem Hause der Genannte wohnt oder seine Büroräume hat, n i c h tt mehr angebracht sind“.

Sein Name war ausgelöscht, sein Lebenswerk zerstört, das Haus verkauft, um die Reichsfluchtsteuer und zahlreiche weitere schikanöse Belastungen und Erpressungen zu überstehen. Leopold Jacobsohn, der gebrochene Mann, und seine seit 1925 unheilbar kranke Frau, mussten aus Deutschland fliehen, um das nackte Leben zu retten. Das Ziel ihrer Emigration: Kolumbien, im Nordwesten des südamerikanischen Kontinents, wo der 33-jährige Sohn des Paares die Eltern erwartete.

Am 1. Februar 1939 verließen die Jacobsohns Lübeck für immer. Ihr Weg führte über London. Am 5. Mai trafen sie, nach einer halben Erdumrundung, in dem ihnen völlig fremden Land Kolumbien ein, wo es kaum Erwerbsmöglichkeiten gab. Weil die Familie Bekannte in Chile hatte, dem am stärksten durch deutsche Einwanderer geprägten lateinamerikanischen Land, das ca. 12 500 deutschen Hitler-Emigranten Asyl gewährte, begab sie sich am 4. November 1939 nach Santiago de Chile.

Derweil beschäftigten sich die zuständigen Bürokraten des Lübecker Polizeipräsidiums mit genauer Durchsicht und Berichtigung ihrer „Juden-Akten“. Am 23. Juni 1939 schrieb der Polizeiinspektor Walter Niemann an das Standesamt in Mohrin / Neumark:

„Die Ehefrau Amalie Wally Jacobsohn geb. Pagel, die am 01. 11. 1882 geboren und sich am 24. 04. 1905 dort mit Leopold Israel Jacobsohn verheiratet hat, hat hierher mitgeteilt, dass sie den zusätzlichen Vornamen S a r a h angenommen habe. Da diese Schreibweise mit derjenigen in der Verordnung vom 17. 08. 1938 nicht übereinstimmt, andererseits geringe Abweichungen nicht beanstandet werden sollen, bitte ich vor weiterem um eine Mitteilung, welche Schreibweise der dortigen Eintragung zu Grunde gelegt und ob der Jacobsohn ggf. von der Abänderung der von ihr mitgeteilten Schreibweise Kenntnis gegeben worden „. Der Mohriner Standesbeamte konnte den Lübecker Polizeibeamten beschwichtigen: Er habe die „richtige Schreibweise“ eingetragen und „die J.“ auch darüber informiert.

Am 25. 11. 1939 wurden dem 62-jährigen Leopold Jacobsohn, seiner Frau und dem Sohn die deutsche Reichsangehörigkeit durch das Referat IV B 4 des Reichssicherheitshauptamtes der SS – Leiter Adolf Eichmann – aberkannt, sie wurden ausgebürgert. Als Grund nannte man seine Mitgliedschaft in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) während der Zeit der Weimarer Republik. Die dreiköpfige Lübecker Familie war nun staatenlos, praktisch vogelfrei.

Am 17. Januar 1941 starb die Ehefrau in Santiago. Der ehemalige deutsche Jurist Leopold Jacobsohn schlug sich als Handelsvertreter mehr schlecht als recht durch ein bedrückendes, perspektivloses Emigrantendasein fern der Heimat. Er starb an Krebs am 20. Januar 1945 in der Hafenstadt Valparaíso / Chile, am Pazifik.

hier-Luebeck bedankt sich bei Dr. Peter Guttkuhn für die freundliche Bereitstellung auch dieses interessanten Beitrages.

Dr. Peter Guttkuhn:
Der Wissenschaftler forscht seit Jahren zur deutsch-jüdischen Geschichte der Hansestadt. Auf nationaler und internationaler Ebene hat er nahezu 190 Titel zu diesem Forschungsgebiet publiziert. Seine Vorträge im In- und Ausland sind sehr gefragt und tragen in erheblichem Maß zur Aufarbeitung der Geschehnisse in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland bei.