Dr. phil. Peter Guttkuhn: „Von Zähnen, Warzen und Leichdörnern“

Kürzlich haben wir mit der Vorstellung der Publikation des in Lübeck arbeitenden Privatgelehrten und Historikers Dr. Peter Guttkuhn in der Reihe „Sonntags-Beiträge“ in hier-luebeck begonnen. Heute wird mit Dr. Peter Guttkuhns Publikation „Von Zähnen, Warzen und Leichdörnern“ fortgesetzt, einer Geschichte um den Lübecker Zahnarzt Jacob Levy (1784-1840).
Foto (RB): Dr. Peter Guttkuhn
Von Zähnen, Warzen und Leichdörnern
Aus der Praxis des Lübecker Zahnarztes Jacob Levy (1784-1840)
von Dr. P e t e r G u t t k u h n
Seit dem 6. März 1751 erschienen die „Lübeckischen Anzeigen von allerhand Sachen, deren Bekanntmachung dem gemeinen Wesen nöthig und nützlich ist“ – von 1759 an immer mittwochs und sonnabends: „unter hoher Obrigkeitlicher Genehmigung“. 140 Jahre lang. Lübecks erste – und vorerst einzige – Tageszeitung hielt und las „man“ an der Trave; und wer etwas mitzuteilen hatte, der mußte in den Lübeckischen Anzeigen inserieren, um seine Mitmenschen zu informieren.
In der Beylage zu Nr. 14 der Anzeigen vom 18. Februar 1809 gab’s sie erstmals in französischer Sprache – seit 21/4 Jahren war die freie Hansestadt von napoleonischen Soldaten besetzt – , die Werbe-Information von Levy & Sohn, am 22. März und 5. April 1809 auch auf deutsch:
„Die Kunst des Zahnarztes ist eben so sehr der Schönheit als der Gesundheit dienlich; und je mehr man die Nützlichkeit dieser Kunst einsehen lernet, desto mehr wird man sie liebgewinnen. Erwachsene und Kinder haben gleiche Ansprüche an die Hülfsleistungen dieser Kunst; durch selbige werden Zwecke erreicht, welche ebenso auffallend sind, als solche dauernde Vorteile bewürken. Ohne Reinlichkeit gibt es keinen Putz; die Reinheit des Mundes bleibt die größte Zierde des Menschen, und ist nichts zurückstoßender und widriger als der üble Geruch des Athems, welcher durch Schmutz, Weinstein, Eiterung und dergleichen Übel der Zähne oder des Zahnfleisches entspringt.
Unterzeichnete empfehlen sich wiederholend
als erfahrne Zahnärzte dem geehrten Publicum bestens.
Sie schaffen den Schmutz und Weinstein der Zähne mit größter Vorsicht und besondrer Leichtigkeit weg und bieten, wegen der zu unterhaltenden Reinlichkeit der Zähne und Conservation des Zahnfleisches, ihr sehr fein präparirtes Zahnpulver,
à 1 Courant-Mark die Schachtel, und ihre sehr vortheilhaft bekannte Zahntinctur,
à 1 Courant-Mark das Glas, an, welche Mittel durch die Königl. Medicinische Facultät in Kiel approbirt sind und wodurch die Zähne weiß gemacht werden, auch das Zahnfleisch gestärkt wird.
Wir ziehen mit besondrer Geschwindigkeit und ohne große Schmerzen zu verursachen die Zähne aus und nehmen auf ähnliche Art selbst die verfaulten Splitter der Zähne weg; wir ergänzen die zum Theil schadhaften Zähne und setzen an deren Stelle ebenso starke, weiße und ganz so brauchbare Zähne, als wie die natürlichen sind, wieder ein; wir verfertigen ebenfalls einzelne Zähne mit Federn oder mit Röhren, à canons genannt, so wie ganze Reihen von Zähnen, ganze vollständige Gebisse mit Spiralfedern, welches alles wir aufs geschickteste anbringen und welches man viele Jahre ebenso gut und zweckmäßig gebrauchen kann, als wenn es durch die Natur hervorgebracht wäre.
Da viele hiesige Hausväter, die es sich zur Pflicht machen, für die Bildung ihrer Kinder zu sorgen, uns mit ihr besonderes Zutrauen beehrt und uns beauftragt haben, die Zähne ihrer Kinder zu bestimmten Zeiten zu reinigen und ihnen die Wechselzähne auszunehmen, welches alles mit dem besten Erfolg gekrönt worden ist, so machen wir hiemit noch bekannt: daß wir dieses Geschäfte auch ferner mit größter Aufmerksamkeit, Vorsicht und Pünktlichkeit fortzusetzen gesonnen sind und wir uns ebenfalls hierinnen aufs angelegentlichste empfehlen.
Übrigens werden wir uns eifrigst bemühen, in Hinsicht reeller und billiger Behandlung, der Erwartung eines jeden zu entsprechen, und appelliren wir, in diesem Betracht, an dasjenige Publicum, dessen Zutrauen wir uns, durch unsere demselben bereits geleisteten Dienste, würdig gemacht zu haben glauben.
Levy & Sohn, von der Königl. medicin. Facultät in Kiel
approbirte Zahnärzte.
Wahmstraße Nr. 458 [heute: Nr. 74]“.
Gemeinsamkeit macht stark
Vater Philipp, 1750 in Strelitz und seine Frau Fanny geb. Moses, 1751 in Schwerin
geboren, hatte sich 1780, nach Berufs-Anfangs-Jahren in Gadebusch, mit seinen Kindern in der Lübecker Dankwartsgrube niedergelassen. Hier wurde dem Ehepaar am 8. Mai 1784 Sohn Jacob geboren, der seit 1808 gemeinsam mit dem Vater die Zahn- und Leichdorn-Operateur-Praxis in der Wahmstraße führte. Philipp Levy, wiewohl als Fremder an der Trave nur geduldet, hatte mit seiner Kunst so erfolgreich in Lübeck gewirkt, daß ihm Ein Hochedler Rath bereits am 16. September 1789 Wohlverhalten und Geschicklichkeit im Ausnehmen von Leichdörnern und Warzen attestierte.
Nachdem Jacob Levy in die Praxis des Vaters eingetreten war, ging’s weiter aufwärts mit der „Firma“. Das brachte die Konkurrenz auf den Plan. Am Mittwoch, dem 30. Januar und Sonnabend, dem 2. Februar 1811, machten die Lübeckischen Anzeigen auf mit dem Artikel „Gute Zähne zu erhalten“ – von einem ungenannten offiziösen Zahnarzt „K.“ Der hatte nicht nur die Gesundheit der Lübecker, sondern vor allem die erfolgreiche Levy’sche Gemeinschaftspraxis im Blickfeld:
„Auch ohne Rücksicht auf Eitelkeit und Gefallsucht wünscht gewiß jeder, dem der Einfluß gesunder Zähne auf das Verdauungsgeschäft und das Wohlbefinden des ganzen Körpers nicht unbekannt ist, die Erhaltung derselben bis ins höchste Alter. Aber nur durch unerträgliche Schmerzen gezwungen, läßt man gewöhnlich den Wundarzt oder Zahnarzt kommen, selten um seines Raths sich zu bedienen, gewöhnlich nur um den schmerzenden Zahn ohne weiteres ausziehen zu lassen.
Lübeck verdirbt die Zähne
Das hiesige Klima befördert das Verderben der Zähne außerordentlich. Selten findet man hier Personen, die nicht bereits in ihrem zwölften Jahre mehrere hohle Zähne haben … Zuckerbäcker und Conditor haben, wie die Erfahrung lehrt, niemals gute Zähne … Der öftere Gebrauch der Zahnbürste ist vorzüglich dem Zahnfleisch schädlich, es wird hiedurch gereizt und locker. Ein mäßiger Gebrauch derselben, etwa alle vierzehn Tage, zur Anwendung eines guten Zahnpulvers, ist zur Reinlichkeit nöthig … jedoch alle, welche grobe, scharfe, fressende Materien enthalten, sind zum gewöhnlichen Gebrauch höchst schädlich … Zahnpulver von verkohlten Körpern, als gebranntem Brode, gebrannte Caffebohnen, gebranntes Hirschhorn, gehörig fein gerieben, sind die besten … Es gibt noch eine Ursache, welche die Zerstörung der Zähne nach und nach, jedoch ganz gewiß veranlaßt. Es sind die künstlichen Zähne“.
Und dann griff der Kollege „K.“ die Levys frontal an:
„Die gewöhnliche Befestigung eines oder mehrerer künstlicher Zähne geschieht dadurch, daß man die Nachbaren des fehlenden Zahns anbohrt, um die Zapfen der künstlichen darin anzubringen. Hiedurch wird der Schmelz der gesunden Zähne zerstört, ihre innere Substanz der Einwirkung der Luft ausgesetzt, deshalb es nicht ausbleiben kann, daß, trotz aller angewandter Vorsicht, der Knochenbrand sie an dieser Stelle ergreift, die gemachte Öffnung dadurch größer wird, bis keine Befestigung mehr in selbiger hält … Der Wahrheitsliebende kann deshalb nicht anders, als recht sehr vor dem unvorsichtigen Einsetzen künstlicher Zähne warnen; es wäre dann, daß die Zahnärzte es sich zur Pflicht machten, niemalen einen gesunden Zahn deshalb anzubohren“.
Die Zahnoperateure aus der Wahmstraße konterten umgehend, indem sie erklärten, daß nicht nur ihre eigenen Zahnpulver und Tinkturen „durchaus nichts fressendes, scharfes, den Zähnen und dem Zahnfleisch nachtheiliges enthalten“. Und was vor allem ihre Gebisse mit den ominösen Spiralfedern und deren Befestigung anlangte, so stellten sie fest, man befestige sie, „ohne daß die natürlichen Nachbaren brauchen angebohrt zu werden, wie man hin und wieder fälschlich glaubt. Dies Verfahren würde um so unzweckmäßiger seyn, da die künstlichen Zähne nicht allein zur Zierde und zur Ausfüllung der Zahnlücken, als vielmehr zur Unterstützung und zum Schutz der noch brauchbaren natürlichen dienen sollen“.1
Jacob und die schöne Müllerin
Daß die fleißig-erfolgreichen Levys einige Futterneider hatten, das lag zweifellos auch darin begründet, daß sie Juden waren. Vater Philipp lebte als gesetzestreuer Mann. Dementsprechend wurde sein Sohn Jacob ordnungsmäßig in die orthodoxe jüdische Gemeinschaft aufgenommen: Die Beschneidung fand in der kleinen Betstube im Hause des Schutzjuden Stern statt, die Bar-Mizwa ebenso. Doch Jacob konnte nur in christlichen Schulen unterrichtet werden, weil’s jüdische in Lübeck gar nicht gab, nicht geben durfte. So entfremdete er sich dem Glauben der Väter. Zwar heiratete er nach seinen Kieler Lehrjahren die zwei Jahre ältere Esther Isaac, ein jüdisches Mädchen aus Moisling2, bildete sie auch zur hilfreichen Leichdornschneiderin für die eigene Praxis heran, doch das Jahr 1812 änderte den Lauf seines Lebens von Grund auf: Er lernte die ledige Mariane Louise Lisette Müller kennen, 23 Jahre jung, aus Schwerin gebürtig, eine evangelisch-lutherische Christin.
Die Müllerin hatte am 31. März 1812 ihrem ersten Sohn – Martin August Christian – das Leben geschenkt.3 Als Vater des „unehrlich“ gezeugten Kindes gab sich Adolph Bertning zu erkennen, ein französischer Doktor. Die freie Hansestadt Lübeck war seit einem guten Jahr Bestandteil des französischen Kaiserreichs! Am 12. April ließ man in St. Aegidien taufen 4 – dann verschwand der französische Kavalier auf Nimmerwiedersehen. Tief enttäuscht über das Verhalten seines Sohnes gab Vater Philipp sowohl Praxis als auch Wohnung in Lübeck auf und zog mit seiner Frau ins holsteinisch-dänische Altona.5
Jacob teilte der erstaunten Öffentlichkeit über die „Anzeigen“ mit:
„Ich zeige meinen Gönnern und Freunden hiemit ergebenst an, daß ich von künftigem Montag den 13. July an nicht mehr in der Wahmstraße, sondern bey Herrn J. D. Schultz in der Hüxstraße Nr. 306 [heute: Nr. 50] wohne.
J. Levy, Zahnarzt“.6
Ein jüdisch-christliches Konkubinat
Was er nicht mitteilte: daß in die neue Wohnung nicht die Ehefrau, sondern die Müllerin einzog. Jacob mußte nun den Unterhalt für vier Personen erwirtschaften und seine „Geschäftstätigkeit“ erweitern:
„Zugleich feile ich die hohlgewordenen Vorderzähne mit sehr feinen Feilen, und ohne den geringsten Schmerz zu verursachen, aus; plombire auch hohle, egalisire die schief gewachsenen Zähne und bringe sie wieder in die gehörige Ordnung.
Auch sind bey mir, nach Beschaffenheit der Zähne, Zahnbürsten zu haben.
Schließlich füge ich noch hinzu, daß ich Leichdörner auf eine behende und geschickte Art behandle und dem schmerzhaften Übel eingewachsener Fußnägel abhelfe und ihnen die natürliche Form wieder zu geben verstehe.
In allen vorgenannten Geschäften empfehle ich mich bestens und verspreche prompte und reelle Bedienung, wobey ich mich dreist auf das Zeugniß derjenigen berufen zu dürfen glaube, die mich Ihres Zutrauens bisher gewürdigt haben.
Denjenigen, welche mich zu sprechen verlangen, zeige ich noch ergebenst an, daß ich jeden Mittag von 12 bis 2 Uhr zu Hause zu treffen bin.
Lübeck, im October 1812
Levy junior,
von der Königl. medizinisch-chirurgischen Facultät in Kiel approbirter Zahnarzt,
wohnhaft in der Hüxstraße Nr. 22 [heute: Nr. 50]“.7
Jahr für Jahr wuchs die Schar der hungrigen Mäuler, die Jacob Levy zu versorgen hatte. Zuletzt waren es sieben Kinder, die dem Konkubinat entstammten. Alle wurden sie evangelisch-lutherisch erzogen. Mehrfach mußte er die viel zu kleinen Wohnungen wechseln. Dazu gesellte sich die drohende Gefahr einer Ausweisung aus den Ringmauern der Stadt. Er war doch Jude! Unentwegt erforschte und erfand er neue Salben, Pulver, Tinkturen und Techniken. Aus England ließ er sich (1815) „mit den feinsten mechanischen Instrumenten“ versehen und brachte modernste englische Zahnbürsten unter seine Patienten.8 Der Lohn: Per Senats-Dekret vom 22. Mai 1816 erhielt er das amtliche Privileg „zur Ausübung der Zahnarzeneykunst“, die obrigkeitliche Konzession. Das gab Sicherheit in einer Zeit wirtschaftlicher und politischer Depression.
Aus Ärger wird Jacob Christ
Um die Haushalts-Kasse weiter aufzubessern, verlegte sich Jacob Levy zusätzlich noch aufs Lotterie-Spiel. Man spielte zu viert, jeder 1/8 Los: außer Jacob Levy der Schustermeister Jochim Hinrich Faasch, der Golddrahtzieher August Eduard Anthon und der Kneip-Wirt Johann Gottlieb Franz Grampp. Letzterer gewann, und die drei anderen wollten nun – verabredungsgemäß, wie sie meinten – ihren Anteil von 22. 000 Courant-Mark. Der Wirt weigerte sich. Man zog vor den Kadi. Das Lübecker Landgericht entschied am 16. Januar 1835 gegen Levy, Faasch und Anthon: Zwischen den Klägern und dem Beklagten sei „nicht allgemein verabredet worden, daß, wer von ihnen in der ganzen zu der fraglichen Zeit im Spielen begriffenen Frankfurter Lotterie auf sein ? Loos mehr als 100 Courant-Mark gewinnen werde, von jeden gewonnenen 1.000 Courant-Mark dem andern Theil 100 Courant-Mark abgeben solle“.9
Und aus alter Gewohnheit zahlte er nach wie vor die wöchentlichen Gemeindebeiträge an die Moislinger jüdische Armen-Kasse – bis 1826. Erst neun Jahre später – nachdem eine Schuld-Summe von 197 Courant-Mark und 4 Schilling aufgelaufen war – schalteten sich die Ältesten der israelitischen Gemeinde zu Moisling (wohin die neun in Lübeck wohnenden jüdischen Familien gehörten) ein und zeigten Jacob Levy beim Lübecker Landgericht an. Der weigerte sich, zu zahlen bzw. wieder der Gemeinde beizutreten.10 Ließ sich vielmehr am Pfingstsonntag, am 22. Mai 1836, im Hause des Predigers Franz Ulrich Theodor Meyer von St. Petri taufen.11
Der tüchtige Zahnarzt Jacob Levy starb als protestantischer Christ, verarmt, in seiner armseligen Bude in der Aegidienstraße Nr. 4, „verheyrathet mit Esther geborene Isaac, am 23. Juni 1840, morgens sechs Uhr“.12
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1 Lübeckische Anzeigen (LA), 23. 2. und 27. 2. 1811.
2 Sie starb, 71-jährig, am 21. 12. 1853 in Lübeck. Archiv der Hansestadt Lübeck (AHL).
Sterbebuch 1853. Nr. 830.
3 AHL, Registre de l’état civil pour la Mairie de Lübeck, pour l’an 1812. Naissances. Nr. 238.
4 AHL, Taufbuch St. Ägidien, 1811 bis 1835. 1812: 13, Nr. 37.
5 Dort starb er, 71-jährig, im April 1821. Fanny Levy geb. Moses starb am 13. 7. 1822, 71-jährig, ebenda. AHL, Genealogisches Register, Bd 10.
6 LA, 11. 7. und 15. 7. 1812.
7 LA, 17. 10. und 24. 10. 1812, jeweils französich und deutsch.
8 LA, 27. 10. 1815.
9 AHL, Actum Lübeck im Landgericht, 3. 7. 1834 bis 29. 5. 1835.
10 AHL, Actum Lübeck im Landgericht, Mai, Juni, Juli 1835.
11 AHL, Taufbuch St. Petri, 1836: 50.
12 AHL, Sterbebuch 1840: 93, Nr. 322.
hier-Luebeck bedankt sich bei Dr. Peter Guttkuhn für die freundliche Bereitstellung auch dieses Beitrages.
Dr. Peter Guttkuhn:
Der Wissenschaftler forscht seit Jahren zur deutsch-jüdischen Geschichte der Hansestadt. Auf nationaler und internationaler Ebene hat er nahezu 190 Titel zu diesem Forschungsgebiet publiziert. Seine Vorträge im In- und Ausland sind sehr gefragt und tragen in erheblichem Maß zur Aufarbeitung der Geschehnisse in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland bei.









