Haben Arbeitslose einen Urlaubsanspruch?
Die Agentur für Arbeit Lübeck weist auf folgendes hin: Arbeitslose haben im Gegensatz zu beschäftigten Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. Wer ohne Genehmigung in Urlaub fährt, hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit Lübeck rät allen Arbeitslosen einen geplanten Urlaub frühzeitig mit ihren Arbeitsvermittlern abzusprechen. Diese prüfen, ob dadurch eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer Maßnahme beeinträchtigt wird. Erst dann gibt es grünes Licht für die Abwesenheit vom Wohnort.
Die Regelungen im Einzelnen: Bei einer genehmigten Abwesenheit bis zu drei Wochen werden die Geldleistungen weitergezahlt. Dauert der Urlaub über drei, aber nicht über sechs Wochen, wird ebenfalls für die ersten drei Wochen Geld gezahlt. Beabsichtigt der Arbeitslose über sechs Wochen zu verreisen, hat er für die gesamte Zeit keinen Anspruch auf Geldleistungen. Wer ohne Zustimmung verreist oder seine Abwesenheit über drei Wochen hinaus verlängert, muss das bereits erhaltene Geld wieder zurückzahlen.
Ähnliche Regelungen gelten für Arbeitslosengeld II – Bezieher. Arbeitslosengeld II-Bezieher sollten sich deshalb bei Urlaubsplanungen unbedingt mit ihrem persönlichen Ansprechpartner in der zuständigen Arbeitsgemeinschaft in Verbindung setzen.
Ein Urlaubsgeld für Arbeitslose gibt es übrigens nicht.
Quelle: Agentur für Arbeit.