Freie Terminkapazitäten für den Führerschein-Pflichtumtausch
Foto: HL · Umtausch der Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 zum Stichtag 19. Januar 2026 notwendig.
Viele Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 müssen zum Stichtag 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Kartenformat umgetauscht werden.
Derzeit gibt es dazu noch eine Reihe von freien Terminen in der Fahrerlaubnisbehörde, die online unter www.luebeck.de/termine gebucht werden können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Umtausch des Führerscheins werden neben einem aktuellen biometrischen Passbild – Größe 35mm x 45mm, nicht älter als 6 Monate – und dem bisherigen Führerschein auch ein gültiger Personalausweis beziehungsweise eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung der aktuellen Adresse sowie eine EC- oder Kreditkarte benötigt. Da sich in der Fahrerlaubnisbehörde kein Fotoautomat befindet, sollte ein biometrisches Passbild mitgebracht werden.
Wurde der Führerschein nicht in Lübeck erworben, ist eine Abschrift aus der Führerscheinkartei notwendig – diese kann auch direkt per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de geschickt werden.
Weitere Informationen rund um den Führerscheintausch finden sich unter www.luebeck.de/alten-fuehrerschein-in-neuen-umtauschen.
